Fragen Ref Bayern

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

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Georg70
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Fragen Ref Bayern

Beitrag von Georg70 »

Hallo,

ist es eigentlich sinnvoll, während dem Ref ins Ausland zu gehen?
Oder kann man sich dann nicht ganz so gut auf das Examen
vorbereiten, da man dann wichtige Veranstaltungen nicht besuchen
kann? Ist der Aufwand für die Organisation hoch? Ist es dann sinnvoller
zu Beginn der Anwaltsstation ins Ausland zu gehen oder erst in der Wahlstation?
Zwischen den Schriftlichen Prüfungen und Beginn der Wahlstation bleibt vermutlich
nicht mehr viel Zeit, um sich eine Unterkunft zu suchen und um Impfungen
durchführen zu lassen.
Wäre es besser auf einen Auslandsaufenthalt ganz zu verzichten, wenn man
im Hinblick auf die Note das maximal Mögliche herausholen will?

Wie geht man im 2. Examen mit dem Zeitdruck um? Wie lange sollte man
maximal gliedern?
Im 1. Examen bin ich fast nicht fertig geworden und habe die Gliederung
auch noch mit abgegeben. Vielleicht sollte man das besser nicht tun?

Ich habe mir mal eine Klausur durchgelesen und fand es ein bisschen ungewöhnlich,
dass man immer erst das Ergebnis schreiben muss und erst dann die Begründung
nachliefern muss.


Viele Grüße
Theopa
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Re: Fragen Ref Bayern

Beitrag von Theopa »

Georg70 hat geschrieben:Hallo,
ist es eigentlich sinnvoll, während dem Ref ins Ausland zu gehen? Oder kann man sich dann nicht ganz so gut auf das Examen vorbereiten, da man dann wichtige Veranstaltungen nicht besuchen kann? Ist der Aufwand für die Organisation hoch? Ist es dann sinnvoller zu Beginn der Anwaltsstation ins Ausland zu gehen oder erst in der Wahlstation?
Es ist durchaus sinnvoll und mE in Bayern ohnehin nur in der Wahlstation möglich. Es mag theoretisch die Möglichkeit geben auch die Anwaltsstation im Ausland zu verbringen, das habe ich aber noch bei keinem (nicht mal den typischen GK-Kandidaten) der das Ref in Bayern absolviert hat gesehen. Wäre mE auch wenig sinnvoll, da die Anwaltsstation ja praktisch die Vorbereitungszeit für das schriftliche Examen ist.

Je nach gewähltem Fachbereich verpasst man ein bisschen bis hin zu gar nichts, da während der Wahlstation nicht sehr viele AGs stattfinden und diese regelmäßig auch nicht der höchsten Qualität entsprechen. Ich kannte (Bereich Anwaltschaft) allerdings tatsächlich die Antwort auf mehrere Fragen in der mündlichen Prüfung aus den Vorträgen in diesem Lehrgang, welche man so auch nicht in den Skripten auffinden konnte. Ob das ein absolut seltener Zufall oder die Regel ist, kann ich natürlich nicht sagen.

Der Aufwand variiert je nach Land, es kann durchaus einige Hürden geben, aber nichts was einen beim ernsthaften Wunsch die Station außerhalb Deutschlands zu verbringen wirklich aufhalten sollte.
Wäre es besser auf einen Auslandsaufenthalt ganz zu verzichten, wenn man im Hinblick auf die Note das maximal Mögliche herausholen will?
Theoretisch eventuell, praktisch wohl nicht. Nach dem Schriftlichen lernen die Meisten kaum noch wirklich viel, da macht es wohl keinen Unterschied ob man in Tokio oder Traunstein sitzt.
Wie geht man im 2. Examen mit dem Zeitdruck um? Wie lange sollte man maximal gliedern? Im 1. Examen bin ich fast nicht fertig geworden und habe die Gliederung
auch noch mit abgegeben. Vielleicht sollte man das besser nicht tun?
Die Gliederung würde ich nicht abgeben, da müssten schon ganze Teile der Klausur fehlen und in diesem Fall wäre sie wohl ohnehin nicht mehr zu retten. Meiner Erfahrung nach ist eine Stunde schon oft das Limit, in seltenen Fällen kann man aber auch einmal 90 Minuten und mehr für die Gliederung brauchen. Es ist aber auch eine starke Typfrage, manche können sich so präzise ausdrücken, dass sie nur sehr wenig Zeit für die Niederschrift benötigen.
Georg70
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Re: Fragen Ref Bayern

Beitrag von Georg70 »

Danke für die Antworten.

