Vorläufige Vollstreckbarkeit bei verschiedenen Forderungen

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
AK90
Newbie
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 14. September 2017, 20:11
Ausbildungslevel: (Dipl.-)Jurist

Vorläufige Vollstreckbarkeit bei verschiedenen Forderungen

Beitrag von AK90 »

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem mit dem Tenor bei meinem Urteil: Geklagt wurde auf Unterlassung (Gegenstandswert des Unterlassungsanspruch wurde mit 2000,00 € festgesetzt) und auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltkosten iHv. 571,44 €. Der Klage habe ich im Hinblick auf die Unterlassung und der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten iHv 255,85 € stattgegeben.

Wie muss denn jetzt der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit lauten? Mein Vorschlag wäre: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Unterlassung gegen Sicherheitsleistung iHv 2.000 €. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Also für die Unterlassung müsste § 709 S. 1 ZPO gelten, für die Rechtsanwaltskosten §§ 708 Nr. 11, 713 ZPO, für die Kosten des Beklagten §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO.

Ist das so richtig oder habe ich einen Denkfehler?

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße. :-)
Antworten