Nein, natürlich nicht. Aber mit dem Fokus auf die großen Wirtschaftskanzleien ist dieses Ergebnis schon ein großes Problem. Das weiß unser TE doch auch. Du hast zudem aufgeworfen, "dass [ein] [...] Arbeitsumfeld mit fachlich guten Juristen [...] erstrebenswert sei. Mit welcher Qualifikation beurteilst Du das? Ich halte jedenfalls das Staatsexamen - wenn es einen absoluten Unterschnitt hat, was ich bei einem Ausreichend annehmen würde - für deutlich signifikanter als Sprachabschlüsse, Schwerpunktergebnisse oder sonstige Zusatzqualifikationen. Und das wird in aller Regel auch dem TE passieren.Lucia2010 hat geschrieben:Weil sich die fachliche Eignung eines Juristen auch immer und ohne jede Ausnahme an der Note im ersten Examen festmachen lässtEinwendungsduschgriff hat geschrieben:Ich bin jetzt einmal so hart: jemand der seinen Staatsteil mit 5,8 Notenpunkten abschließt, sollte sich jedenfalls wegen eines signifikanten, hier mehrfach betonten, Punktes nicht in dieser Aufzählung wiederfinden. No offence.Spectre hat geschrieben:@ Lucia2010: Vielen Dank für deine Mut machenden Worte! Und deine Aufzählung hinsichtlich der Vorteile einer GK trifft den Nagel auf den Kopf !
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
Das 2. Examen sollte beim TE ja vielleicht etwas besser werden, wenn es tatsächlich im Staatsteil nur wahnsinniges Pech gewesen sein sollte.
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
Zustimmung.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Nein, natürlich nicht. Aber mit dem Fokus auf die großen Wirtschaftskanzleien ist dieses Ergebnis schon ein großes Problem. Das weiß unser TE doch auch. Du hast zudem aufgeworfen, "dass [ein] [...] Arbeitsumfeld mit fachlich guten Juristen [...] erstrebenswert sei. Mit welcher Qualifikation beurteilst Du das? Ich halte jedenfalls das Staatsexamen - wenn es einen absoluten Unterschnitt hat, was ich bei einem Ausreichend annehmen würde - für deutlich signifikanter als Sprachabschlüsse, Schwerpunktergebnisse oder sonstige Zusatzqualifikationen. Und das wird in aller Regel auch dem TE passieren.Lucia2010 hat geschrieben:Weil sich die fachliche Eignung eines Juristen auch immer und ohne jede Ausnahme an der Note im ersten Examen festmachen lässtEinwendungsduschgriff hat geschrieben:Ich bin jetzt einmal so hart: jemand der seinen Staatsteil mit 5,8 Notenpunkten abschließt, sollte sich jedenfalls wegen eines signifikanten, hier mehrfach betonten, Punktes nicht in dieser Aufzählung wiederfinden. No offence.Spectre hat geschrieben:@ Lucia2010: Vielen Dank für deine Mut machenden Worte! Und deine Aufzählung hinsichtlich der Vorteile einer GK trifft den Nagel auf den Kopf !
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
Naja vielleicht auch eher außerhalb solcher Listen und Rankings schauen, die Kanzleien hat am Ende jeder auf dem Schirm. US Kanzleien strömen ein wenig auf den europäischen Markt mit kleineren Büros in Deutschland (Berlin/FFM), da geht vielleicht was.Trente Steele82 hat geschrieben:Für den Anfang: http://www.juve.de/handbuch/de/2016/ranking/24250Spectre hat geschrieben:Wenn das möglich ist, gerne !
Ansonsten über den Doktorvater evtl Kontakt herstellen lassen, zumindest mit Blick aufs Ref könnte das hinhauen.
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
"Für den Anfang"EinHeinz hat geschrieben:Naja vielleicht auch eher außerhalb solcher Listen und Rankings schauen, die Kanzleien hat am Ende jeder auf dem Schirm. US Kanzleien strömen ein wenig auf den europäischen Markt mit kleineren Büros in Deutschland (Berlin/FFM), da geht vielleicht was.Trente Steele82 hat geschrieben:Für den Anfang: http://www.juve.de/handbuch/de/2016/ranking/24250Spectre hat geschrieben:Wenn das möglich ist, gerne !
