Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Tibor »

Von meinem Stationsentgelt wurde damals schon RV einbehalten. Freilich fand ich das gut, weil ich so meine 5 Jahre voll gemacht habe.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Ryze
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 127
Registriert: Samstag 14. April 2012, 19:17
Ausbildungslevel: RA

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Ryze »

Fyrion hat geschrieben:Warum machen es eigentlich nicht alle Länder wie Bayern? Die haben schnell und pragmatisch eine Gesetzesgrundlage geschaffen, die besagt, dass Kanzleien nur dann ausbilden dürfen, wenn sie das Land von allen Zahlungen freistellen. Vgl. §§ 48 Abs. 6, § 49 Abs. 4 Satz 4 JAPO

So war es doch bisher auch überall sonst üblich, nur dass eben die gesetzliche Grundlage fehlte. Warum schafft man diese nicht, wie Bayern es vormacht, sondern geht den für Referendare und Kanzleien schlechtesten Weg über ein generelles Verbot (welches dann natürlich trotzdem umgangen wird).
Wie du schon angedeutet hast, war das bisher auch fast überall die Praxis, nur dass die Kanzleien sich vertraglich zur Freistellung verpflichtet haben, weshalb ein Gesetz schlicht keinen Mehrwert bringen würde. Die Problematik entstand dadurch, dass nicht jede Kanzlei der Verpflichtung nachgekommen ist (aus welchen Gründen sei mal dahingestellt), weshalb die Sozialversicherungsbeträge - auch mangels Alternative in Form eines Direktanspruchs gegen die Kanzleien - direkt von den Ländern eingefordert werden. Das Land könnte natürlich versuchen, die Kanzleien in Regress zu nehmen, das damit einhergehende Prozess- und Insolvenzrisiko liegt aber den Ländern, weshalb ein Direktanspruch gegen die Kanzleien auch überhaupt nicht weiterhelfen würde, weshalb sollten die Sozialkassen das Risiko und die Resourcenbindung auf sich nehmen, wenn sie das Land weitaus schneller, effektiver und ohne nennenswerte Resourcenverschwendung in Anspruch nehmen können?

Nichtsdestotrotz dürften die Kanzleien - jedenfalls in Hessen und soweit man bisher hört - die hier schon angerissene Möglichkeit einer Nebentätigkeit nutzen, sodass von Beginn an nur Ansprüche zwischen Sozialkassen und Kanzleien bestehen. Das deckt zwar die Mehrzahl der Schwierigkeiten ab, da die Kanzleien das Gehalt ohnehin meist über die gesamte Station strecken und Referendare auch während ihrer Tauchphase Gehalt erhalten, weshalb auch die Beschränkung von Nebentätigkeiten (in Hessen 1,5 Tage / Woche) jedenfalls für die Anwaltsstation und je nach vereinbarter Stationslänge und vereinbarten Arbeitstagen keine Gehaltseinbußen verursacht, könnte aber für Auslandsstagen während der Wahlstation Schwierigkeiten verursachen, da das Gehalt dann über das Referendariat hinaus gestreckt werden müsste; es sei denn, die Kanzleien würden tatsächlich den Weg einer höheren Bezahlung für die jeweiligen tatsächlichen Beschäftigungstage gehen, was andere Schwierigkeiten mit sich bringen könnte, das führt hier nun aber zu weit.
Benutzeravatar
Fyrion
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1679
Registriert: Montag 19. November 2007, 20:49

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Fyrion »

Wie du schon angedeutet hast, war das bisher auch fast überall die Praxis, nur dass die Kanzleien sich vertraglich zur Freistellung verpflichtet haben, weshalb ein Gesetz schlicht keinen Mehrwert bringen würde. Die Problematik entstand dadurch, dass nicht jede Kanzlei der Verpflichtung nachgekommen ist (aus welchen Gründen sei mal dahingestellt), weshalb die Sozialversicherungsbeträge - auch mangels Alternative in Form eines Direktanspruchs gegen die Kanzleien - direkt von den Ländern eingefordert werden. Das Land könnte natürlich versuchen, die Kanzleien in Regress zu nehmen, das damit einhergehende Prozess- und Insolvenzrisiko liegt aber den Ländern, weshalb ein Direktanspruch gegen die Kanzleien auch überhaupt nicht weiterhelfen würde, weshalb sollten die Sozialkassen das Risiko und die Resourcenbindung auf sich nehmen, wenn sie das Land weitaus schneller, effektiver und ohne nennenswerte Resourcenverschwendung in Anspruch nehmen können?
Soweit ich es verstanden habe entstand das Problem dadurch, dass es für die Freistellung eben keine gesetzliche Grundlage gab und manche Kanzleien sich daher geweigert haben eine solche Freistellung zu unterschreiben bzw. ihr nachzukommen. Wenn man das nach dem bayerischen Modell ausführt, dann kann eine Kanzlei, die sich weigert eine solche Freistellung zu unterzeichnen, eben keine Referendare ausbilden. Ich sehe jetzt nicht so recht, warum das für die Behörde risikoreich oder aufwendig wäre. Wie gesagt, die bayerische Gesetzesänderung war ja gerade eine Reaktion auf das besprochene Urteil.

