Bei den Spezialsachen, die in einer allgemeinen Zivilkammer landen und bei denen sich die Parteien ohnehin bis zum OLG / BGH streiten wollen, dürfte es aber auch ein Stück weit arbeitsökonomisch sein, den Rechtsstreit einfach "irgendwie" zu entscheiden, anstatt sich wochenlang in eine Spezialmaterie einzuarbeiten, die außer den am Rechtsstreit beteiligten Anwälte kaum einer versteht.
davwm hat geschrieben:Seid ihr nicht selbst teilweise noch Referendare? Irgendwie wirkt ihr jetzt schon ziemlich frustriert / verbittert
Nicht jeder, der Deine überaus große Begeisterung für die GK nicht teilt, ist gleich frustriert oder verbittert.
Vielleicht hätte ich statt ,,fachlich gut'' mehr in Richtung ,,fachlich/motiviert'' oder ,,ehrgeizig'' formulieren sollen? So wie luccy es beschreibt, habe ich meine Gerichtsstationen auch empfunden: Alles wird mit einer gewissen ,,Wurschtigkeit'' gemacht, Hauptsache die Akten vom Tisch, geregelte Arbeitszeiten sind wichtiger als die Arbeit an sich... Wenn jetzt jemand sehr ehrgeizig ist, für ein bestimmtes Rechtsgebiet brennt und für ein paar Jahre alles dem Beruf unterordnen möchte, ist doch klar, dass das GK-Angebot da fast konkurrenzlos ist?
Die Formulierung verbessert es nun auch nicht wirklich.
Aber ja: wer sich 16 Stunden am Tag vertieft mit dem xy-Recht beschäftigen möchte und nach Anerkennung strebt, ist vermutlich in einer GK oder in einer Boutique besser aufgehoben als irgendwo in der Justiz, wo es im Zweifel "egal" ist, wie die Akte wieder vom Tisch kommt, und wo die Nacht in der Bib auch nicht vergütet wird.
Nicht vergessen: Der Ausgangspost ist von jemandem mit 2x Fachsprache, Bachelor, Promotion, Auslandspraktikum und die erste Frage ist "Warum willst du GK???"
Da würde ich allerdings sagen: Ja, und? Das ist durchaus ein Profil (wenn man vielleicht von dem Bachelor absieht), das man auch außerhalb der GK antrifft.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)