Recherchearbeit bei der Anwaltsstation
Moderator: Verwaltung
Recherchearbeit bei der Anwaltsstation
Hallo, ich habe eine Frage bzgl. der Recherchearbeit.
Mein Ausbilder hat mich gebeten Urteile zu finden. Ich weiß aber nicht wie ich diese aufbereiten soll?
Gibt es irgendwelche Bücher dazu?
Danke ich kann damit wirklich nichts anfangen
Mein Ausbilder hat mich gebeten Urteile zu finden. Ich weiß aber nicht wie ich diese aufbereiten soll?
Gibt es irgendwelche Bücher dazu?
Danke ich kann damit wirklich nichts anfangen
- Trente Steele82
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Re: Recherchearbeit bei der Anwaltsstation
Mir würde jetzt kein Buch einfallen, das einem erklärt, wie man Urteile aufbereitet...und das halte ich auch für unnötig. Ich denke dein Ausbilder hat dir eine konkrete Frage gestellt, zu der du Urteile finden sollst, das dürfte doch als Leitfaden reichen.
Für eine Risikoabwägung würde ich auch solche Urteile aufnehmen, die meinen Standpunkt erstmal nicht stützen.
Für eine Risikoabwägung würde ich auch solche Urteile aufnehmen, die meinen Standpunkt erstmal nicht stützen.
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Re: Recherchearbeit bei der Anwaltsstation
Es interessieren doch vermutlich nur 2 Fragen: was war der genau Sachverhalt (z. B. war ggf. etwas unstrittig, was man vernünftigerweise strittig gestellt hätte) und wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet.
Wenn es verschiedene Urteile gibt, sollte man das natürlich entsprechend strukturieren und auch Gewichtungen treffen.
Wenn es verschiedene Urteile gibt, sollte man das natürlich entsprechend strukturieren und auch Gewichtungen treffen.
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Re: Recherchearbeit bei der Anwaltsstation
ergebnisorientiert, pragmatisch ..... und so kurz wie möglich
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Re: Recherchearbeit bei der Anwaltsstation
Ich mache das immer in Form eines falls möglich eher kurzen, in der Regel formlosen Gutachtens zur konkreten rechtlichen Frage. Darin verweise ich dann auf die entsprechenden Fundstellen in den Urteilen und liefere diese natürlich mit.
Praktikern dürfte es herzlich egal sein wie du dein Gutachten aufbaust, solange es inhaltlich schlüssig und zielführend ist.
Praktikern dürfte es herzlich egal sein wie du dein Gutachten aufbaust, solange es inhaltlich schlüssig und zielführend ist.
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Re: Recherchearbeit bei der Anwaltsstation
Ich hab in den einen Fall, wo ich in der Anwaltsstation auch der Ansicht war, die Klage wäre aussichtslos, auch ein Gutachten geschrieben.
- Tibor
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Re: Recherchearbeit bei der Anwaltsstation
Wenn ich den Ref losschicke Urteile zu finden und er kommt mit einem Kurzgutachten zurück, dann fühle ich mich zunächst verar****, denn wenn ich ein Gutachten gewollt hätte, hätte ich eines beauftragt. Wenn man irgendwo 5-10 Urteile sucht und druckt, kann man sicherlich auch diese durchgehen und kurz mündlich begründen, warum sie ausgewählt wurden und zur Frage passen. Das ist eine Aufgabe von wenigen Minuten je Urteil extra. Sobald man etwas schriftlich verfässt, wird es gleich ein Stundenaufwand. Kostenbewusste Arbeit sieht anders aus.
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Re: Recherchearbeit bei der Anwaltsstation
Kommt auf den konkreten Auftrag des Anwalts an. Wenn er mich ausdrücklich lossschicken würde, um Urteile zu suchen und zu kopieren, würde er auch nur das bekommen. Ich kenne das als WiMi in einer Kanzlei (und großartig anders dürfte die Ausbildung in der Anwaltstation auch nicht ablaufen) eher so, dass ich zu einer konkreten Rechtsfrage recherchieren soll. Dann schreibe ich dem Anwalt (wie gesagt kurz) auch eine Übersicht über den Inhalt der Rechtsprechung mit Fazit.
