Ausbilderzeugnis anfechten

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

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joee78
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Re: Ausbilderzeugnis anfechten

Beitrag von joee78 »

Stationszeugnisse sind Verwaltungsakte, die mittels Widerspruch und Anfechtungsklage angefochten werden:

https://www.jurion.de/Urteile/BVerwG/1976-08-10/BVerwG-II-B-2976 (Verwaister Link automatisch entfernt)

Für Hessen gibt's noch die Sondervorschrift des § 43 JAG, welche ein vorgeschaltetes internes Verfahren normiert.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
Stalker
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Re: Ausbilderzeugnis anfechten

Beitrag von Stalker »

Eagnai hat geschrieben:Du findest es nicht gruselig, wenn im Zeugnis steht, dass der Referendar ständig darum gebeten habe, doch bitteschön morgens ausschlafen zu dürfen, und nur widerwillig an Sitzungen teilgenommen habe? Schlimmer geht es doch kaum noch.

Und auch die Note - wenn die Durchschnittsnote der einzelnen Arbeiten bei 14,5 liegt, muss man ja die sonstigen notengebenden Aspekte (wie eben die Sitzungsteilnahme, das Engagement, die mündlichen Rechtsgespräche o.ä.) extrem schlecht bewertet haben, um auf eine Gesamtnote von 11 zu kommen.
Na ja, ich weiss jetzt nicht, was davon zutrifft. Wenn ein Referendar rumheult, weil sein Ausbilder ihn gerne um 9 Uhr hätte, er aber lieber ausschlafen will - kann verstehen, wenn der Ausbilder verstimmt ist. Mir persönlich ist relativ egal, wann meine Referendare auftauchen wollen, um sich ihre Akten abzuholen oder die Sitzung zu besprechen. Aber selbst wenn man seinen Ausbilder so verärgert, dann sind 11 Punkte im schlimmsten Fall noch "Verdammt guter Jurist, nur Sozialkompetenz mangelt.".

Mein schlimmstes Zeugnis im Ref sah deutlich mieser aus.
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Trente Steele82
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Re: Ausbilderzeugnis anfechten

Beitrag von Trente Steele82 »

Stalker hat geschrieben:
Eagnai hat geschrieben:Du findest es nicht gruselig, wenn im Zeugnis steht, dass der Referendar ständig darum gebeten habe, doch bitteschön morgens ausschlafen zu dürfen, und nur widerwillig an Sitzungen teilgenommen habe? Schlimmer geht es doch kaum noch.

Und auch die Note - wenn die Durchschnittsnote der einzelnen Arbeiten bei 14,5 liegt, muss man ja die sonstigen notengebenden Aspekte (wie eben die Sitzungsteilnahme, das Engagement, die mündlichen Rechtsgespräche o.ä.) extrem schlecht bewertet haben, um auf eine Gesamtnote von 11 zu kommen.
Na ja, ich weiss jetzt nicht, was davon zutrifft. Wenn ein Referendar rumheult, weil sein Ausbilder ihn gerne um 9 Uhr hätte, er aber lieber ausschlafen will - kann verstehen, wenn der Ausbilder verstimmt ist. Mir persönlich ist relativ egal, wann meine Referendare auftauchen wollen, um sich ihre Akten abzuholen oder die Sitzung zu besprechen. Aber selbst wenn man seinen Ausbilder so verärgert, dann sind 11 Punkte im schlimmsten Fall noch "Verdammt guter Jurist, nur Sozialkompetenz mangelt.".

