Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
dc88
Newbie
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 18. März 2014, 18:49

Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation

Beitrag von dc88 »

salut allerseits,

ich habe viel rumgesucht, konnte aber leider nichts erhellendes zu dieser frage finden:

wie lange sollte die vorlaufzeit einer bewerbung in den verwaltungs- und anwaltsstationen sein?

für die verwaltungsstation kommen für mich eigentlich nur bundesministerien in betracht. teilweise machen die ministerien zwar selbst angaben. wenn es aber z.b. heißt, die bewerbung könne ab einem jahr vor beginn eingehen (z.b. AA) frage ich mich, ob man bei der bewerbung nicht auch die ernennungsurkunde bzw. zusage der ausbildungsbehörde vorlegen muss. fange (hoffentlich) im november an, verwaltungsstation würde also 07/15 beginnen.

für die anwaltsstation peile ich entweder eine großkanzlei oder inhouse-abteilungen größerer unternehmen an.

freue mich sehr über antworten!
Zuletzt geändert von dc88 am Mittwoch 19. März 2014, 01:21, insgesamt 1-mal geändert.
Parabellum
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 6850
Registriert: Dienstag 21. Juni 2011, 16:49
Ausbildungslevel: RA

Re: Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation; Bundeskanzleram

Beitrag von Parabellum »

dc88 hat geschrieben: frage ich mich, ob man bei der bewerbung nicht auch die ernennungsurkunde bzw. zusage der ausbildungsbehörde vorlegen muss.
Davon habe ich noch nie gehört. Bei Behörden nicht, schon gar nicht bei Anwaltskanzleien. Grundsätzlich ist das Verfahren eher unbürokratisch.

Zur Frist: Meiner Erfahrung nach reicht es auch bei beliebteren Stationen, wenn man sich kurz vor bzw. zu Beginn des Referendariats um alles kümmert.
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
Benutzeravatar
Baron
Fossil
Fossil
Beiträge: 9032
Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation; Bundeskanzleram

Beitrag von Baron »

Beim Auswärtigen Amt wir ca. 6 Monaten vor Beginn der Station ausgewählt, wer genommen wird. Also sollte man sich noch ein paar Monate davor bewerben.

Du hast auch geschaut, ob man in Deinem Bundesland in der Wahlstation überhaupt woanders hin darf?
labradoodle
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 90
Registriert: Montag 6. Juni 2011, 15:29
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation; Bundeskanzleram

Beitrag von labradoodle »

Ernennungsurkunde kann man in der Regel nachreichen.

Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann muss man sich beim AA spätestens 9 Monate vor Beginn der Station bewerben, frühestens 1 Jahr vorher. Die Zuteilung machen die dann 6-7 Monate vor Beginn.
Ansonsten kann ich nur vom BMZ berichten, da soll man sich laut Homepage 1 Jahr vorher bewerben, die Zusage kam bei mir dann 1-2 Monate später, glaube ich.
bill-1
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 315
Registriert: Sonntag 24. Oktober 2010, 23:32
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation

Beitrag von bill-1 »

AA Bewerbung muss 7 Monate vor Beginn der Station dort eingehen, nicht 9! Die Zuteilung geschieht dann recht schnell binnen 2 Wochen.
Ich meine auch, dass die eine Kopie von der Ernennungsurkunde verlangen. Eher ja als nein, bin mir in diesem Punkt aber nicht mehr ganz sicher.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation

Beitrag von Ara »

Ist aber nicht ein weiteres Problem, dass man so weit im Voraus vielleicht noch gar nicht weiß, WANN man seine Verwaltungsstation macht? Wenn man auf der Warteliste steht, entscheidet es sich ja doch recht schnell, ob man direkt genommen wird oder noch 2 Monate warten muss. Man wird sich ja kaum bewerben können mit "irgendwann in der 2. Jahreshäflte 201x"
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
falsus
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 868
Registriert: Donnerstag 13. September 2012, 11:13
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Vorlaufzeit Verwaltungs-/Anwaltsstation

Beitrag von falsus »

Habe mich ohnehin gefreut, mich dumm-naiv erst im Ref um die Stationen zu kümmern. Ich habe schnell festgestellt, dass
die werten Kollegen_innen das teils ein Jahr vor der Station gemacht haben.
Antworten