Alles andere kann auch die ReFA oder der Schülerpraktikant in juris machen. Tatsächlich dürfte es für den Anwalt sogar deutlich zeit- und kosteneffizienter sein, die Urteile einfach selbst aus juris zu drucken, anstatt einen (bezahlten?) Referendar loszuschicken. Der eigentliche Aufwand liegt ja gerade im Lesen und Interpretieren der Fundstellen. Und das kann ein Referendar nunmal wesentlich günstiger machen als ein Anwalt.
Alles andere kann auch die ReFA oder der Schülerpraktikant in juris machen. Tatsächlich dürfte es für den Anwalt sogar deutlich zeit- und kosteneffizienter sein, die Urteile einfach selbst aus juris zu drucken, anstatt einen (bezahlten?) Referendar loszuschicken. Der eigentliche Aufwand liegt ja gerade im Lesen und Interpretieren der Fundstellen. Und das kann ein Referendar nunmal wesentlich günstiger machen als ein Anwalt.
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- Tibor
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Re: Recherchearbeit bei der Anwaltsstation
Der konkrete Auftrag war "Urteile zu finden" (s.o.).
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Re: Recherchearbeit bei der Anwaltsstation
Die Frage wäre allerdings, ob "Urteile finden" tatsächlich anschließende mündliche Präsentation heißt (dann klar, nichts schriftliches) oder ob die Arbeitsanweisung vielmehr weitergeht mit "schicken Sie mir dann eine kurze Mail". Und in letzteren Fall würde ich sehr wohl eine Erläuterung geben à la: "BGH hat noch nichts entschieden, aber OLG 1 so und OLG 2 so." Wobei ich jeweils den zentralen Satz hineinkopieren würde und in 1-2 Sätzen den jeweiligen Sachverhalt umreißen würde.
Dann hat der Referendar zwar eine Seite geschrieben bzw. zusammenkopiert (Arbeitsaufwand kaum größer als nur lesen), aber der Anwalt hat schon, bevor er das erste Urteil liest, eine Idee davon, was darin steht und worauf er achten muss.
Dann hat der Referendar zwar eine Seite geschrieben bzw. zusammenkopiert (Arbeitsaufwand kaum größer als nur lesen), aber der Anwalt hat schon, bevor er das erste Urteil liest, eine Idee davon, was darin steht und worauf er achten muss.
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Re: Recherchearbeit bei der Anwaltsstation
Es kommt natürlich auf den Zeitaufwand an, aber die perfekte Lösung sieht so aus:
1. Formulieren der Fragestellung.
2. Formulieren der Antwort laut Rechtsprechung.
3. BGH Rechtsprechung
4. (ggf. abweichende) Instanzrechtsprechung.
5. Ggf. abweichende Literaturansichten (natürlich mit Begründung).
Urteile keinesfalls nur mit Ergebnis und Leitsätzen darstellen (Standardsatz meines Chefs: BGH schreibt X is Argument für NIX!) sondern mit dogmatischer Herleitung des Ergebnisses. Wenn mir einer meiner Referendare einfach einen Stapel urteile auf den Tisch knallt gibt's ein wenig (höflich formulierten) Stress.
1. Formulieren der Fragestellung.
2. Formulieren der Antwort laut Rechtsprechung.
3. BGH Rechtsprechung
4. (ggf. abweichende) Instanzrechtsprechung.
5. Ggf. abweichende Literaturansichten (natürlich mit Begründung).
Urteile keinesfalls nur mit Ergebnis und Leitsätzen darstellen (Standardsatz meines Chefs: BGH schreibt X is Argument für NIX!) sondern mit dogmatischer Herleitung des Ergebnisses. Wenn mir einer meiner Referendare einfach einen Stapel urteile auf den Tisch knallt gibt's ein wenig (höflich formulierten) Stress.