Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Geil, Ihr diskutiert ja immer noch :) Ich wollte da eigentlich keine größere Diskussion lostreten :D Ich lese mir Eure Antworten morgen durch, im Moment geht es mir gesundheitlich wieder etwas schlechter und ich habe noch an der Revisionsklausur rumgefingert, die ich in Etappen schreibe, habe aber nur 6 Seiten zu Papier gebracht, dann war Ende. Krank zu lernen / Klausuren zu schreiben funktioniert einfach nicht, aber ich will die unbedingt zur Korrektur wegschicken :)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Blaumann
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1154
Registriert: Donnerstag 20. März 2014, 04:28
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Blaumann »

Ara hat geschrieben:Nein sie wird Anklagebehörde.
Objektive Anklagebehörde also.

Es stellt sich weiterhin die Frage, die ich weiter oben aufgeworfen habe: Ist die StA verpflichtet im Rahmen ihrer Verfahrensrechte zum Schutze des Angeklagten einzuschreiten, wenn sich Anhaltspunkte auf dessen Unschuld ergeben?

Ist die StA verpflichtet darauf hinzuwirken, dass der Angeklagte nach seiner Schuld bestraft wird?

Kann bei einem Staatsanwalt, bei dem die Besorgnis der Befangenheit besteht, davon ausgegangen werden, dass er diesen Pflichten genügen wird?
Die praktische Konsequenz ist gewaltig. Dein bemühtes Beispiel mit der Revision zugunsten des Angeklagten zeigt es doch schon. Es ist lediglich ein Recht der Staatsanwaltschaft und nicht die Pflicht. Die Staatsanwaltschaft ist nicht dazu verpflichtet ein möglicherweise rechtswidriges Urteil zugunsten des Angeklagten anzufechten.
Das Ermessen reduziert sich beim unschuldig oder grob falsch verurteilten Angeklagten auf Null.
Weil man einen Rechtsverstoß braucht. Art. 20 III GG verlangt einen Verstoß gegen Recht oder Gesetz. Der subjektive Eindruck des Angeklagten, dass die Gefahr der Befangenheit besteht, ist kein "Verstoß gegen Recht oder Gesetz". Nur wenn der Staatsanwalt tatsächlich befangen sein sollte, kann solch ein Verstoß vorliegen.
Noch einmal: Wie soll diese tatsächliche Befangenheit festgestellt werden? Die rechtstechnische Figur der "Besorgnis der Befangenheit" ist Ausdruck des Umstandes, dass sich das Seelenleben des Amtsträgers nicht erforschen lässt, sondern sich nur ein äußerer Eindruck feststellen lässt.

In der Konsequenz müssen auch hier diese Grundsätze angewandt werden, um einen Verstoß gegen den Fair-trial-Grundsatz festzustellen. Und der ist Recht und Gesetz. Übrigens nicht nur aus der EMRK, sondern nach der Rechtsprechung des BVerfG auch aus dem Rechtsstaatsprinzip.
Ganz einfaches Beispiel: Wenn ein Staatsanwalt nach dem 1. Verhandlungstag sich vor die Kamera stellt und sagt er will das Schwein so lange ins Gefängnis bringen wie möglich und es ist egal was er ihm da noch für Lügengeschichten erzählt, er wird am Ende auf lebenslange Freiheitsstrafe plädieren. Sehe ich da keinen Revisionsgrund, wenn er weiter die Sitzungsvertretung macht.
:eeeek: Ob der EGMR das auch so entspannt sähe?
Und in diesen Rechtsordnungen dürfen Personen, die mit dem Geschädigten verwandt sind oder anderweitig aufgrund persönlicher Betroffenheit im Urteilsvermögen eingeschränkt sind, an der Verfolgung mitwirken?