Ansonsten über den Doktorvater evtl Kontakt herstellen lassen, zumindest mit Blick aufs Ref könnte das hinhauen.
Die jeweilige Kanzlei muss halt auch am gewünschten Standort (hier HH) Kartellrecht anbieten. Es hilft ja nichts, wenn ich mich bei der Eierkopf LLP in Hamburg bewerbe, das Kartellrechtsteam aber in FFM sitzt.
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
Um zur Sache etwas beizutragen: Kartellrecht dürfte tatsächlich ein Rechtsgebiet sein, welches eher in der GK bzw speziell ausgerichteten Boutiquen angeboten wird. Dies beruht darauf, dass es einfach auch ein begrenzter Mandantenbereich ist, wenn man die lukrativen Verfahren betreuen will. Das eher weite Gebiet "internationales Handelsrecht" müsste man mal vertiefen: Was ist damit gemeint? Arbitration dürfte in Hamburg schwer werden, da gibt es zwar ein paar Kanzleien - keine GK -, die Nahfrage nach Personal ist aber zZt noch deutlich geringer als Studenten/Assessoren, die dieses Rechtsgebiet machen wollen. Ist damit eher allgemeines Unternehmens- und Gesellschaftsrecht gemeint, dürfte eine Menge an Kanzleien in Betracht kommen. Interessant könnten dann auch die ganzen Verbundskanzleien sein; also ins Ausland vernetzte Kanzleien.
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
Tibor hat geschrieben: Das eher weite Gebiet "internationales Handelsrecht" müsste man mal vertiefen: Was ist damit gemeint? .
Der SPB Int. Handelsrecht beinhaltete als Kernfächer "IPR II, Europäisches Privatrecht II, UN-Kaufrecht, Int. Zivilverfahrensrecht, Rechtsvergleichung", bei diesen Gebieten ist mir schon klar, dass sie nicht alle unmittelbar praxisrelevant sind, aber immerhin hatte ich als Ergänzungsbereich Gesellschaftsrecht, was aber auf keinem Zeugnis vermerkt ist . Zum Wettbewerbs- und Kartellrecht bin ich erst im Rahmen der Diss. gekommen.
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
Wobei in Hamburg die Besonderheit besteht, dass man nur 2 Wochen AG hat und sich die Anwaltsstation recht frei legen und aufteilen kann (z.B. direkt nach den 6 Monaten Pflicht-Gericht am Anfang). Daher ist es grundsätzlich kein Problem, mit genügend Planung an jedem anderen Standort Station zu machen, das nervigste ist immer Wohnungssuche/Untermiete etc.Trente Steele82 hat geschrieben: Die jeweilige Kanzlei muss halt auch am gewünschten Standort (hier HH) Kartellrecht anbieten. Es hilft ja nichts, wenn ich mich bei der Eierkopf LLP in Hamburg bewerbe, das Kartellrechtsteam aber in FFM sitzt.
Kartellrecht ist eben in Düsseldorf/Brüssel schon deutlich mehr los, gerade in Brüssel herrscht meistens Mangel an deutschsprachigen Bewerbern. Vereinzelt gibt es auch Kanzleien mit Deutschen, die keine deutschen Büros haben (vgl. allgemeine Liste hier (Verwaister Link http://www.legal500.com/c/belgium/competition#table_141 automatisch entfernt), vielleicht sind die eher im Dunkelfeld von deutschen Bewerbern?
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
Da ich auch Kartellrecht mache und auch in Hamburg bin, kann ich mal aus erster Hand berichten, dass es hier durchaus große Kanzleien mit Kartellrechtseinheiten gibt.
