Hallo zusammen,
ich mache gerade meine Bewerbungsunterlagen für das Ref fertig. Das OLG Düsseldorf verlangt dabei, dass eine öffentlich beglaubigte Ablichtung des Examenszeugnisses beigelegt wird. Hier sind Erfahrungswerte gefragt: Braucht man wirklich eine öffentlich beglaubigte Ablichtung (dh. ich muss jetzt zum Notar rennen?!) oder reicht auch eine amtlich beglaubigte Ablichtung?
Zeugnis muss öffentlich beglaubigt sein?!
Moderator: Verwaltung
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Zeugnis muss öffentlich beglaubigt sein?!
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- Tibor
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Re: Zeugnis muss öffentlich beglaubigt sein?!
Also in Berlin wird ausdrücklich auf § 33 VwVfG verwiesen; zudem erinnere ich mich gut, dass das JPA hier vom Zeugnis des 1. Examens ohnehin gleich eine beglaubigte Fassung übergeben hatte, die man für diese Zwecke nutzen konnte.
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- batman
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Re: Zeugnis muss öffentlich beglaubigt sein?!
Eben, es genügt Beglaubigung durch eine Behörde i.S.v. § 33 I 2 VwVfG.
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Re: Zeugnis muss öffentlich beglaubigt sein?!
Danke euch, aber im Merkblatt des OLG steht eindeutig "öffentlich beglaubigt" während zB. laut Internetseite bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung das vorzulegende Abiturzeugnis nur "amtlich beglaubigt" sein muss.
Wurde vielleicht einfach nur der falsche Begriff genutzt?
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- Tibor
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Re: Zeugnis muss öffentlich beglaubigt sein?!
Höchstwahrscheinlich; dem Sachbearbeiter, der das Merkblatt erstellt hat, ist bestimmt nicht einmal der Unterschied geläufig. Anruf morgen früh schafft Klarheit.
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