duplor0581 hat geschrieben:Hallo ihr Mitleidensgenossen,
Mein Visaantrag wurde Mitte Juni abgelehnt. Nach mehreren E-Mails und Briefen, darunter auch einer direkt an die Konsulin in Frankfurt, Jo Ellen Powell, habe ich zumindest erreicht, dass mich heute " the chief of the nonimmigration sector" angerufen hat. Sie teilte mir mit, dass sie momentan die Anweisung haben, keine B-1-Visa mehr zu erteilen. Sie sagte aber auch, dass die Rechtslage unklar sei.
Sie hätten Kontakt mit ihren Anwälten in den Staaten, die gerade überprüfen, ob die Ausnahmeregelung für Rechtsreferendare weiterhin gilt.
Die Sache klärt sich wohl nächsten Dienstag. Dann erwarten sie die Antwort von ihren Anwälten in den USA. Sie sagte mir zu, mich dann noch einmal anzurufen. Falls nicht, werde ich weiter Druck machen und dort nochmal anrufen.
Habe von ein paar Referendaren in San Francisco gehört, die ohne Probleme unter 90 Tage ohne Visum eingereist sein. Für die, die noch keinen Antrag gestellt haben und somit ihren Reisepass noch besitzen, scheint dies eine Alternative zu sein. Wie groß das Risiko ist, weiss ich allerdings nicht.
Naja, mal sehen was nächste Woche bringt. Vielleicht geschieht ja noch ein Wunder. Sobald mich das Konsulat angerufen hat und ich mehr Infos habe melde ich mich wieder.
Ich wollte das Thema unbedingt nochmal hoch holen. Hat jemand jetzt neuere, detailliertere Informationen, wie es um das B1 Visum für Refs steht?
Edit:
Jedenfalls ist auf der Hauptseite jetzt auch der Referendar als Ausnahme gelöscht - nur noch der Mediziner bleibt privilegiert:
http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/austauschvisum.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Nichteinwanderungs-visa
Austauschbesucher (J-Visum)
Austauschbesuchervisum - in die USA als Au-Pair, Austauschschüler, Praktikant oder für einen Ferienjob
...
Ausnahmen:
Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus absolvieren möchten, dann können Sie ein "B1/B2"-Visum für Besucher beantragen und benötigen KEIN Austauschbesuchervisum. Erkundigen Sie sich bei unserem Visa-Informationsdienst über die Einzelheiten dieser Ausnahme.
Das heißt dann wohl endgültig, kein Praktikum mehr ohne J1 und teure agency