Im Rubrum nenne ich ja das schwerwiegendste angeklagte Delikt, bei mehreren Delikten kommt dann der Zusatz u.a.
Wenn nun eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Höchststrafe 5 Jahre) in TE mit fahrlässiger KV (drei Jahre) angeklagt ist, nenne ich also nur die vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs. Wenn der Angeklagte nun aber nur wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs (zwei Jahre) in TE mit fahrlässiger KV verurteilt wird, muss ich dann stattdessen die fahrlässige KV nennen?
Mit anderen Worten: Ist hier die Anklage oder die letztendliche Verurteilung relevant? Meiner Meinung nach müsste ich hier die schwerwiegendste angeklagte Tat nennen, das ergibt sich zumindest aus dem einleitenden Satz "in dem Strafverfahren wegen..." und das Strafverfahren beruht ja auf der Anklage. Einwände?
Strafurteil: Deliktsbezeichnung im Rubrum
Moderator: Verwaltung
- [enigma]
- Urgestein
- Beiträge: 7600
- Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39
Strafurteil: Deliktsbezeichnung im Rubrum
Smooth seas don`t make good sailors
-
- Power User
- Beiträge: 378
- Registriert: Donnerstag 21. Oktober 2004, 01:13
Re: Strafurteil: Deliktsbezeichnung im Rubrum
Nein. Das Rubrum muss klarstellen, was passiert ist - und wenn es nicht nur bei der Gefährdung geblieben ist, sondern auch zu einer Verletzung gekommen ist, wird das mit aufgenommen, weil Tateinheit. Es sei denn, es wurde aus irgendeinem Grund nach § 154a StPO beschränkt, aber das kann ich mir in der Praxis eher nicht vorstellen und hab's auch noch nicht erlebt.[enigma] hat geschrieben:Im Rubrum nenne ich ja das schwerwiegendste angeklagte Delikt, bei mehreren Delikten kommt dann der Zusatz u.a.
Wenn nun eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (Höchststrafe 5 Jahre) in TE mit fahrlässiger KV (drei Jahre) angeklagt ist, nenne ich also nur die vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs.
EDIT: Sorry, hab da etwas gepennt. Du meinst wirklich nur im Rubrum und nicht im Tenor? Ins Rubrum gehört dann das, was ursprünglich angeklagt wurde, es sei denn, es wurde abweichend eröffnet.
- [enigma]
- Urgestein
- Beiträge: 7600
- Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 06:39
Re: Strafurteil: Deliktsbezeichnung im Rubrum
Ja, das meinte ich. Ok, danke, so dachte ich mir das auch.Stalker hat geschrieben:
EDIT: Sorry, hab da etwas gepennt. Du meinst wirklich nur im Rubrum und nicht im Tenor? Ins Rubrum gehört dann das, was ursprünglich angeklagt wurde, es sei denn, es wurde abweichend eröffnet.
Smooth seas don`t make good sailors