Referendariat und Kind

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Nimm2
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2131
Registriert: Montag 16. Januar 2006, 22:59

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von Nimm2 »

Es dürfte kein Problem sein, die AGs zu besuchen. Wenn Du es tatsächlich machen willst, stellt Dir sicher keiner Steine in den Weg. Eigentlich ist es unseren AG-Leitern egal, wer anwesend ist, und wer nicht. Hier wird nur das Programm runtergespult. Die Kolleginnen, die in meinem Jahrgang Kinder bekommen haben, pausieren aber alle. Kann ich auch gut verstehen. Wenn ich schon so eine schöne Ausrede habe, die mega langweiligen AGs nicht zu besuchen, dann würde ich doch da nicht freiwillig hingehen. :D
spezi
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 112
Registriert: Dienstag 14. August 2007, 09:15

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von spezi »

ja ok... hinsichtlich des intressantheitsgrades einer ag könnte ich eine pause verstehen, aber man muss ja eh irgendwann die ags nachholen???
oder habe ich das falsch verstanden.
ich würde das gerne irgendwie alles vorher schon geklärt haben.... obwohl es dann ja eh anders läuft.

neben den ags... muss man ja auch noch akten bearbeiten?? könnte man das dann auch zu hause machen???
Nimm2
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2131
Registriert: Montag 16. Januar 2006, 22:59

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von Nimm2 »

Melde Dich am besten bei dem Ansprechpartner vor Ort:

http://www.justiz.bayern.de/pruefungsam ... /index.php

Zumindest in Nürnberg sind die Leute sehr nett, und beantworten Dir die Fragen sicher.

bytheway: Die Akten kann man freilich Daheim bearbeiten.
spezi
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 112
Registriert: Dienstag 14. August 2007, 09:15

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von spezi »

aber kommt das nicht ein bisschen doof, wenn ich noch gar nicht schwanger bin:-)
wir planen ja erst.
Butterflocke
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 56
Registriert: Mittwoch 20. Januar 2010, 09:45
Ausbildungslevel: RA

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von Butterflocke »

hy spezi, wann sollte dein kind denn ungefähr kommen?

ich mein so richtig planen kann man das ja leider eh nicht. aber wunschweise?
Die Welt gehört dem, der sie genießt. Giacomo Leopardi
carstella
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 63
Registriert: Dienstag 17. November 2009, 09:18
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von carstella »

spezi hat geschrieben:hi,
ich habe auch mal eine frage.

aber zunächst herzlichen glückwunsch zum bestandenen 2.ten

ich habe mein erstes examen hoch schwanger im 9ten monat geschrieben. mündliche prüfung hatte ich dann mit stillpause :-)
dezeit mache ich in schweden meinen llm. meine kleine maus geht hier in den kindergarten.

jetzt habe ich aber eine frage zum ref.
ich werde am 01.04. 2011 in bayern anfangen. nun planen wir haben unseren zweiten kleinen erdenbürger. gerne würde ich gar nicht in den mutterschutz gehen (nur die 8 pflichtwochen)
geht das?? darf man in den 8 wochen die ags besuchen???
hab fragen über fragen.
Hallo Spezi,

also soweit ich weiß DARF der Arbeitgeber Dich während der 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt nicht beschäftigen. Auf den Mutterschutz sechs Wochen vor der Geburt darf die Schwangere verzichten, auf den nach der Geburt jedoch nicht. Klar kannst Du mit den AG leitern absprechen, dass Du die AGs trotzdem besuchst. Aber für das jeweilige OLG wirst Du wahrscheinlich trotzdem so bahndelt werden, als hättest Du sie nicht besucht, da sie Dich ja nicht beschäftigen dürfen (auch nicht als Referendar). Welche Folgen das hätte musst Du bei dem OLG erfragen. Bei uns war es so, dass man bei den Einführungsveranstaltungen zwingend da sein. Für den Rest der Station galt, dass man mindestens 2/3 anwesend gewesen muss (also nicht krank oder im Urlaub). Ich weiß aber nicht ob man - wenn man mehr als 1/3 fehlt - die ganze Station wiederholen muss oder eben nur die Zeit, die man verpasst hat.

Liebe Grüße
carstella
juristin88
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 44
Registriert: Montag 7. Juli 2014, 13:33

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von juristin88 »

Hallo zusammen,
der Thread ist zwar schon ziemlich alt, ich hoffe mir kann trotzdem einer helfen.

Ich habe es mir nun gründlich überlegt und bin zu dem Entschluss gekommen, während des Refs ein Kind zu bekommen. Ich möchte nicht mit 30 das erste kind bekommen und auch die finanzielle Absicherung spricht dafür.

Nun weiß ich nicht, in welcher Station ich dann am besten aussteigen soll... Hat da einer hilfreiche Tipps?

Wie sieht es mit dem Mutterschafts- und Elterngeld aus (in NRW), wenn man noch gar nicht vorher Vollzeit gearbeitet hat?

Wo kann man sich sonst noch zum Thema Schwangerschaft und Ref informieren? Beim OLG?

Ich freue mich auf eure Antworten!
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von Tibor »

Tendenziell würde ich zum Beginn der Anwalts- bzw Tauchstation raten; allerdings sei der Hinweis gegeben, dass das mit der Planung eines Geburtstermins nicht immer leicht ist; da gehört ja mehr dazu als ein Terminplaner.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
HCH
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 293
Registriert: Mittwoch 7. Januar 2009, 17:17
Ausbildungslevel: RRef

Re: AW: Referendariat und Kind

Beitrag von HCH »

Für das Elterngeld wird das Einkommen der letzten 12 Monate berücksichtigt.

