Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ich hätte meine Ausbilderin auch nur nach der Nummer vom Eildienst gefragt, falls der so oder so dann gehen muss, hätte ich ihm die Akten bringen können. Aber das ist alles Blödsinn, da ich nicht weiss, was der Eildienst gerade macht (der hat ja auch Sonntag und im Zweifel Familie), der braucht sich auch keinen Ref, der aufgeregt mit Handakten durch die Gegend läuft. Nachher ist er auch überhaupt nicht zuständig und ich hab umsonst genervt. Von daher warte ich jetzt bis Montag ab, schreib die E-Mails, versuch anzurufen. Zur Not fährt eben meine Freundin die HAen zur StA, die sind ja sicher verpackt und sie schaut auch bestimmt nicht rein. Ich muss man Montag früh dringend zum Arzt und den kriege ich auch nur zwischen 7-9 Uhr. Großer Mitsprache habe ich da auch nicht. Entweder 7-9, oder bis Dienstag warten (schaff ich nicht, ist jetzt schon grenzwertig :D).

btw.: Die Nummer war nur für private Zwecke gedacht, und dabei würde ich es auch gern belassen. Nein, nichts verwerfliches, bevor dumme Sprüche kommen :)
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Honigkuchenpferd
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Tobias__21 hat geschrieben:btw.: Die Nummer war nur für private Zwecke gedacht, und dabei würde ich es auch gern belassen. Nein, nichts verwerfliches, bevor dumme Sprüche kommen :)
Du glaubst doch nicht, dass ein solcher Disclaimer mich davon abhält? Dazu möchte ich nur bemerken: Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche. [-X
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Eagnai »

Naja, was ist schon verwerflich? Ich habe auch einen Kollegen, der mit einer ehemaligen Referendarin zusammen ist. ;)
Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Nein, Nein, Nein, das ist es nicht =;
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thh
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben:Gibts bei euch da wirklich keine Regelung?.
Hier auch nicht - im Falle eines Falles versucht die Sitzungsdiensteinteilung frühmorgens jemand zu erreichen, der erfahrungsgemäß früh im Büro ist, und dann wird improvisiert.

(Oft lässt sich das aber auch schon am Wochenende kollegialiter der Abteilung regeln; man pflegt sich ja mit der Zeit zu kennen.)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Naja, nur Schlucke ist Kollege, ich nicht :( Somit fällt diese Möglichkeit für mich derzeit flach.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Angenommen, ich sehe im befangenen StA einen relativen Revisionsgrund, kann ich vom Angeklagten verlangen, dass er rechtzeitig i.S.d. § 25 I 1 StPO die Ablehnungsgründe vorbringt?

Die §§ 22ff. sind ja nicht analog auf StAe anzuwenden, also grds. auch nicht der § 26a I Nr. 1 StPO. Ich hab aber nun so argumentiert, dass § 25 StPO ja dem Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung dient und dieses Prinzip dem Strafverfahren immanent ist. Es besteht zwar kein Anspruch darauf, dass der StA ausgetauscht wird, das Gericht hätte es aber beim Vorgesetzten anregen können und der hätte womöglich reagiert, so dass man keinen befangenen StA hätte. Der Angeklagte kam aber erst am Ende der Beweisaufnahme mit den Befangenheitsgründen (obwohl ihm schon vor der HV bekannt) um die Ecke, da die Beweisaufnahme denkbar ungünstig für ihn verlief. Ich hab die Revision dann in diesem Punkt als unbegründet angesehen, da das erkennende Gericht ihn mit seinem Vorbringen in entsprechender Anwendung der §§ 26a I Nr. 1 StPO, 27 als verspätet hätte zurückweisen müssen. Ach ja, irgendwas von einem erst Recht Schluss habe ich noch gefaselt. So nach dem Motto, wenn es schon bei nem Richter nicht gezogen hätte, dann erst Recht nicht bei einem StA, da hier ja noch etwas höhere Maßstäbe anzulegen sind, was die Befangenheit angeht.

Lässt sich das hören? Wirklich was dazu gefunden habe ich nicht. Oder ist das völlig unvertretbar?
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Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Ich würde vorsichtig sagen, dass es unvertretbar ist. Sinn und Zweck von § 25 StPO ist die Konzentrationsmaxime. Wird ein Richter später abgelehnt, muss das Verfahren ausgesetzt werden. Wird ein Staatsanwalt abgelehnt, kann er einfach ausgetauscht werden. Zu einer Verzögerung des Verfahrens kommt es nicht. Daher gibt es keinen Grund für eine zeitliche Befristung.

Es scheitert viel eher am Beruhen. Wie soll ein Urteil auf einen befangenen Staatsanwalt beruhen? Selbst wenn du die Pflicht des Gerichtes hier ins Spiel bringt. Ist es doch nicht hinreichend wahrscheinlich, dass die StA den Sitzungsvertreter ausgetauscht hätte und dieser Austausch irgendeine Auswirkung auf das Urteil gehabt hätte.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Glücklich bin ich damit auch nicht. Allerdings tauscht man bei umfangreichen Beweisaufnahmen den StA ja auch nicht so einfach aus, der neue StA muss sich ja auch erstmal in den Fall eindenken und die bisherigen Ergebnisse der Beweisaufnahme nachvollziehen. Eine gewisse zeitliche Verzögerung hat man da ja auch. Ich denke schon, dass die auf den 25 hinauswollten, sonst hätten die die Klausur anders gestellt und ihn sofort rügen lassen. Von daher: Problem erkannt :D Was das Beruhen angeht hab ich da ein paar Argumente pro / contra gebracht. In der Klausur stand was von :" Das Gericht ist den Anträgen des Staatsanwalts umfassend gefolgt". Ich habs dann aber offengelassen und mich auf die verspätete Rüge zurückgezogen.
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Muirne
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Muirne »

Habt ihr keine Amtsanwälte, die dann einspringen? :eeeek:


ich hatte auch die WA meiner Ausbilderin, sie hat mir dauernd darüber geschrieben.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tibor »

WA = WhatsApp? Soviel Sorglosigkeit bezüglich nicht zu veröffentlichender Angaben muss man erstmal an den Tag legen. Und Anklageentwürfe werden auch via WhatsApp geteilt?
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Muirne
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Muirne »

ja und dann war es nicht mal ein nettes Zeugnis.

Anklageentwürfe selbstverständlich nicht. Aber Mail war immer normal, in allen Stationen. Das ist auch nicht gerade 100% safe.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Seitdem WA verschlüsselt ist, dürfte es sicherer als Email sein.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Hier gar keine E-Mails. Alles hardcopy :)

Meine Krankmeldung war überhaupt kein Problem. Ist jemand anders ans AG gefahren, wir haben dafür wohl sogar eine Art Dienstwagen (wusste ich vorher auch nicht).
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Eagnai »

Wie gesagt - das ist wirklich Routine, so kurzfristige Ausfälle kommen ja ständig vor.

Willst du dich aber nicht mal lieber ins Bett packen, wenn du so krank bist, anstatt Revisionsklausuren zu lösen? :-k
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