Aber nachdem die Ausbildung im UK doch alles andere meilenweit überragt, muss das für die dort ausgebildeten Über-Juristen doch ein Klacks sein!davwm hat geschrieben:Naja, eigentlich geht es in dem Thread nicht um Studienort sondern ums Referendariat und da ist es wirklich nicht einfach, nach 1. Staatsexamen in einem anderen EU-Land zur Anwaltszulassung zu gelangen. Studienabschlüsse werden ja nur bei Gleichwertigkeit anerkannt - was angesichts der verschiedenen Studieninhalte meist ausscheidet - eine echte Freizügigkeit gibt es erst ab Erwerb der Anwaltszulassung.
Studiengänge wie Unternehmensjuristin/Unternehmensjurist Universität Mannheim (LL.B.) (Verwaister Link http://www.jura.uni-mannheim.de/Studium/Unternehmensjurist(in) (LL.B.)/ automatisch entfernt) existieren und werden nachgefragt. Dass man allein damit nicht als Rechtsanwalt auftreten darf - nun, irgend einen Preis muss man eben zahlen.Die Länge der Ausbildung ist ja eher für schlechtere Absolventen ein massives Problem, wenn man statt 3 Jahren Bachelor zwingend 6,5 - 7 Jahre in einer Ausbildung hängt,
Minimale Reformfreude ist eben etwas anderes als missionarischer Eifer.sondern eher den Umstand, dass man die Ausbildung in Deutschland mit minimaler Reformfreude ganz erheblich verbessern könnte. Aber ich merke schon, dass die Juristen ihrem konservativen Ruf auch im Internet gerecht werden
Thesen, wie Du sie aufstellst, sind ja nichts so furchtbar Neues. Sie kommen immer mal wieder zum Vorschein, nachdem jemand einige Monate lang im Ausland verbracht hat und dann mit leuchtenden Augen zu berichten weiß, wie toll alles anderswo ist; so als habe man dort die Zauberformel für die perfekte Juristenausbildung gefunden. Nur gibt es die halt nicht. Mir scheinen die Vorteile des angloamerikanischen Rechtskreises sich halt ganz besonders auf das Eigenmarketing zu konzentieren. Wenn dann jemand ankommt und z. B. britische Renommier-Universitäten als Regelfall für das dortige Hochschulwesen hinstellt, sieht man ja, dass dieses Bestreben auf fruchtbaren Boden gefallen ist.
Letzten Endes ist es müßig, eine 1:1-Übertragung anderer Strukturen und Gebräuche zu verlangen, wenn damit über ganz grundlegende Unterschiede in den betreffenden Rechtskulturen hinweggegangen wird.
Viel interessanter als so etwas wäre: Wie kann man die Stärken der deutschen Ausbildung bewahren und sie zugleich um einzelne Vorteile ergänzen, die man anderswo vorfindet? Dafür ist es dann allerdings weniger hilfreich, alles allein unter dem Blickwinkel zu betrachten, wie man den ganzen Betrieb großkanzlei-tauglicher machen kann.