Mein schlimmstes Zeugnis im Ref sah deutlich mieser aus.
Soweit der TE nicht ein absoluter Arsch zu seinem Ausbilder war, finde ich, dass der Ausbilder mit solchen Formulierungen mangelnde Sozialkompetenz beweist. Selbst wenn der TE um einen früheren Beginn gebeten hat und der Ausbilder das absolut schieße fand, weil er immer um 4.00 Uhr auf der Matte steht, reicht es doch, dies in einer durchschnittlichen Note zum Ausdruck zu bringen. Der Ausbilder hatte den Ref vlt nur drei Monate an der Backe, der Ref sein Zeugnis aber zumindest für die ersten Bewerbungsphasen und vor diesem Hintergrund würde ich auf jedenfall das Gespräch mit dem Ausbilder suchen....
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Re: Ausbilderzeugnis anfechten

Beitrag von julée »

thh hat geschrieben:
Was die mögliche Vorgehensweise betrifft: Ohne genauere Kenntnisse gehe ich davon aus, dass der Beurteiler negative Beurteilungen ggf. wird begründen müssen. Wenn der Beurteiler aber nicht ganz unerfahren ist, wird er sich notiert haben oder reproduzieren können, wann diese Bemerkungen gefallen sein sollen. Danach steht dann Wort (des Referendars) gegen Wort (des Ausbilders, hier wohl eines Abteilungsleiters, also Oberstaatsanwalts). Ich würde mir keine großen Illusionen über das Ergebnis machen.
Erfahrung eines Bekannten, der in einem AG-Zeugnis u. a. stehen hat, er habe noch nicht mal Fragen zu Grundlagenwissen beantworten können, im Abänderungsverfahren (es stehen noch mehr Nettigkeiten drin): "Können Sie ausschließen, jemals eine falsche Antwort gegeben zu haben? Nein? Dann ist die Formulierung wohl okay." Der AG-Leiter schützt indes Erinnerungslücken vor. Großes Kino.
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Re: Ausbilderzeugnis anfechten

Beitrag von Thandor79 »

Ich hatte da auch einen Ausbilder, mit dem ich nicht klar gekommen bin: 6 Punkte. Ich habe diese dann hingenommen.

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Gelöschter Nutzer

Re: Ausbilderzeugnis anfechten

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vielen Dank für eure Antworten, ich hab mir schon gedacht das es nicht viel bringen wird.

Die Aussagen stimmen jedenfalls so nicht, wie sie dort drin stehen.

An meinem allerersten Tag dort fragte ich ihn in der Sitzungspause, ob er abschätzen könne, wie lang die Sitzung gehen würde. Einfach weil ich keinerlei Akte kannte, nicht wusste wieviele Zeugen kommen etc.
Ich habe für mich einfach gerne Planungssicherheit, dass man sowas niemals fragen darf ist mir nun klar.
Jedenfalls habe ich niemals gesagt, wie lang es denn wieder dauere. Ich war im Übrigen auch nur bei zwei Sitzungen, von denen eine ausgefallen ist. Er hat auch ein-, zweimal abgelehnt das ich ihn begleite, obwohl ich ihn aus Interesse drum bat. Die anderen Male hat er sowas gesagt wie: " Das ist nicht wirklich interessant, da brauchen sie eigentlich nicht mit". Vielleicht hat er erwartet, dass ich ihn dann darum bitte mitzugehen. Da ich aber von meinerer vorgehenden Strafstation so kenne, dass man eher gar nicht bis selten mitgeht und lieber Akten abnimmt, hab ich mir da nichts bei gedacht.
Die Aussage bezüglich des Ausschlafens war innerhalb eines Gespräches: Er fragte immer: " Ja wann sollen wir uns treffen, ich schlage vor xy Tag um 10:00 Uhr." Ich habe dann gesagt: " Mir würde 11:00 Uhr besser passen, wenn das geht und habe scherzhaft!! hinzugefügt, "dann kann ich länger schlafen" und habe dabei gelacht. Es hat auch verschiedene Gründe, warum ich spätere Uhrzeiten bevorzuge, denn ich fahre unter anderem ca. 1,5 Stunden mit dem Nahverkehr dort hin, wie er wusste.
Er machte nun auch nicht den Eindruck, als würde er die Zeiten fest vorgeben und sich daran stören, wenn ich etwas anderes Vorschlage, schließlich handelt es sich auch um Termine, die max. 3 Stunden dauern.
Wir haben uns im Übrigen auch davor generell um 11:00 Uhr, auf seinen Vorschlag hin, getroffen, wenn nichts anstand. (Er ist im Übrigen schon sehr nahe dem Pensionsalter und hält sich nicht wirklich lange (Vergleichbar mit anderen Sta) an seinem Arbeitsplatz auf, wie ich mitbekommen habe.
Ich habe nie sonst ein Wort in der Richtung geäußert, hatte ja auch frühs eigene Sitzungen, AG und auch eine polizeiliche Durchsuchung usw.

