Referendariat als bedürfnisgerechte Ausbildung?

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Phaidros
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Referendariat als bedürfnisgerechte Ausbildung?

Beitrag von Phaidros »

MODEDIT: Thread wurde aus http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?f=50&t=52494 abgetrennt; Überschrift von mir. Tibor



Die ganze Geschichte zeigt nur einmal mehr, wie weit eigentlich das staatliche Ausbildungskonzept neben den Bedürfnissen der Referendare, ihrer Ausbilder und "des Arbeitsmarktes" liegt.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von julée »

Phaidros hat geschrieben:Die ganze Geschichte zeigt nur einmal mehr, wie weit eigentlich das staatliche Ausbildungskonzept neben den Bedürfnissen der Referendare, ihrer Ausbilder und "des Arbeitsmarktes" liegt.
Inwiefern? Was sind die "Bedürfnisse" der Ausbilder? Sind diese wirklich beachtenswert? Was ist für Dich der relevante "Arbeitsmarkt"? (Dass die Referendare gerne etwas mehr auf dem Konto hätten und in einigen Bundesländern die Unterhaltsbeihilfe zudem denkbar knapp ist, geschenkt)


@Kroate: jedenfalls bis zu einer weiteren Entscheidung des BSG, die ich weiterhin (s. o.) für einigermaßen wahrscheinlich halte. Aber in den nächsten 3-5 Jahren wird das so funktionieren.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von OJ1988 »

Volle Zustimmung. Das Ausbildungs"konzept", so es denn überhaupt besteht bzw. diesen Namen verdient, bereitet einen weder auf den Arbeitsmarkt noch auf die Examensrealität vor.
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Tibor
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Tibor »

OJ1988 hat geschrieben:Volle Zustimmung. Das Ausbildungs"konzept", so es denn überhaupt besteht bzw. diesen Namen verdient, bereitet einen weder auf den Arbeitsmarkt noch auf die Examensrealität vor.
Das kannst du nach wieviel Jahren Berufserfahrung als Volljurist in wieviel Tätigkeitsarten behaupten?
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von julée »

In Berlin war die einzige Station in der ich mich mit Stationsausbildung und AG (und Probeexamen) weder auf die Examensklausuren noch auf ein etwaiges Berufsleben auch nur ansatzweise vorbereitet gefühlt habe, die Anwaltsstation. Und das liegt m. E. vor allem an den Anwälten - sowohl in der Stationsausbildung als auch in den AGs. Mein Ausbilder (Boutique) meinte z. B. kurz vor Ende der Station zu mir, er hatte im Mandantenschreiben jetzt nur einen Teaser auf die mögliche (von mir bereits geschriebene) Problemlösung gesetzt, da "Mandatsmanagement" (einleuchtend), aber das könne ich ja noch nicht wissen. Da stellt sich mir doch die Frage, warum er mir das Thema Mandatsmanagement eigentlich die ganze Zeit vorenthalten hat und keinen Wert darauf gelegt hat, mir im Laufe der Zeit die zentralen "Regeln", die es zu beachten gilt, beizubringen. Offensichtlich entsprach es seinen Bedürfnissen eher, dass ich ein weiteres Gutachten schreibe, als dass ich etwas über das Mandatsmanagement lerne.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von OJ1988 »

Tibor hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Volle Zustimmung. Das Ausbildungs"konzept", so es denn überhaupt besteht bzw. diesen Namen verdient, bereitet einen weder auf den Arbeitsmarkt noch auf die Examensrealität vor.
Das kannst du nach wieviel Jahren Berufserfahrung als Volljurist in wieviel Tätigkeitsarten behaupten?
Du bist anderer Meinung? Dann beneide ich dich um deine Ausbildung während deines Refs.
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Tibor
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Tibor »