Darf man eigentlich während der ersten 5 Monate für 1 Woche
in den Urlaub fahren? Ich habe gehört, dass die ersten 6 Monate
eine Urlaubssperre gilt?
Theopa
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Re: Fragen Ref Bayern

Beitrag von Theopa »

Georg70 hat geschrieben:Danke für die Antworten.

Darf man eigentlich während der ersten 5 Monate für 1 Woche
in den Urlaub fahren? Ich habe gehört, dass die ersten 6 Monate
eine Urlaubssperre gilt?
Den genauen Plan habe ich nicht mehr im Kopf, die ersten 4-6 Wochen dürften aber für den Einführungslehrgang Zivilrecht (Urlaubssperre) reserviert sein, anschließend kann man ganz normal Urlaub nehmen. Wenn du also z.b. im April anfängst, stehen ca. Mitte Mai bis Ende August für die Planung des Urlaubs zur Verfügung, die nächste Urlaubssperre kommt dann bei Einführungslehrgang Strafrecht Anfang bis Mitte September. Bei Beginn im April ist es gerade im August oft so ruhig, dass man sogar ohne Urlaubstage eine Woche frei haben könnte.
Georg70
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Re: Fragen Ref Bayern

Beitrag von Georg70 »

Hallo

vielen Dank.
Jetzt sind mir noch weitere Fragen eingefallen.

Darf man eigentlich während dem Ref an einer Uni
immatrikuliert sein? Wird man danach gefragt?
Das ist doch keine Nebentätigkeit, wenn man nur
eingeschrieben ist und nicht studiert. Muss man
das angeben und eine Immatrikulationsbescheinigung
vorlegen?

Kann man am ersten Tag in ganz normaler Kleidung erscheinen
oder kommen die meisten mit Anzug?

Ab wann sollte man spätestens beginnen, sich auf das Examen
intensiv vorzubereiten? Werden im Ref auch Probeklausuren geschrieben
und besprochen? Dann bräuchte man ja nicht unbedingt noch
ein privates Rep besuchen?
Theopa
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Re: Fragen Ref Bayern

Beitrag von Theopa »

Georg70 hat geschrieben:Darf man eigentlich während dem Ref an einer Uni immatrikuliert sein?
Ja, darf man. Es ist in den Städten mit Uni durchaus auch üblich (wenn auch, evtl. aufgrund des "Aufwands", nicht extrem verbreitet), sich in irgendeinen zulassungsfreien Studiengang einzuschreiben, um ein Semesterticket mitzunehmen.
Kann man am ersten Tag in ganz normaler Kleidung erscheinen oder kommen die meisten mit Anzug?
Der Anzug ist keinesfalls üblich, ich habe meine Krawatte auch nach dem ersten Treffen mit Kollegen im Treppenhaus unauffällig in die Tasche befördert ;)
Es gibt keine wirkliche Zeremonie, man bekommt vielmehr in irgendeinem Raum der gerade so noch genug Platz hat schnell eine Urkunde in die Hand gedrückt, das wars dann.
Ab wann sollte man spätestens beginnen, sich auf das Examen intensiv vorzubereiten? Werden im Ref auch Probeklausuren geschrieben und besprochen? Dann bräuchte man ja nicht unbedingt noch ein privates Rep besuchen?
Die Examensvorbereitung sollte man theoretisch am ersten Tag (Wiederholung des materiellen Rechts über die gesamten zwei Jahre) beginnen, praktisch werden hierzu die letzten 4-6 Monate vor dem Termin genutzt, also der größte Teil der Anwaltsstation. Viel "Freizeit" hat man am Ende der Zivilstation und oft auch in der Verwaltungsstation, bei der StA sieht es oft eher eng aus.