Das Verhältnis war zu Anfangs recht gut, wir waren auch zusammen Mittagessen gelegentlich und er hat private Dinge erzählt.

Dann kam ein Punkt, ab dem ich das Gefühl hatte, dass er seine schlechte Laune an mir auslässt bis hin zu mich hasst. Das kennt man ja aber auch von anderen Referendaren und anderen Ausbildern und ich hab mich dennoch normal Verhalten.
Ich habe meist tadellose Arbeiten abegeben und oft 15-17 Punkte bekommen. Zwei-, Dreimal hat er meine Arbeiten dann regelrecht zerissen und sie wegen wirklich unwichtigen Kleinigkeiten schlecht gemacht.
Auch wenn ich etwas nicht wusste, (er Fragte mich gerne wie in einer mündlichen Prüfungun ab) ging er mich persönlich an mit Worten, wie "wie können Sie das denn nur nicht wissen" inkl. theatralischem imitieren von Weinen etc. Davon steht allerdings nichts im Zeugnis, was ich noch verstehen könnte.

Das Zeugnis wirkt einfach so als würde er mich persönlich hassen.
Und da er an meinem fachlichen Können (jedenfalls hinsichtlich der Arbeiten) kaum was auszusetzen hatte, blieb ihm nur diese Möglichkeit.
Der größte Rest des Zeugnisses ist im Übrigen gut und er meinte sogar am Ende, ich wäre ja eine Bereicherung für die ganze Abteilung gewesen blabla.. wirkt im Hinblick auf den Anfangsteil schon fast wie Ironie.
Ein zwei Sätze finde ich zwar noch sehr unfair, aber noch ertragbar, aber sie runden das obige Bild von mir natürlich schön ab, wie dass ich mich über eine zu kurze Bearbeitungsfrist beschwerte und das ich ein nur knapp durchschnittliches Aktenpensum bewältigte. Zum ersten, hatte er oft vergessen, wann meine AG ist und dementsprechend hatte ich wirklich kaum Zeit, weil er mich meistens zwei Mal die Woche sehen wollte. Zum zweiten gab es teilweise einfach leerlauf, da er nicht genügend Akten hatte, meistens hab ich Akten der sich im Urlaub befindenden Sta gemacht, die waren aber ja nicht immer weg.
Zu meinem anderen Verhalten: Ich habe meine Arbeiten immer fristgerecht abgegeben und bin ein einziges mal wegen Stellenwerksstörung der Bahn zuspät gekommen.

In keinem meiner anderen Zeugnisse finden sich im Übrigen derartige Beschwerden oder Formulierungen.

Die Frage die sich mir stellt, kann er diese zwei Situationen aufgreifen und die in ein Zeugnis schreiben? Ich habe noch nie indirekte Rede in einem Zeugnis gelesen und kann mir nicht vorstellen, dass das so in Ordnung ist.
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Re: Ausbilderzeugnis anfechten

Beitrag von julée »

Dann würde ich auf jeden Fall nochmal das Gespräch mit ihm suchen und versuchen ihn dazu zu bewegen, die Formulierungen zu überdenken und zu entschärfen - weil bei der Bewerbung dürfte es doch schon sehr negativ gelesen werden (wer will schon wen einstellen, der frühestens um 11 Uhr kommt, eigentlich keinen Bock hat und dann noch nicht mal die Akten so schnell und zahlreich wie erwünscht wegschafft?).

