Spencer hat geschrieben:Aus aktuellem Anlaß hier für alle unterbrechungswilligen Kollegen aus NRW folgende sowohl durch Gespräche mit der Ref.-Stelle am OLG Köln als auch durch das JAG NRW (§ 31 Abs. 2) abgesichterte Information:
Man hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entlassung aus dem und Wiedereinstellung in den Referendarsdienst, wenn die Unterbrechung mindestens 6 Monate beträgt. Dazu bedarf es keiner Angabe von Gründen!!
Daneben, und das wird oft verwechselt, braucht man einen wichtigen Grund nur, wenn die Unterbrechung weniger als 6 Monate betragen soll.
Die oftmals gehörte Äußerung, man würde ja gerne unterbrechen, aber "leider" sei man nun mal nicht krank/schwanger/Doktorand, ist also zumindest in NRW unbegründet.
Dass der Ausstieg auf Zeit trotzdem für die meisten ausscheidet, hat keine rechtlichen, sondern nur tatsächliche Gründe.
Das einzige Problem, das sich nämlich im Falle eines Ausstiegs stelllt, ist die Finanzierung, da das Ref.Gehalt für die Dauer der Unterbrechung (natürlich) wegfällt.
Ansonsten wird in deiner Personalakte nur die Unterbrechung vermerkt, mehr nicht, was sollte auch sonst da drin stehen, wenn man keine Gründe angeben muss.
Man kann höchstens in späteren Vorstellungsgesprächen auf die "kleine Pause" angesprochen werden, aber wenn du einigermaßen plausible Gründe angeben kannst, vielleicht auch noch durch eine Tätigkeit als Wiss.Mit. belegen kannst, dass du die Zeit nicht nur zum Gammeln genutzt hast und ansonsten die Note stimmt, sollte das auch kein großes Problem darstellen.
Ich werde demnächst u.a. aus privaten Gründen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und für 6 Monate "aussteigen".
Übrigens gehen alleine aus meiner AG noch 5 Leute mit mir diesen Schritt, was insgesamt 25% der AG ausmacht!
Hi Spencer,
hat eigentlich alles problemlos geklappt, also Aus- und Wiedereinstieg?
Aufgrund meiner Diss interessiere ich mich auch für die Möglichkeit. Gibt es hier Andere mit Erfahrung über diesen Weg?
Vor Allem sagt der Text allein nichts darüber aus, ob man einen Anspruch auf Wiedereinstellung hat.
Ich habe es so gemacht und mehr als 1 Jahr unterbrochen. Anspruch auf Wiedereinstellung (+). Sogar in anderen Bundesländern. Ohne Wartezeit, formloser Antrag genügt!
jurabilis hat geschrieben:Kollege aus meiner AG hat sich die Treppe runtergestürzt kurz vor dem Examen, der war ziemlich verzweifelt, was seine Examensfitness anging, so dass ihm das nichts mehr ausgemacht hat.
Ferdi Binger hat geschrieben:Ich habe es so gemacht und mehr als 1 Jahr unterbrochen. Anspruch auf Wiedereinstellung (+). Sogar in anderen Bundesländern. Ohne Wartezeit, formloser Antrag genügt!
Das ist gut! Formloser Antrag sowohl für Unterbrechung als auch Einstellung?
Aus eigener AG-Erfahrung (bei uns waren es 6 von 25, die ausgestiegen sind) kann ich sagen, dass das mit dem Unterbrechen tatsächlich gut klappt, es ist (derzeit) sogar noch unbegrenzt möglich, solange man eben mindestens 6 Monate nimmt. Ich kann aber auch aus direkter Erfahrung berichten, dass einem Kollegen der Gnadenversuch nicht genehmigt wurde mit der Begründung, er habe sich ja ohnehin schon ein halbes Jahr länger auf das Examen vorbereiten können und es habe nicht gereicht, dann habe der Gnadenversuch keine Aussicht auf Erfolg. Allzu leichtsinnig würde ich daher nicht für so lange Zeit aussetzen...
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
choco hat geschrieben:Aus eigener AG-Erfahrung (bei uns waren es 6 von 25, die ausgestiegen sind) kann ich sagen, dass das mit dem Unterbrechen tatsächlich gut klappt, es ist (derzeit) sogar noch unbegrenzt möglich, solange man eben mindestens 6 Monate nimmt. Ich kann aber auch aus direkter Erfahrung berichten, dass einem Kollegen der Gnadenversuch nicht genehmigt wurde mit der Begründung, er habe sich ja ohnehin schon ein halbes Jahr länger auf das Examen vorbereiten können und es habe nicht gereicht, dann habe der Gnadenversuch keine Aussicht auf Erfolg. Allzu leichtsinnig würde ich daher nicht für so lange Zeit aussetzen...
In welchem Bundesland wurde der Gnadenversuch abgelehnt und hat er für den 1. Versuch oder den 2. Versuch pausiert? Ich würde mich über eine Antwort freuen. Vielen Dank im Voraus.