Zu beachten ist auch, dass sich die Schwangerschaft nicht zum lernen eignet. ...daher sollten die Klausuren möglichst erst nach der Geburt geschrieben werden - wobei natürlich ein kleines Kind auch nicht gerade das Lernen erleichtert...! :-/

Trotzdem finde ich die Entscheidung für das Kind richtig - es gibt wichtigere Dinge als den Ref-Abschluss!
"Tatsache ist, dass der staatlich organisierte Pogrom, der derzeit in Syrien stattfindet, dem linksreaktionären Gutmenschenpack dermaßen an seinem Moralarsch vorbeigeht wie ein Furz einer Fanfarenkapelle."
(Henryk M. Broder)
juristin88
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 44
Registriert: Montag 7. Juli 2014, 13:33

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von juristin88 »

Ja das finde ich auch. Hast du denn schon Kinder?
Benutzeravatar
HCH
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 293
Registriert: Mittwoch 7. Januar 2009, 17:17
Ausbildungslevel: RRef

Re: AW: Referendariat und Kind

Beitrag von HCH »

juristin88 hat geschrieben:Ja das finde ich auch. Hast du denn schon Kinder?
...meine erste Tochter wird in 2 - 3 Wochen geboren! :D

Dabei ist der Zeitpunkt allerdings denkbar ungünstig, denn zum gleichen Zeitpunkt hätte meine Frau mündliche Prüfung im 2. Staatsexamen gehabt. Wird also nicht einfach, die nächste Zeit... :-/
"Tatsache ist, dass der staatlich organisierte Pogrom, der derzeit in Syrien stattfindet, dem linksreaktionären Gutmenschenpack dermaßen an seinem Moralarsch vorbeigeht wie ein Furz einer Fanfarenkapelle."
(Henryk M. Broder)
Syd26
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3576
Registriert: Montag 8. März 2004, 14:07
Ausbildungslevel: RA

Re: AW: Referendariat und Kind

Beitrag von Syd26 »

HCH hat geschrieben:Zu beachten ist auch, dass sich die Schwangerschaft nicht zum lernen eignet. ...
So pauschal würde ich das nicht sagen. Im 2. Trimester geht es den meisten Frauen ganz gut, sodass man da schon lernen kann. Ich würde mal nicht vom worst case ausgehen. Man darf aber die körperlichen Anstrengungen einer Schwangerschaft nicht unterschätzen und muss sich darauf einstellen, dass man sein Pensum nicht schafft.

Unabhängig hiervon sollte man auch wissen, dass das alles nicht so planbar ist. Du weißt vorher nicht, wann eine Schwangerschaft eintreten wird und demnach auch nicht, wann der Geburtstermin sein wird. Zumal ein Kind auch wesentlich früher kommen kann, wenn man Pech hat. Insofern wird es fast egal sein, wann Du aussetzt.

Das Lernen danach ist mit neu geborenem Baby sicher nicht einfacher, denn nicht nur das Kind, sondern auch die körperlichen (und psychischen) Folgen einer Geburt sind nicht zu unterschätzen. Bei einem Kaiserschnitt z. B. ist man länger außer Gefecht als bei einer spontanen Geburt. Viele haben Stillprobleme, eventuell schlagen die Hormone voll zu ;) und Du willst einfach nicht lernen, weil Du Dein Baby so süß findest. ;) Das sind Dinge, die vor kommen und meist unterschätzt werden.
"Eine Verschiebung eines Termins setzt jedoch denklogisch voraus, dass vorher ein fester Termin vereinbart worden ist."
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von Tibor »

Mir ist das Modell "leichtes lernen in der Elternzeit" vom Hörensagen bekannt; also Ausstieg aus der Station im Mutterschutz (Termin wird vom errechneten Geburtstermin bestimmt und passt in den seltensten Fällen auf das Ende einer Station), dann direkt 1 Jahr Elternzeit möglichst vor der letzten Station (bspw. vor Beginn der RA Station). Dann kann man am Ende der Elternzeit eine Kita-Eingewöhnung für das Kind mit einer Wieder-Lernen-Eingewöhnung für die Mutter kombinieren und nach dem Jahr Elternzeit dann zurück in die Station gehen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
juristin88
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 44
Registriert: Montag 7. Juli 2014, 13:33

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von juristin88 »

Heißt das dann, dass ich weniger Elterngeld bekomme, wenn ich vor der Anwaltsstation das Kind kriege?
Was passiert denn, wenn man aufgrund einer Frühgeburt nicht mind. 1 Jahr gearbeitet hat?

Wie seid ihr mit dem Lernen und dem Wiedereinstieg in die Station zurecht gekommen?
Parabellum
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6850
Registriert: Dienstag 21. Juni 2011, 16:49
Ausbildungslevel: RA

Re: Referendariat und Kind

Beitrag von Parabellum »

juristin88 hat geschrieben:Heißt das dann, dass ich weniger Elterngeld bekomme, wenn ich vor der Anwaltsstation das Kind kriege?
Was passiert denn, wenn man aufgrund einer Frühgeburt nicht mind. 1 Jahr gearbeitet hat?
Du solltest recherchieren, wie sich die Höhe des Elterngeldes berechnet und was daraus die Konsequenzen hinsichtlich Deiner persönlichen Umstände sind.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
Antworten