Wenn es sich um internationales Recht handelt - und der Fall ist
Kaufmann gegen Nichtkaufmann
Eine kurze mögliche Falldarstellung:
Ein im aussereuropäischen Ausland wohnender Nichtkaufmann wird von einem
in Deutschland wohnendem Kaufmann betrogen
Wo ist der Gerichtsstand in solch einem Fall?
Kaufmann gegen Nichtkaufmann im internationalen Recht
Moderator: Verwaltung
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Re: Kaufmann gegen Nichtkaufmann im internationalen Recht
Das kann man so nicht sagen. Erstens könnte es eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen den jew. Staaten geben, die vorgeht, zweitens könnte § 40 EGBGB gelten, der wieder ziemlich viele Variaten hat (wo sind eigentlich die Regelungen zum int. Vertragsprivatrecht geblieben, Art. 27 ff. EGBGB?). Beides scheint möglich: Der Nichtkaumfmann könnte in seinem Land klagen, wobei dann die Vollstreckung und ihre Zulässigkeit in D. zu klären wäre, es sei denn der Kaufmann hätte in dem Land Vermögen, oder er könnte in D. gegen den Kaufmann klagen.
- Tikka
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Re: Kaufmann gegen Nichtkaufmann im internationalen Recht
http://dejure.org/gesetze/Rom-I-VOPippen hat geschrieben:(wo sind eigentlich die Regelungen zum int. Vertragsprivatrecht geblieben, Art. 27 ff. EGBGB?).
zumindest für den Bereich der europäischen Union. Rom II u. III sind auch schon in Kraft, behandeln aber nicht das klassische Vertragsrecht.
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- Vincent
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Re: Kaufmann gegen Nichtkaufmann im internationalen Recht
Fast. Die hier nicht. http://www.youtube.com/watch?v=RS9GaBs137ATikka hat geschrieben:http://dejure.org/gesetze/Rom-I-VOPippen hat geschrieben:(wo sind eigentlich die Regelungen zum int. Vertragsprivatrecht geblieben, Art. 27 ff. EGBGB?).
zumindest für den Bereich der europäischen Union. Rom II u. III sind auch schon in Kraft, behandeln aber nicht das klassische Vertragsrecht.
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