"Zur Sicherheit" bewerben?

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Pillendreher
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"Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von Pillendreher »

Hab noch ne (vielleicht skurile) Frage: Kann man sich eigentlich auch "zur Sicherheit" beim Ref bewerben? In Bayern müsste man sich soweit ich weiß bis zum 20.1 bewerben und ich bin mir wie gesagt noch gar nicht sicher, was ich jetzt direkt nach dem 1.StEx machen will. Soweit ich weiß kann man sich ja wieder "entlassen lassen", aber das wäre ja wohl mit einem Eintrag in "der Akte" verbunden, oder? Mir ginge es darum, etwas in der Hinterhand zu haben falls ich mich dann doch gegen eine Promotion entschließen sollte (man weiß ja nie; vielleicht will ich es dann doch nicht machen und müsste dann bis September auf den nächsten Termin warten).

:-k
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Trente Steele82
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Re: "Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von Trente Steele82 »

Kannst ja einfach bei einer Kanzlei anheuern und etwas Geld für einen Urlaub ansparen und dir Gedanken machen was du willst. Im Herbst kannst du dann ja immernoch ins Ref wenn du nicht an einer Doktorarbeit schrauben willst.
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Pillendreher
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Re: "Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von Pillendreher »

Das wäre wahrscheinlich die bessere Variante. Irgendwann muss man ja dann doch auch arbeiten, oder? :D
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Trente Steele82
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Re: "Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von Trente Steele82 »

Leider ja :D
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Pillendreher
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Re: "Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von Pillendreher »

Mist. Ich dachte bis ich fertig wäre sei das anders. :D
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julée
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Re: "Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von julée »

Willst Du dann tatsächlich mit dem Ref anfangen und dann ggf abbrechen oder Zeit schinden bis das Ref im Frühjahr beginnt und dann ggf. kurz vorher den Platz doch ablehnen?

Ich weiß gar nicht, ob letzteres in der späteren Personalakte landet, wenn Du Dich dann nach der Diss wieder erneut beworben hast. Und selbst wenn: solange Du plausibel erklären kannst, warum Du doch was anderes gemacht hast, sehe ich da nicht das große Problem. Nur das Ref abbrechen würde ich nicht - dann nimm' vielleicht doch lieber den Termin im September und lasse Dir genügend Zeit bei der Entscheidung.
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Re: "Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von Pillendreher »

Es ginge mir darum: Ich möchte schon promovieren, nur hab ich mit dem Thema Promotion nur theoretische Erfahrungen gemacht - weder kenne ich persönlich Juristen die promoviert haben noch habe ich sonst irgendwelche Einblicke in den Prozess gewonnen. Wer weiß, vielleicht trügen mich meine Vorstellungen, wie das ganze ablaufen wird ja und mir sagt es dann doch gar nicht zu. Im Fall der Fälle würde ich dann ungern ohne "Notfallplan" in der Hinterhand dastehen. So nach dem Motto "Im März verliere ich die Lust auf eine Promotion und will nicht bis zum Herbst warten müssen".

Aber gut, am Ende ist das wieder nur "Rumgelaber" meinerseits - was solche Sachen angeht habe ich mich noch nie anders entschieden, als ich es von Anfang an vorhatte, und es hat mir bisher auch nicht geschadet. Ein bisschen Panik schieben tue ich immer was so etwas angeht. :D
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famulus
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Re: "Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von famulus »

Naja - wenn die Anmeldefrist tatsächlich am 20.01. abläuft, dann kommen diese Überlegungen reichlich spät.
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Pillendreher
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Re: "Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von Pillendreher »

Das habe ich auch nie bestritten :D
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julée
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Re: "Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von julée »

Ich würde mich jetzt einfach sicherheitshalber bewerben und bis zum Eintreffen des Angebots überlegen, ob ich die Diss wirklich vor dem Ref schreiben willst. Solange Du Dir neben der Diss eine Beschäftigung für den Lebenslauf (und den Lebensunterhalt) suchst, dürfte es "egal" sein, wenn Du Dich doch in 3 Monaten umentscheiden solltest, dann wolltest Du eben im Zweifel vorm Ref doch noch ein paar Monate lang unbeschwert Praxisluft schnuppern.
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Re: "Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von Pillendreher »

Welches "Angebot" meinst du?
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julée
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Re: "Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von julée »

Das Angebot eines Ref-Platzes. Das kannst Du ja dann ggf. ohne Probleme ablehnen.
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Ara
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Re: "Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von Ara »

Du wirst ja nicht gegen deinen Willen einfach eingestellt. Es wird dir ja ein Referendariatsplatz angeboten und dieses Angebot kannste ja ablehnen oder annehmen. Zumindest in Hamburg ist das erstmalige Ablehnen sogar folgenlos. Erst bei der zweiten Ablehnung muss man sich neu bewerben (und verliert seine Wartepunkte).
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: "Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von Pillendreher »

Achso, ich dachte jetzt du meintest das "OK" des Profs hinsichtlich einer Promotion.

Ich hab gerade beim OLG München gelesen, man könne seine Bewerbung bis zum 22.2 schriftlich noch zurückziehen. Macht man dies nach dem Fristende, so heißt es, könne man beim nächsten Termin hinter Erstbewerbern zurückzustehen haben, aber ansonsten scheinen keine "Konsequenzen" zu drohen.

Vielleicht ist es so wie du, julée, sagst, wirklich am Besten. Bis Anfang April sollte ich ja spätestens wissen, was Sache ist. Ist halt jetzt auch ein wenig blöd mit meiner Mündlichen, da ich jetzt noch nicht weiß, ob ich die 9 am Ende packe (selbst mit 4 hätte ich am Ende aber 8,2). Und die Note vom Verbesserungsversuch würde ich ja erst im Sommer erfahren.

Wie ist das eigentlich mit Professoren und Dissertationen: Sagen die auch manchmal "Du, im Moment hab ich keine Lust, jetzt kommt der Frühling und da geh ich gern Fahrradfahren" oder nehmen die grundsätzlich immer Doktoranden an?
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Re: "Zur Sicherheit" bewerben?

Beitrag von julée »

Nein, das Ok des Profs hatte ich schon vorausgesetzt ;) aber ja, der Zeitplan ist eng, insbesondere, wenn Du noch Prof + Thema suchen musst und Dich ja eigentlich erst mit dem Ergebnis nach der mündlichen Prüfung bewerben kannst. Was spricht denn dagegen die Promotion erst nach dem Ref mit etwas mehr Ruhe in Angriff zu nehmen?
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