Bspw. Allen & Overy, Hogan Lovells, Latham Watkins, Bird & Bird, Quinn Emanuel, Taylor Wessing. Haben alle jeweils mindestens einen Partner im Kartellrecht, die meisten mehr. Ich kenne das "Brüssel-Problem" allerdings auch. Dort ist natürlich das Kartellrechtszentrum in Europa. Allerdings finde ich die Stadt abstoßend an der Grenze zur körperlichen Abwehrreaktion und könnte daher nie im Leben da wohnen. Aber glücklicherweise gibt es die o.g. Kanzleien (und natürlich noch weitere), es findet sich also eigentlich immer ein Plätzchen. Das Problem ist natürlich die Bewerber/Plätze Ratio. Von den Refs bei uns ist glaub ich keiner unter VB.
Bspw. Allen & Overy, Hogan Lovells, Latham Watkins, Bird & Bird, Quinn Emanuel, Taylor Wessing. Haben alle jeweils mindestens einen Partner im Kartellrecht, die meisten mehr. Ich kenne das "Brüssel-Problem" allerdings auch. Dort ist natürlich das Kartellrechtszentrum in Europa. Allerdings finde ich die Stadt abstoßend an der Grenze zur körperlichen Abwehrreaktion und könnte daher nie im Leben da wohnen. Aber glücklicherweise gibt es die o.g. Kanzleien (und natürlich noch weitere), es findet sich also eigentlich immer ein Plätzchen. Das Problem ist natürlich die Bewerber/Plätze Ratio. Von den Refs bei uns ist glaub ich keiner unter VB.
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
Feenstaub? Damit süsse ich morgens den Kaffee. Und dann reite ich mit dem Einhorn auf einem Regenbogen ins GK-Büro.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Findet man das freilich uninteressant oder jedenfalls aus einer interessengeleiteten Perspektive uninteressant, so ist dieser Reiz schnell vergangen. Wie Feenstaub.
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
Großartig.Herr Schraeg hat geschrieben:Feenstaub? Damit süsse ich morgens den Kaffee. Und dann reite ich mit dem Einhorn auf einem Regenbogen ins GK-Büro.Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Findet man das freilich uninteressant oder jedenfalls aus einer interessengeleiteten Perspektive uninteressant, so ist dieser Reiz schnell vergangen. Wie Feenstaub.
Da erschließen sich ja für die Nachwuchsgewinnung ganz neue, noch jüngere Zielgruppen.
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
Die Frage ist ja auch, wie angesehen die jeweiligen Praxen im Markt sind. Offen gesagt: Warum sollte sich ein Mandant von einem Hamburger Kartellrechtler beraten lassen? Die angesehensten Kartellrechtspraxen sind - unabhaengig von den Kanzleien - in Bruessel und aufgrund der Naehe zum Bundeskartellamt dem Rheinland (Duesseldorf, Koeln, Bonn).Fyrion hat geschrieben:Da ich auch Kartellrecht mache und auch in Hamburg bin, kann ich mal aus erster Hand berichten, dass es hier durchaus große Kanzleien mit Kartellrechtseinheiten gibt.
Bspw. Allen & Overy, Hogan Lovells, Latham Watkins, Bird & Bird, Quinn Emanuel, Taylor Wessing. Haben alle jeweils mindestens einen Partner im Kartellrecht, die meisten mehr. Ich kenne das "Brüssel-Problem" allerdings auch. Dort ist natürlich das Kartellrechtszentrum in Europa. Allerdings finde ich die Stadt abstoßend an der Grenze zur körperlichen Abwehrreaktion und könnte daher nie im Leben da wohnen. Aber glücklicherweise gibt es die o.g. Kanzleien (und natürlich noch weitere), es findet sich also eigentlich immer ein Plätzchen. Das Problem ist natürlich die Bewerber/Plätze Ratio. Von den Refs bei uns ist glaub ich keiner unter VB.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
Das ist aber finde ich für Referendare nicht so entscheidend? Zumal Allen&Overy, White&Case ihr einziges deutsches KartellR Büro in Hamburg haben, Latham hat glaube ich in Hamburg auch mehr als in Frankfurt. Edeka/Tengelmann wurde ja zB von White&Case durchgefochtenKasimir hat geschrieben: Die Frage ist ja auch, wie angesehen die jeweiligen Praxen im Markt sind. Offen gesagt: Warum sollte sich ein Mandant von einem Hamburger Kartellrechtler beraten lassen? Die angesehensten Kartellrechtspraxen sind - unabhaengig von den Kanzleien - in Bruessel und aufgrund der Naehe zum Bundeskartellamt dem Rheinland (Duesseldorf, Koeln, Bonn).