Und das soll mit Art. 6 MRK vereinbar sein?
Warum sollte es nicht das nicht sein?
Weil es nichts mit einem fairen Verfahren zu tun hat, wenn die Verwandten der Geschädigten und sonstige im Urteilsvermögen Eingeschränkte die mutmaßlichen Täter verfolgen und anklagen.
Benutzeravatar
Blaumann
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1154
Registriert: Donnerstag 20. März 2014, 04:28
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Blaumann »

Tobias__21 hat geschrieben:Geil, Ihr diskutiert ja immer noch :) Ich wollte da eigentlich keine größere Diskussion lostreten :D Ich lese mir Eure Antworten morgen durch, im Moment geht es mir gesundheitlich wieder etwas schlechter und ich habe noch an der Revisionsklausur rumgefingert, die ich in Etappen schreibe, habe aber nur 6 Seiten zu Papier gebracht, dann war Ende. Krank zu lernen / Klausuren zu schreiben funktioniert einfach nicht, aber ich will die unbedingt zur Korrektur wegschicken :)
#-o

Mensch Junge, ruh dich aus und werd gesund! Es ist grob fahrlässig, in der Examensvorbereitung die eigene Genesung zu verzögern, weil man ja "noch bisschen was machen könnte".
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, mach ich ja :) Hab heute sogar bis 15.30 Uhr geschlafen. Die Klausur muss aber fristgebunden zum OLG geschickt werden, damit ich Korrektur und Skizze kriege. Die Klausur hat echt alles, was man in der Revision so prüfen kann, von daher will ich die Lösung auch haben, weil damit schon mal das Kapitel Revision zum Größtenteil für die Vorbereitung gegessen sein dürfte :) Ich mach ja auch nicht zu viel, immer nur so wie es geht.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Justitian hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Aehm hab hier ne Klausur wo mir der Streitwertbeschluss nicht erlassen wurde. Wie mach ich das in ner Klausur?

Einfach hinten dran:

BESCHLUSS (ohne neuen rubrum?)

Der Streitwert wird auf X festgelegt.

Kurze Gründe

Unterschrift

?
Eigentlich müsstest Du ja einen kompletten Beschluss mit Rubrum nach dem Urteil schreiben. Um mir das zu ersparen schreibe ich immer am Ende des Urteils, aber noch vor der Unterschrift : "Zugleich ergeht in der Sache folgender Beschluss". Ich glaube es ist auch praxisüblich, meine indes dass Kaiser davon abrät.
Wohl einfacher (und meiner Beobachtung nach jedenfalls nicht unüblich):

Tenor:
1. [Hauptsache]
2. [Kosten]
3. [Vorläufige Vollstreckbarkeit]
4. Der Streitwert wird endgültig auf x € festgesetzt.

Und ganz am Ende der Entscheidungsgründe:
"Der Streitwert wird auf x € festgesetzt (§§ xy). [Begründung]"

Rechtsmittelbelehrung nach § 68 GKG nicht vergessen, falls sie nicht erlassen ist.

Die Schreibarbeit für einen gesonderten Beschluss (d. h. insbesondere neues Blatt Papier!) würde ich mir in der Klausur sparen. In der Praxis finde ich es zumeist nur praktischer und schicker (keine zig Rechtsmittelbelehrungen im Urteil) - und da dauert es meist Dank Technik auch nur max. 60 Sekunden (inkl. ausdrucken und unterschreiben) oder ist noch schnell nach der Urteilsverkündung aufs Band diktiert.

Die von Justitian vorgeschlagene Variante dürfte nicht praxisüblich bis falsch sein, insbesondere die Einleitung ("Ferner ergeht folgender Beschluss [...]") gehört in ein Protokoll, nicht aber als Vorspann in den eigentlichen Beschluss oder "irgendwie" in ein Urteil.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Blaumann hat geschrieben:
Und in diesen Rechtsordnungen dürfen Personen, die mit dem Geschädigten verwandt sind oder anderweitig aufgrund persönlicher Betroffenheit im Urteilsvermögen eingeschränkt sind, an der Verfolgung mitwirken?

Und das soll mit Art. 6 MRK vereinbar sein?
Warum sollte es nicht das nicht sein?
Weil es nichts mit einem fairen Verfahren zu tun hat, wenn die Verwandten der Geschädigten und sonstige im Urteilsvermögen Eingeschränkte die mutmaßlichen Täter verfolgen und anklagen.
Wie verträgt sich das mit dem immer wieder gestärkten Institut der Nebenklage?
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von batman »

