(mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

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julée
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(mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von julée »

Ich schätze mal, hier ist die Frage am Besten aufgehoben:

Nachdem ich letztens meine Mutter losgeschickt habe, mir eine solche beim zuständigen Standesamt (in NDS) zu besorgen und sie am Ende mit einer neuen Abschrift zum stolzen Preis von 10€ wiederkam, stellt sich mir die Frage:

Wie komme ich jetzt kostensparend in BW an eine beglaubigte Kopie? Gibt es da eine Rechtsgrundlage, mit der ich die Gemeinde dazu veranlassen kann, da einfach ihren Stempel drunter zu setzen? Oder gibt es wenigstens eine klare Rechtsgrundlage für die Weigerung der Gemeinde? :-k
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Stringtheorie
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Re: (mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von Stringtheorie »

soweit ich weiß, muss man dafür persönlich mit der Urkunde zum Geburtsort und die Stellen einem die begl. Kopie dann aus. War bei mir jedenfall so.

war allerdings ein anderes BL -
vernünftigerweise muss es da auch eine Lösung geben, wenn man nicht persönlich hinkommen kann.
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Olli
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Re: (mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von Olli »

In HH dito: begl. Kopien von der Geburtsurkunde stellt nur das Standesamt aus. Frag mich aber nicht nach der Rechtsgrundlage. "Das haben wir hier schon immer so gemacht" ;-)
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Re: (mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich glaube es ist billiger, wenn man sich gleich mehrere beim zustaendigen Standesamt machen laesst. Sozusagen Mengenrabatt.
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showbee
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Re: (mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von showbee »

Nunja, die Lösung der Rechtsfrage liegt auf der Hand und ist im Vergleich leicht erklärlich. Tatsächlich liegt das Original der Geburtsurkunde im ursprünglichen Standesamt, selbst bekommt man / die Eltern nur eine Abschrift. Von einer Abschrift kann man nun keine beglaubigte Kopie mit entsprechender Rechtswirkung erstellen.

Jetzt der Vergleich zum Notar: auch dieser behält die Originalurkundenrollen bei sich, die Beteiligten bekommen nur Abschriften, weitere Ausfertigungen nur vom Notar!
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Niederegger
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Re: (mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von Niederegger »

Seltsam... Jedenfalls in Bayern stellen die Stadesämter auf Antrag neue, gesiegelte und als weiteres Original geltende Geburtsurkunden aus. Abschriften davon können die Notariate beglaubigen (wiederum für 10 EUR + USt). In Baden-Württemberg ist natürlich alles komplizierter: Hier gibt es eine Beglaubigungszuständigkeit bzgl. Abschriften u. a. auch des Ratsschreibers (§ 32 Abs. 4 LFGG). Hinsichtlich der Kosten dafür bin ich überfragt - vielleicht mögen sie geringer sein?

Beurkundungsrechtlich sind Beglaubigungen sowohl von Originalen als auch von beglaubigten Abschriften und ebenso von einfachen, unbeglaubigten Abschriften zulässig (§ 42 I BeurkG) - letztere dann natürlich nur mit dem Beweiswert der Übereinstimmung mit der vorliegenden einfachen Abschrift, nicht mit dem Original (während bei Vorlage einer beglaubigten Abschrift sozusagen eine "Beweiswertkette" zum Original zurückführt).
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showbee
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Re: (mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von showbee »

Ich glaube das Problem liegt auch in der Frage, was ist Original und was ist Abschrift. Ich persönlich (als Ossi) habe mehrere Abschriften aus dem PStRegister. Von diesen macht mir keiner eine beglaubigte Kopie. Andere haben ein Familienstammbuch in welchem die Geburt des/der Kindes/r eingetragen werden. Ist dass dann ein Original oder auch nur eine Abschrift? Ich vermute es sind auch nur Abschriften... oder? Wenn es das Original wäre, wäre klar, warum man in diesen Fällen eine beglaubigte Kopie mit vollem Beweiswert anfertigen kann.
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Re: (mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von Niederegger »

Das Familienstammbuch hat bislang jeder in meiner Umwelt als Original angesehen, von dem man beglaubigte Abschriften machen kann.

Ergebnis zum Ausgangsfall: ;)

1. Ja, man kann den Ratsschreiber in Baden-Württemberg veranlassen, einen Stempel drunterzusetzen, jedenfalls unter eine von ihm gemachte Kopie.

2. Welchen Beweiswert der Stempel hat, hängt davon ab, ob ein Original/eine beglaubigte Abschrift oder eine einfache Abschrift vorgelegt wird.

