Geltungserhaltende Reduktion in der Schweiz

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

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Vincent
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Geltungserhaltende Reduktion in der Schweiz

Beitrag von Vincent »

Zumindest früher galt das Recht der Schweiz bei internationalen B2B-Verträgen als halbwegs gute Wahl für gewisse Wirtschaftsakteure, weil die Schweiz einen sehr liberalen Umgang mit AGB pflegte.
Dass die neuen Regeln des UWG nicht auf B2B-Verträge anwendbar sind und sich damit zumindest keine Konsequenzen für gewerbliche Partner ergeben, ist auch klar.

Seit dem Urteil des Bundesgerichts 4A_404/2008 vom 18.12.2008 wird an diesem Grundsatz aber teilweise stark gezweifelt, während andere nach wie vor davon ausgehen, dass sich an den Prinzipien der Rechtsprechung nichts geändert hat und dass es eine schlichte Einzelfallentscheidung war. Zumindest Ehle/Brunschweiler RIW 2012, 262 gehen davon aus, dass man nicht mehr von einer geltungserhaltenden Reduktion ausgehen darf. Ende 2012 wurde das aber auf einem Seminar nach wie vor verkündet.

Hat da jemand Ahnung?
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