Man muss auch selbst das Beste daraus machen wollen und von den Ausbildern etwas einfordern. Viele Referendare legen den Fokus zu sehr auf das Examen und suchen sich möglichst "einfache" Stationen, in denen sie möglichst nur 1x die Woche präsent sein müssen. Die Zeit wird dann mit sinnlosen Crashkursen und Reps verbracht, statt wirklich etwas für das Examen zu tun. Am Ende haben viele nur mäßige Stationen und ein durchschnittliches Examen vorzuweisen. Das Ref ist nicht die eierlegende Wollmilchsau; es ist doch klar ersichtlich, dass die praktischen Kenntnisse und das Examen unterschiedliche Anforderungen stellen. Hier gilt mE klar: Praxis in der Station und Examen in der AG bzw Tauchphase.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von OJ1988 »

Egal wieviel Eigeninitiative man mitbringt, das Grundübel ist doch, dass das Ref von keinem schlüssigen (d.h.: aneinander an- und aufeinander aufbauenden) didaktikschen Gesamtkonzept durchzogen ist, sondern man eisbergspitzenartig mal dies, mal jenes macht, begleitet von mal diesem, mal jenem mehr oder weniger motivierten Richter, der das ganze auch noch nebenbei erledigt - zumeist eher aus Karrieregründen denn aus didaktischer Begeisterung. Das erfordert dann gerade ein hohes Maß an Eigeninitiative. Das kennt man zwar noch aus dem Studium, jedoch sehe ich dann nicht, warum man mir dann diese zwei Jahre zwangsweise verordnet.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von julée »

Wie soll denn Deiner Ansicht nach ein "schlüssiges, didaktisches Gesamtkonzept" aussehen?

Im Wesentlichen braucht man doch jemanden in der praktischen Ausbildung, der einem gerne beibringt, wie das so in der Praxis läuft und was man alles bedenken muss. Hier bin ich persönlich bei den staatlichen Stellen immer auf Ausbilder gestoßen, die ein Interesse an meiner Ausbildung hatten und ein entsprechendes Engagement zu schätzen wussten. In der Kanzlei war ich hingegen mehr als WiMi beschäftigt, als dass jemand Interesse daran gezeigt hätte, mich wirklich auf eine anwaltliche Tätigkeit vorzubereiten.

Im Hinblick auf die Examensklausuren braucht man hingegen jemanden, der einem die notwendige Klausurtechnik vermitteln kann und in der Lage ist, den noch fehlenden, examensrelevanten Stoff innerhalb der AG abzuhandeln und vielleicht den ein oder anderen Aha-Effekt zu bewirken. Hier waren bei mir nur die Anwalts-AGs im Zivilrecht und ÖR absolut unterirdisch (StrafR war gut). In die Kategorie "warum um alles in der Welt macht er das?" (behördeninterne hM) fiel nur mein AG-Leiter während der Strafstation, ansonsten habe ich in Berlin viele hochmotivierte Richter und Staatsanwälte in den AGs erlebt.

Und: Ausbildung und Examensvorbereitung ohne Eigeninitiative scheinen mir schwierig zu sein.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von OJ1988 »

Einige Bundesländer gehen da mMn in die richtige Richtung, indem sie hauptamtliche AG-Leiter bestellen, die dann natürlich ungleich mehr Zeit, Erfahrung und Übersicht haben.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von julée »

Man muss aber auch hauptamtlicher AG-Leiter werden wollen und die Zeit dann tatsächlich auch in eine gute Lehre investieren wollen.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von batman »

War OJ1988 nicht der mit der komplett gefakten Anwaltsstation?
julée
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von julée »

Fairerweise muss man sagen, dass es "nur" um eine komplett gefakte 2. Anwaltsstation in BW ging.
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von Tibor »

batman hat geschrieben:War OJ1988 nicht der mit der komplett gefakten Anwaltsstation?
LOL
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Re: Verbot des Stationsentgelts für Referendare

Beitrag von OJ1988 »

Ja, ich habe ne Tauchstation gemacht. Und?
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