3. Der Stempel wird - je nach Beweiswert und dem Verlangten - vielleicht vergebens, aber nicht umsonst sein. ;)
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Re: (mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von showbee »

Niederegger hat geschrieben:3. Der Stempel wird - je nach Beweiswert und dem Verlangten - vielleicht vergebens, aber nicht umsonst sein. ;)
Und auf jeden Fall nicht kostenlos #-o
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Re: (mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von Niederegger »

In dem abgewandelt zitierten Aphorismus meines damaligen AG-Leiters im Verwaltungsrecht ("Die Verwaltung arbeitet oft vergebens, aber nie umsonst.") steht "umsonst" als Synonym für "kostenlos". O:)
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Re: (mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von Eagnai »

Stringtheorie hat geschrieben:soweit ich weiß, muss man dafür persönlich mit der Urkunde zum Geburtsort und die Stellen einem die begl. Kopie dann aus. War bei mir jedenfall so.
Man muss nicht immer unbedingt persönlich vorbeigehen. Viele Standesämter bieten heute für solche Urkunden einen Online-Service an, so dass man nicht quer durch Deutschland reisen muss, nur um eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde abzuholen. Ich konnte damals z.B. einfach einen Online-Antrag ausfüllen, das Geld überweisen und habe die Urkunden, die ich brauchte, dann innerhalb von ein paar Tagen per Post bekommen.

Ehe man für sowas extra losfährt, lohnt es sich deshalb, mal auf die Homepage des Standesamtes der Geburtsstadt zu schauen.
julée
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Re: (mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von julée »

showbee hat geschrieben:Nunja, die Lösung der Rechtsfrage liegt auf der Hand und ist im Vergleich leicht erklärlich. Tatsächlich liegt das Original der Geburtsurkunde im ursprünglichen Standesamt, selbst bekommt man / die Eltern nur eine Abschrift. Von einer Abschrift kann man nun keine beglaubigte Kopie mit entsprechender Rechtswirkung erstellen.

Jetzt der Vergleich zum Notar: auch dieser behält die Originalurkundenrollen bei sich, die Beteiligten bekommen nur Abschriften, weitere Ausfertigungen nur vom Notar!
Das erschließt sich mir nicht so ganz: Warum kann ich von einer Abschrift (die ja als Geburtsurkunde gilt?) keine beglaubigte Kopie machen? Ich kann doch bescheinigen, dass die Kopie mit der Abschrift übereinstimmt, oder?!


Niederegger hat geschrieben:Das Familienstammbuch hat bislang jeder in meiner Umwelt als Original angesehen, von dem man beglaubigte Abschriften machen kann.
Anders das Ergebnis des Versuchs meiner Mutter ;) weder die Gemeinde noch das zuständige Standesamt wollte ihr eine beglaubigte Kopie machen.
Ergebnis zum Ausgangsfall: ;)

1. Ja, man kann den Ratsschreiber in Baden-Württemberg veranlassen, einen Stempel drunterzusetzen, jedenfalls unter eine von ihm gemachte Kopie.
Heißt im Klartext: Ich werde da nächste Woche mal bei der Stadt aufschlagen und neben dem Kampf um die Beglaubigung einer Kopie des Perso's auch mal mein Glück hinsichtlich der Geburtsurkunde versuchen :D
2. Welchen Beweiswert der Stempel hat, hängt davon ab, ob ein Original/eine beglaubigte Abschrift oder eine einfache Abschrift vorgelegt wird.
wenn man mir die Abschrift als "Original" verkauft, dann sollte es ja funktionieren, oder?
3. Der Stempel wird - je nach Beweiswert und dem Verlangten - vielleicht vergebens, aber nicht umsonst sein. ;)
Es ist in der Realität doch erschreckend, wie wahr solche Lehrsprüche sind ::roll: Aber eine einfache Beglaubigung sollte ja unter den 10€ für Ausstellung eines weiteren Originals bleiben...
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Re: (mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von urlauberin »

Ohne das jetzt nachgucken zu wollen (zu faul) aber ist die Original-Geburtsurkunde nicht das Schriftstück was im Geburtenbuch im Standesamt verbleibt, sodass alle Geburtsurkunden die man ausgehändigt bekommen kann, sowieso "nur" Abschriften aus dem Geburtenbuch sind??? :-k

(wobei das zugegebenermaßen noch nich so recht klärt, wie das mit dem Beglaubigen von Kopien hierbei so funktioniert)
Das ist keine Generalprobe.
Niederegger
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Re: (mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von Niederegger »

Ja, die Beglaubigung, daß die Kopie mit der vorgelegten Abschrift übereinstimme, läßt § 42 BeurkG ebenso zu.
@julée:
Wenn auf Deiner Urkunde eine schöne Original-Unterschrift mit Siegel ist, würde ich sie ohne Unrechtsbewußtsein als Original ansehen, und es sollte funktionieren.

Für kostengünstige Beglaubigung solltest Du diesmal (leider) die Notare meiden, weil dort die Mindestgebühr 10 EUR (+ USt) beträgt. Es scheint in Baden-Württemberg aber auch darüber hinaus außer dem Ratschreiber mehrere Beglaubigungszuständigkeiten zu geben (für Grundbuchzwecke/sonstiges etc.), möglicherweise auch mit unterschiedlichen Gebühren. Vielleicht erst mal nach der billigsten fragen? Bin für Fortbildungszwecke auf Deine Beglaubigungsstelle und den Kostenaufwand gespannt.
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Re: (mal wieder) Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Beitrag von urlauberin »

Niederegger hat geschrieben:Ja, die Beglaubigung, daß die Kopie mit der vorgelegten Abschrift übereinstimme, läßt § 42 BeurkG ebenso zu.
Jaaa schon, aber das BeurkG gilt ja nicht für Geburtsturkunden etc. oder ? Siehe § 58 BeurkG.
Das ist keine Generalprobe.
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