Aber klar ist Düsseldorf mehr los und Brüssel das absolute Zentrum, sieht man ja auch an den Größen der Teams. Aber da stimme ich der Einschätzung von Fyrion absolut zu, für Brüssel muss man schon ziemlich abgehärtet sein oder nie das Büro verlassen... Köln/Düsseldorf kann ich nicht beurteilen, was man so hört ist es ganz nett da! Sich aber als Referendar deshalb von Hamburg zu entfernen lohnt sich meines Erachtens nicht, der entscheidende Faktor dürfte eher der ungünstigere Bewerber/Plätze Faktor in Hamburg sein.
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Re: Ref/Wiss.Mit in GK ohne VB
Aber warum soll das für die Refs oder auch Associates relevant sein? Das Gehalt ist dasselbe und im Lebenslauf steht ein guter Name. Ob man da in Hamburg oder in DD war, ist mE eher unerheblich. Auch als Anwalt wäre mir die Lebensqualität am Standort wichtiger, als das Renommee der Praxisgruppe. Wobei ich die pauschale Aussage, dass in Hamburg grds. weniger renommierte Praxisgruppen tätig sind anzweifeln muss. In Hamburg sitzt gerade im Bereich Medien- und Internetkartellrecht einiges an interessanten Mandaten. Taylor Wessing hat beispielsweise vor kurzer Zeit Google vor Gericht vertreten, um nur ein Beispiel zu nennen. Facebook hat seinen Sitz auch in HH. Die Frage ist eher, welche Art von Kartellrecht dich besonders interessiert. Wenn es um Schnittstellen zum Ö-Recht, Regulierungs- und Vergaberecht geht, dann ist auch Berlin eine Option.Kasimir hat geschrieben:Die Frage ist ja auch, wie angesehen die jeweiligen Praxen im Markt sind. Offen gesagt: Warum sollte sich ein Mandant von einem Hamburger Kartellrechtler beraten lassen? Die angesehensten Kartellrechtspraxen sind - unabhaengig von den Kanzleien - in Bruessel und aufgrund der Naehe zum Bundeskartellamt dem Rheinland (Duesseldorf, Koeln, Bonn).Fyrion hat geschrieben:Da ich auch Kartellrecht mache und auch in Hamburg bin, kann ich mal aus erster Hand berichten, dass es hier durchaus große Kanzleien mit Kartellrechtseinheiten gibt.
Bspw. Allen & Overy, Hogan Lovells, Latham Watkins, Bird & Bird, Quinn Emanuel, Taylor Wessing. Haben alle jeweils mindestens einen Partner im Kartellrecht, die meisten mehr. Ich kenne das "Brüssel-Problem" allerdings auch. Dort ist natürlich das Kartellrechtszentrum in Europa. Allerdings finde ich die Stadt abstoßend an der Grenze zur körperlichen Abwehrreaktion und könnte daher nie im Leben da wohnen. Aber glücklicherweise gibt es die o.g. Kanzleien (und natürlich noch weitere), es findet sich also eigentlich immer ein Plätzchen. Das Problem ist natürlich die Bewerber/Plätze Ratio. Von den Refs bei uns ist glaub ich keiner unter VB.
Aber selbst WENN die Aussage stimmen würde, solange das Gehalt nicht wesentlich schlechter ist und die Kanzlei grds. einen guten Ruf hat, ist mir die Lebensqualität in der Stadt wichtiger, als der Ruf der Praxisgruppe. Kann man aber natürlich auch anders sehen