So ähnlich hat es der Kläger, Nils Neumann, auch erklärt:
Im Freistaat Bayern wurde auf Grund dieser Problematik die JAPO angepasst und eine gesetzliche Grundlage aufgenommen, nach der Zuweisungen nur erfolgen sollen, wenn die Stationsstelle, die dem Referendar eine Zusatzvergütung gewähren wollen, eine entsprechende Freistellungsverpflichtungen unterzeichnet (so schon lange die Praxis in fast allen Bundesländern, nur eben zumeist ohne gesetzliche Grundlage, so dass zweifelhaft ist, ob Stationsstellen zur Abgabe entsprechender Erklärungen verpflichtet sind). Vgl. §§ 48 Abs. 6, § 49 Abs. 4 Satz 4 JAPO. Daher gehe ich davon aus, dass im Freistaat Bayern zunächst keine weiteren beschränkenden Maßnahmen zu erwarten sind.

Das könnte auch in anderen Ländern ein vernünftiger Weg, um einerseits die eigenen Kostenrisiken zu begrenzen, andererseits aber eben auch die zum Teil zwingend nötigen Zusatzverdienstmöglichkeiten für Referendaren beizubehalten.
Alles andere wäre mE auch schlicht realitätsfern. Ohne das Zusatzgehalt aus der Anwaltsstation kann man sich als Ref eine Stadt wie Hamburg, Frankfurt oder München auch einfach nicht lesiten. Das kann nicht im Sinne der Länder sein, sich für Referendare so richtig unattraktiv zu machen, insbesondere für Stadtstaaten wie Hamburg.
Ryze
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 127
Registriert: Samstag 14. April 2012, 19:17
Ausbildungslevel: RA

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Ryze »

Fyrion hat geschrieben:
Soweit ich es verstanden habe entstand das Problem dadurch, dass es für die Freistellung eben keine gesetzliche Grundlage gab und manche Kanzleien sich daher geweigert haben eine solche Freistellung zu unterschreiben bzw. ihr nachzukommen. Wenn man das nach dem bayerischen Modell ausführt, dann kann eine Kanzlei, die sich weigert eine solche Freistellung zu unterzeichnen, eben keine Referendare ausbilden. Ich sehe jetzt nicht so recht, warum das für die Behörde risikoreich oder aufwendig wäre. Wie gesagt, die bayerische Gesetzesänderung war ja gerade eine Reaktion auf das besprochene Urteil.

So ähnlich hat es der Kläger, Nils Neumann, auch erklärt:
Im Freistaat Bayern wurde auf Grund dieser Problematik die JAPO angepasst und eine gesetzliche Grundlage aufgenommen, nach der Zuweisungen nur erfolgen sollen, wenn die Stationsstelle, die dem Referendar eine Zusatzvergütung gewähren wollen, eine entsprechende Freistellungsverpflichtungen unterzeichnet (so schon lange die Praxis in fast allen Bundesländern, nur eben zumeist ohne gesetzliche Grundlage, so dass zweifelhaft ist, ob Stationsstellen zur Abgabe entsprechender Erklärungen verpflichtet sind). Vgl. §§ 48 Abs. 6, § 49 Abs. 4 Satz 4 JAPO. Daher gehe ich davon aus, dass im Freistaat Bayern zunächst keine weiteren beschränkenden Maßnahmen zu erwarten sind.

Das könnte auch in anderen Ländern ein vernünftiger Weg, um einerseits die eigenen Kostenrisiken zu begrenzen, andererseits aber eben auch die zum Teil zwingend nötigen Zusatzverdienstmöglichkeiten für Referendaren beizubehalten.
Alles andere wäre mE auch schlicht realitätsfern. Ohne das Zusatzgehalt aus der Anwaltsstation kann man sich als Ref eine Stadt wie Hamburg, Frankfurt oder München auch einfach nicht lesiten. Das kann nicht im Sinne der Länder sein, sich für Referendare so richtig unattraktiv zu machen, insbesondere für Stadtstaaten wie Hamburg.
Mag sein, dass das eine zusätzliche Problematik in Bayern war (in Hessen war das meines Wissens nie ein Problem), wobei ich nicht recht verstehe, weshalb das aus Sicht des OLGs ein Problem gewesen sein sollte. Die Kanzleien dürfen dann eben nicht mehr ausbilden, da sehe ich das OLG deutlich am längeren Hebel, haben doch die Kanzleien das Interesse an den Referendaren. Der "bayrische Weg" löst aber das oben genannte - weitaus größere - Problem nicht, auch wenn es in Bayern womöglich nicht aufgetreten sein mag. Die Risiken habe ich bereits angerissen...
Benutzeravatar
Fyrion
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1679
Registriert: Montag 19. November 2007, 20:49

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Fyrion »

