Referendariat unterbrechen

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Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Referendariat unterbrechen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo. Ich bin im Referendariat, stehe kurz vorm zweiten Staatsexamen und möchte unterbrechen, da ich ernsthaft nicht examensfit bin und jetzt auch noch familiäre Probleme hinzukommen, die mich definitv zur Zeit an einem vernünftigen Lernen hindern.

Es gab hier zwar schon ein paar Threads hierzu, diese waren aber wenig ergiebig.

Ich würde daher gerne wissen,
1. wie und
2. wo man eine solche Unterbrechung anmelden und begründen muss und
3. welche Auswirkungen das hat zb

Also ein paar Sachen hab ich schon in Erfahrung bringen können:
- nicht mehr in einem Ausbildungsverhältnis
- Keine "Unterhaltsbeihilfe" mehr
- nicht mehr krankenversichert
- Eintrag in die Personalakte
- bei erneutem Aufnahmegesuch, kann man auch einem anderen Ausbildungsort im OLG Bezirk zugewiesen werden
- man muss mindestens 6 Monate unterbrechen

Aber mich interessiert insbesondere noch:
4. Welche Auswirkungen hat so ein Eintrag in die Personalakte?
5. Wie einfach ist es, wieder in den Dienst aufgenommen zu werden?
6. Gibt es vielleicht eine andere Möglichkeit 4 oder 5 Moante sich "beurlauben" zu lassen, so dass man nicht den Ausbildungsstatus verliert?

Also mein Entschluss steht schon ziemlich fest, so dass ich auf Fragen hinsichtlich, "warum", "weshalb" und Äußerungen wie "jeder muss dadurch" und "keiner fühlt sich fit" verzichten kann ;)

Danke für Euren Anregungen im Voraus.
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

die zutreffendsten infos wirst du erhalten, wenn du bei deiner geschäftsstelle anrufst.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich möchte aber erstmal nicht bei meiner Geschäftsstelle anrufen, damit die das erstmal nicht wissen. Wenn es unter keinen Umständen gehen sollte oder mit zu vielen Nachteilen verbunden ist, dann sollte das bei meiner Aubildungsstätte und am besten bei meinem zugehörigen OLG KEINER wissen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nenn einfach einen Phantasienamen. ;)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Außerdem wird es den Leuten bei Deinem OLG herzlich egal sein, ob ein Referendar unterbricht oder nicht.

Wenn es tatsächlich gravierende Gründe gibt (nicht examensfit lasse ich mal nicht gelten, so fühlt sich nämlich fast jeder), werden die Dir das sicher nicht verwehren, sofern dort Möglichkeiten bestehen.

Habe bislang nur gute Erfahrungen mit den Leuten bei unserem OLG gemacht. Da beißt keiner :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also mit dem Phantasienamen hab ich mir auch schon überlegt, aber es kommt, glaube ich, komisch, wenn ich heute mir Thomas Müller nachfragen und in den nächsten Tage dann mit richtigem Namen aus den gleichen Gründen unterbreche, oder?

Und ob es den Leuten egal ist, bin ich mir nicht so sicher. Zumal das immer so ne Sache ist, was man dann da sagt.

Bsp:
OLG-Zuständiger: Haben Sie denn neben den familiären Problemen selbst eine nachzuweisende Krankheit?
Antwort: Nein.
OlG: Na dann geht es leider nicht.

So und dann komm ich in den nächsten Tagen mit einem Attest an. Sieht doch ein wenig merkürdig aus.

Dieses Bsp. soll natürlich nur stellvertretend für andere Fragekonstellationen sein.
Nomothet
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Beitrag von Nomothet »

Gibt's in Deinem Bundesland keinen Verbesserungsversuch?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

doch, aber wenn ich angenommen durchfalle, schneide ich mir einen versuch ab. und mir ist es immoment echt nicht möglich, zu lernen
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

1. welches bundesland bist du denn?
2. ich meine zu wissen, daß man in bayern jedenfalls bis zum beginn der verwaltungsstation, das ist ca ein jahr vor beginn der schriftlichen prüfungen ohne großartigen begrüdnungsaufwand (man muß halt behaupten, eine diss zu schreibe z. b. ) unterbrechen und dann unproblematisch weitermachen kann. danach wird es schwierig. in meine AG haben zwei personen eher kurzfristig das examen nicht mitgeschrieben. der eine hatte massive psychische probleme, wie mir zu ohren gekommen ist, die einen familiären hintergrund hatten. wie der sich aus der affäre gezogen hat: ich weiß es nicht, der ist wohl nicht zum prüfungstermin angetreten, wiel er "krank" war. die andere person war auch krank - arm gebrochen. darüber mag man denken, was man mag. in der AG war aber relativ klar, daß die dame nicht so krank war als daß sie nicht wirklich hätte mitschreiben können, der armbruch lag nämlich schon ca 4 bis 5 monate zurück und war kein komplizierter splitterbruch o. ä. mit mehr infos kann ich leider nicht dienen.
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j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@schlafkatze: danke trotzdem
und
zu 1.: NRW
zu 2. (massive psychische Probleme): also wenn du deswegen austrittst, kannst Du nicht mehr in den Staatsdienst
zu 2. (Arm brechen): kommt bei mir nicht in Frage, zudem gilt das nicht, wenn Du nicht von "jetzt" ein gültiges Attest vorlegst.
zu 2. (krank sein): musst du ja schon durch ein Attest nachweisen und notfalls dann zum Amtsarzt, geht also auch nicht

Beurlauben geht wohl auch nicht, wie ich zwischenzeitlich in Erfahrung bringen konnte.

Und als Begründung eine Diss. anzugeben, ist natürlich auch durch ein Bescheinigung von einem Prof. nachzuweisen, dass Du bei ihm eine schreibst. Und da dürfte auch nicht mal eben so dran zu kommen sein.
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jurabilis
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Beitrag von jurabilis »

Kollege aus meiner AG hat sich die Treppe runtergestürzt kurz vor dem Examen, der war ziemlich verzweifelt, was seine Examensfitness anging, so dass ihm das nichts mehr ausgemacht hat.
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

rene76 hat geschrieben:zu 2. (massive psychische Probleme): also wenn du deswegen austrittst, kannst Du nicht mehr in den Staatsdienst
das hilft dir vielleicht wenig, aber da muß ich widersprechen. es gibt derart viele verschiedene psychische probleme, daß man das in dieser pauschalität nicht sagen kann. eine reaktive depression kann schlimme ausmaße annehmen, ist aber kein grund, drei jahre später z. B. die lebenszeitverbeamtung zu versagen.
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j 20.07.07
Nietnagel
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Beitrag von Nietnagel »

Eine psychische Macke, die einmal bestand, brauch ja nicht weiter bestehen.
Das wäre denke ich unzumutbar, wenn man deswegen sein ganzes LEben nicht mehr zum Staat könnte :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Eine psychische Macke ist für den Staatsdienst conditio sine qua....Alan! Wie heißt das noch?


Denny Crane
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Donnerstag 2. August 2007, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Non!

Aber wen interessiert der Staatsdienst. Dort bekommt man kaum wirklich attraktive Sekretärinnen. Insofern absolut indiskutabel!

Alan Shore
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