Man kann durchaus unter einem Rubrum ein Urteil und einen Beschluss erlassen. Hierzulande ist das auch üblich.
Benutzeravatar
Blaumann
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1154
Registriert: Donnerstag 20. März 2014, 04:28
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Blaumann »

julée hat geschrieben:
Weil es nichts mit einem fairen Verfahren zu tun hat, wenn die Verwandten der Geschädigten und sonstige im Urteilsvermögen Eingeschränkte die mutmaßlichen Täter verfolgen und anklagen.
Wie verträgt sich das mit dem immer wieder gestärkten Institut der Nebenklage?
Seit wann obliegt die Verfolgung und Anklage von Beschuldigten den Nebenklägern?
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

batman hat geschrieben:Man kann durchaus unter einem Rubrum ein Urteil und einen Beschluss erlassen. Hierzulande ist das auch üblich.
Irgendwie so mittendrin in den Entscheidungsgründen (also nicht letzte Ziff. des Tenors + Ende der Entscheidungsgründe)?
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Blaumann hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
Weil es nichts mit einem fairen Verfahren zu tun hat, wenn die Verwandten der Geschädigten und sonstige im Urteilsvermögen Eingeschränkte die mutmaßlichen Täter verfolgen und anklagen.
Wie verträgt sich das mit dem immer wieder gestärkten Institut der Nebenklage?
Seit wann obliegt die Verfolgung und Anklage von Beschuldigten den Nebenklägern?
Man kann aber nun angesichts von § 172 StPO und §§ 374 ff. StPO einerseits und der Rolle des Nebenklägers neben der StA im Strafverfahren anderseits nicht sagen, dass die Nebenkläger hiermit so überhaupt nichts zu tun haben und keinerlei Einfluss auf das Ergebnis des Strafverfahrens haben.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von batman »

julée hat geschrieben:
batman hat geschrieben:Man kann durchaus unter einem Rubrum ein Urteil und einen Beschluss erlassen. Hierzulande ist das auch üblich.
Irgendwie so mittendrin in den Entscheidungsgründen (also nicht letzte Ziff. des Tenors + Ende der Entscheidungsgründe)?
Nach dem Urteilstenor und als Beschluss überschrieben.
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

batman hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
batman hat geschrieben:Man kann durchaus unter einem Rubrum ein Urteil und einen Beschluss erlassen. Hierzulande ist das auch üblich.
Irgendwie so mittendrin in den Entscheidungsgründen (also nicht letzte Ziff. des Tenors + Ende der Entscheidungsgründe)?
Nach dem Urteilstenor und als Beschluss überschrieben.
Habe ich hier noch nie gesehen - aber gut, andere Länder, andere Sitten ;)
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Justitian
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 926
Registriert: Mittwoch 20. Februar 2013, 01:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Justitian »

julée hat geschrieben: Irgendwie so mittendrin in den Entscheidungsgründen (also nicht letzte Ziff. des Tenors + Ende der Entscheidungsgründe)?
Wenn du es im Tenor machst ist es doch Bestandteil des Urteils und kein Beschluss mehr? So habe ich es allerdings auch gerade beim Stöbern gesehen.

Korrekter erscheint es mir so: https://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/LG%20Muenchen%20Az%207%20O%207870_06.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Justitian hat geschrieben:
julée hat geschrieben: Irgendwie so mittendrin in den Entscheidungsgründen (also nicht letzte Ziff. des Tenors + Ende der Entscheidungsgründe)?
Wenn du es im Tenor machst ist es doch Bestandteil des Urteils und kein Beschluss mehr? So habe ich es allerdings auch gerade beim Stöbern gesehen.

Korrekter erscheint es mir so: https://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/LG%20Muenchen%20Az%207%20O%207870_06.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Man sieht zwar nicht mehr, dass es eigentlich ein eigenständiger Beschluss ist, aber es bleibt ein solcher - eine ähnliche Konstellation hat man ja auch bei einer teilweisen übereinstimmenden Erledigungserklärung, die ja gänzlich in der Kostenentscheidung "verschwindet".

Man beachte bei der Münchener Variante aber auch den geänderten Eingangssatz, der beides miteinander verbindet.

Bevor ich das so mache, würde ich unbedingt die lokale Praxis in Erfahrung bringen - es dürfte schon seinen Grund haben, wenn Kaiser aus norddeutscher Sicht schreibt, das solle man besser nicht tun.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tibor »

Hier: Nach dem Urteilstenor eingeschoben mit Zwischenüberschrift Beschluss/Beschlüsse und dann natürlich die zweite RMB nach den Gründen nicht vergessen.

In der Klausur war das hier nicht üblich, in der Klausur habe ich dann Teile des Rubrums mit Spitzklammertechnik aus dem Urteilsentwurf übernommen. Dann war das auch gar nicht mehr soviel Aufwand.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Antworten