Man schreibt einige Pflicht-Probeklausuren, das dürften ganz grob 20-25 über 2 Jahre sein. Dazu gibt es noch den Freiwilligen Klausurenkurs mit im Schnitt etwa einer Klausur alle zwei Wochen.

Ein zusätzliches privates Rep würde ich persönlich empfehlen, da die bayrischen Klausuren einfach "komisch" sind.
Sie sind - bundesweit (leider) einzigartig - fast vollständig künstlich erstellt und weisen somit eine Menge Eigenheiten auf. Während z.B. die Verwaltungsrechts-Klausuren fast wie Kopien von Erstexamens-Klausuren wirken, haben die Zivil- und Strafrechtsklausuren jeweils eigene und teilweise unlogische Spielregeln. Ob einem diese Regeln in den offiziellen Lehrgängen beigebracht werden ist Glückssache, oft hört man dort den falschen Mythos der "Praxisnähe". Diese existiert aber einfach nicht; kein Anwalt der noch so halbwegs bei Verstand ist würde beispielsweise dem Mandanten seitenweise komplexe Rechtsausführungen (zu Dingen die ihn sicher nicht interessieren) präsentieren, was in Klausuren aber oft zwingend gefordert ist.

Man kann sicher auch ohne auskommen, ich fand die Theorieveranstaltungen aber sehr hilfreich. Die Klausuren waren (hemmer) deutlich besser als der Müll den man oft im Kurs zum Ersten bekommt, aber echten Klausuren weiter unterlegen. Wichtig ist nur, sich nicht alle Crashkurse anzutun, die Wocheenden kann man auch schöner und gewinnbringender verwenden.
Ein allgemeiner Tip: Vor allem anfangs keine Bücher/Skripten kaufen, die nicht ausdrücklich für Bayern konzipiert sind. Manche Werke sind bundesweite "Klassiker", berücksichtigen aber eben nicht die hiesigen Besonderheiten.
Georg70
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Re: Fragen Ref Bayern

Beitrag von Georg70 »

vielen Dank.

Sollte man während einer Station immer auch
an einem Tag die anderen Rechtsgebiete
lernen? Also sollte man während der
Station in Zivilrecht auch Strafrecht lernen?
Liz
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Re: Fragen Ref Bayern

Beitrag von Liz »

Man sollte sich jedenfalls rechtzeitig vergegenwärtigen, dass die Zeit bis zum schriftlichen Examen begrenzt ist und man daher gut daran tut, rechtzeitig mit der Wiederholung des materiellen Rechts anzufangen, etwaig vorhandene Lücken zu schließen und den "neuen" Stoff zu lernen.
Gelöschter Nutzer

Re: Fragen Ref Bayern

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Georg70 hat geschrieben:vielen Dank.

Sollte man während einer Station immer auch
an einem Tag die anderen Rechtsgebiete
lernen? Also sollte man während der
Station in Zivilrecht auch Strafrecht lernen?
Ich finde die Frage ist falsch gestellt.

Man "sollte" nichts tun, nur weil man es "sollte". Entscheidend sind andere Faktoren: wie effizient lernst du? Wie viel Zeit hast du bis zum Examen? Wirst du tauchen? Welchen Stoff musst du kennen? Wie viel Aufwand bist du bereit zu betreiben? Wie viel Zeit hast du zur Verfügung? Wie lange kannst du dir Dinge merken?

Vor diesem Hintergrund: ich fände es wenig sinnvoll, planlos an einem Tag der Woche im StR-Kaiserskript herumzublättern, nur um etwas gemacht zu haben. Wenn du aber bereits früh auch mit Strafrechtsklausuren anfängst und die Zeit zur Verfügung hast, könnte es durchaus nützlich sein, sich die dazugehörigen Formalien nebenbei anzueignen.

Mir ist es wichtig, den Stoff möglichst früh möglichst umfassend zu beherrschen, deshalb lerne ich auch in der ZR-Station Strafrecht. Dies aber nicht an einem Tag der Woche, sondern eher in "Schüben" (z.B. eine Woche StrafR, dann wieder ZR), um konzentriert alle Formalien eines Rechtsgebiets zu erlernen. Das ist natürlich sehr individuell.
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