Im weiteren Abänderungsverfahren dürfte es zwar ggf durchaus belegbar sein - allerdings bleibt es ja die ungünstige "Aussage gegen Aussage"-Konstellation - aus der sich der Ausbilder im Zweifel mit einem "wer will schon eine mäßig motivierte Referendarin irgendwo mit hinnehmen?" behelfen wird.


@thh: bei Euch gibt es dann also 11 Punkte und einen Text à la "der dümmste und faulste Referendar, der mir jemals begegnet ist"?
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Re: Ausbilderzeugnis anfechten

Beitrag von thh »

julée hat geschrieben:@thh: bei Euch gibt es dann also 11 Punkte und einen Text à la "der dümmste und faulste Referendar, der mir jemals begegnet ist"?
Nein. :)

11 Punkte werden - weil dem tatsächlichen langjährigen Durchschnitt der Stationsnoten aufgrund einer (älteren) Auswertung entsprechend - meist wohl für durchschnittliche Leistungen vergeben.

Sind die Leistungen unterdurchschnittlich, gibt's auch geringere Punktzahlen; weniger als 8 sind mir aber seltenst begegnet. Der Zeugnistext ist dann hingegen verhalten bis deutlich; sicher nicht "der dümmste und faulste Referendar, der mir jemals begegnet ist", aber Formulierungen wie "auch die Kenntnisse des materiellen Strafrechts erwiesen sich als (stark) ausbaufähig" oder "bemühte sich zunehmend um pünktliches Erscheinen zu vereinbarten Terminen" erfüllen für jeden, der lesen kann, ebenfalls ihren Zweck.
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Re: Ausbilderzeugnis anfechten

Beitrag von julée »

Ah, danke für die Erläuterung. Finde ich gar nicht so schlecht, notenmäßig von einem halbwegs einheitlichen Maßstab auszugehen - anstatt irgendetwas zwischen "man will ja niemandem was verbauen" und "das ist die höchste Punktzahl, die man sich vorstellen kann" zu vergeben.

Mein Textvorschlag war natürlich nur sinngemäß - quasi die rückübersetzte Fassung ;)
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Re: Ausbilderzeugnis anfechten

Beitrag von thh »

julée hat geschrieben:Ah, danke für die Erläuterung. Finde ich gar nicht so schlecht, notenmäßig von einem halbwegs einheitlichen Maßstab auszugehen - anstatt irgendetwas zwischen "man will ja niemandem was verbauen" und "das ist die höchste Punktzahl, die man sich vorstellen kann" zu vergeben.
Das ist ein Wunsch der Ausbildungsleiter (in Reaktion auf die stationszeugnistypische Noteninflation), ebenso wie die Anregung, eine "nicht-inflationierte" Bewertung ausdrücklich kenntlich zu machen. Inwiefern der *überall* Berücksichtigung findet, mag ich natürlich nicht ermessen; ich habe da, wie üblich, nur Nahbereichsempirie. (Und kenne natürlich auch die Leute, die jedem Referendar dasselbe Zeugnis schreiben und allenfalls die Noten marginal variieren ...)
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Re: Ausbilderzeugnis anfechten

Beitrag von Koala_Desperado »

Das mit den Anfangszeiten war sicherlich ein wenig unglücklich. Aber möglicherweise kam das (oder auch die Passage mit dem Ende der Sitzung) beim Ausbilder auch anders an, als es gemeint war. Sowas sollte man klären.

Wenn das Zeugnis an anderen Stellen durchaus positive Aspekte enthält, würde ich auch nochmal das Gespräch suchen - und wenn es dafür ist, alles versucht zu haben, um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.

So ein Gespräch ist sicherlich nicht einfach und man muss sich überwinden; es zeugt aber auch von Reife und Verantwortung im Arbeitsleben.
Dabei geht es weder darum, um eine bessere Benotung zu betteln, noch persönliche Sympathie zu erörtern, sondern um einen gegenseitigen Austausch der verschiedenen Standpunkte.

Viele Grüße

koala desperado
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