Man kann dem vielleicht auch entgegenwirken indem man einer Kanzlei, die sich einmal weigert ihrer Freistellung ggü der Behörde nachzukommen, einfach dauerhaft das Recht entzieht auszubilden. Ich weiß aber natürlich nicht wie groß das Problem tatsächlich ist. Ich kann mir ehrlichgesagt kaum eine seriöse Kanzlei vorstellen, die Referendare ausbildet, eine Freistellung unterschreibt und sich dann weigert zu zahlen. Für mich wirkt es so als ob ein paar schwarze Schaafe jetzt das Leben für viele viele Referendare erheblich erschwert haben.
Entsprechend haben die Länder mE völlig überreagiert und mit Kanonen auf Spatzen geschossen, zulasten aller Beteiligten.
Benutzeravatar
famulus
Fossil
Fossil
Beiträge: 10254
Registriert: Freitag 12. März 2004, 12:55
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von famulus »

Fyrion hat geschrieben:das Recht entzieht auszubilden.
:lmao:
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
Benutzeravatar
Fyrion
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1679
Registriert: Montag 19. November 2007, 20:49

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Fyrion »

Whats so funny? Für viele Kanzleien ist das Referendariat ein willkommenes Rekrutierungsmittel. Oder versteh ich den Witz irgendwie nicht?
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Fyrion hat geschrieben:Whats so funny? Für viele Kanzleien ist das Referendariat ein willkommenes Rekrutierungsmittel. Oder versteh ich den Witz irgendwie nicht?
Du hast den Witz sogar gerade - sofern man das bei scherzhaften Überspitzungen sagen kann - bewiesen.

(Ausbildung ungleich "Rekrutierungsmittel".)
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Benutzeravatar
Fyrion
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1679
Registriert: Montag 19. November 2007, 20:49

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Fyrion »

Ja mei, dass die Anwaltsstation in vielen Fällen nicht der Ausbildung dient ist doch weit bekannt. Daher ja auch mein Vorschlag: Wenn eine Kanzlei sich anstellt ihren Pflichten ggü der Behörde nachzukommen, wird ihr dieses Rekrutierungsmittel eben verwehrt.
Herr Schraeg
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2811
Registriert: Montag 15. März 2010, 10:35
Ausbildungslevel: RA

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Herr Schraeg »

Ryze hat geschrieben:Die Problematik entstand dadurch, dass nicht jede Kanzlei der Verpflichtung nachgekommen ist (aus welchen Gründen sei mal dahingestellt), weshalb die Sozialversicherungsbeträge - auch mangels Alternative in Form eines Direktanspruchs gegen die Kanzleien - direkt von den Ländern eingefordert werden.
Ist das so? Nach meinem Kenntnisstand haben so gut wie alle Kanzleien solche Verpflichtungserklärungen abgegeben und auch die Abgaben abgeführt. Die Entscheidung des BSG hat es aber den Sozialversicherungsträgern erlaubt, anstatt sich mit der Einziehung bei Hunderten Kanzleien abzumühen einen einzigen Pflichtigen, das Bundesland, heranzuziehen und dadurch den Verwaltungsaufwand drastisch zu reduzieren.

Dieser Verwaltungsaufwand ist auch heute bei der Diskussion der Lösungsvarianten das entscheidende Momentum. Bei der großzügigen bayerischen Lösung trägt ihn das Land. Überall dort, wo hingegen das Finanzministerium anstelle des Justizministeriums das Sagen hat, wird es auf ein grundsätzliches Verbot der entgeltlichen Nebentätigkeit, mit mehr oder weniger zahlreichen Ausnahmen in der Praxis, hinauslaufen.
recht_selten
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1055
Registriert: Mittwoch 12. Januar 2011, 19:40

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von recht_selten »

In der aktuellen NZA war glaube ich ein Beitrag zum Thema drin (keine Ahnung wie hilfreich, habe nur die Überschrift gelesen)
Sebast1an
Power User
Power User
Beiträge: 664
Registriert: Sonntag 5. August 2012, 19:37
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Sebast1an »

In Niedersachsen wurde die Zusatzvergütung nun ab Mai 2016 per Erlass untersagt (sofern keine anzeigepflichtige Nebentätigkeit). :-({|=
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
falsus
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 868
Registriert: Donnerstag 13. September 2012, 11:13
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von falsus »

Meine erster Gedanke war, dass ein Erlass für ein solches Verbot wohl kaum tauglich sein kann. Dann fiel mir aber ein, dass es in NDS wohl auch keinen potentiellen Anwendungsfall geben wird.
Benutzeravatar
Fyrion
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1679
Registriert: Montag 19. November 2007, 20:49

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Fyrion »

EIn nicht unwesentlicher Teil der Referendare, die in Hamburg leben, macht das Referendariat in Lüneburg oder Stade. Das machen viele, weil die Zuverdienstgrenze in NDS bislang wesentlich höher war als in HH (dort mE nur 500€).
Die Frage ist jetzt, ob das Ausweichen auf die o.g. Standorte noch lohnenswert ist, oder ob man lieber direkt in HH das Referendariat durchläuft.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Tibor »

Ich glaube nicht, dass die Zuverdienstgrenze der Grund für das Ref im Umland war, nicht in der Vielzahl der Fälle.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Antworten