Anteilseigner an Limited (Thailand)

Internationale Praxis: Von ausländischer Firmengründung von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, über internat. Steuerrecht, Doppelbesteuerungsabkommen bis zum internat. Vollstreckungen & Zustellungen

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Gelöschter Nutzer

Anteilseigner an Limited (Thailand)

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Zusammen,

Ich ersuche hier im Namen meiner Mutter Beratung zum Thema "Gründung einer Limited in Thailand".

Zun den Rahmenbedingungen:
Meine Mutter (nationalität Deutsch; später M.) ist seit ca. einem Jahr in Thailand als Ärztin tätig. Ein ebenfals europäischer Geschäftspartner bietet ihr nun an, shareholder - also Anteilseigner, in einer Limited (Bereich Medizinprodukte) zu werden.
Der Geschäftspartner fügt als Option hinzu, bei finanziellem Misserfolg könne M. "ihre Anteile an ihn zurückgeben".

Welche Risiken bestehen für M.?
Was bedeutet shareholder in dem Zusammenhang - inwiefern ist M. an den wirtschaftlichen Erfolg der Limited gebunden?
Welche steuerrechtlichen Besonderheiten gibt es in diesem Zusammenhang?
Wenn M. beispielsweise mit Summe X in die Limited einsteigt, was kann mit Summe X passieren?

Da weder ich, noch meine Mutter uns in dem Bereich Wirtschaftsrecht auskennen, hat sie mich nun beauftragt, Informationen über Risiken und Chancen zu sammeln.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe,
Beste Grüße!
Alpha26
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Tibor
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Re: Anteilseigner an Limited (Thailand)

Beitrag von Tibor »

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