die Bewerbungsfrist für den Oktober endet in BW schon am 31 Mai. Die Noten der ersten Staatsprüfung gibts aber irgendwann erst im Juni. Kann man sich vorher schon bewerben und das Zeugnis nachreichen? Müsste doch eigentlich möglich sein, oder?
Weiss da jemand was? Ich finde nur das hier:
2. Notenvorlage
Mit der Bestätigung, dass Ihre Bewerbungsunterlagen beim Oberlandesgericht eingegangen sind, wird ihnen eine sog. Notenvorlagefrist gesetzt.
Also müsste es doch möglich sein, die Noten nachzureichen, oder?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Ja, das ist möglich. Die Frist läuft dann bis August oder so und die Verteilung wird auch erst danach vorgenommen.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Ja, du bewirbst dich einfach vorher und reichst dann den Rest nach Notenverkündung nach.
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
die Bewerbungsfrist für den Oktober endet in BW schon am 31 Mai. Die Noten der ersten Staatsprüfung gibts aber irgendwann erst im Juni. Kann man sich vorher schon bewerben und das Zeugnis nachreichen? Müsste doch eigentlich möglich sein, oder?
Ja, das ist möglich. Das Zeugnis hast Du innerhalb einer bestimmten Frist, die in der Eingangsbestätigung steht, nachzureichen. Da aber die Examenszeugnisse erst am Tag der Abschlussfeier übergeben werden, kann es für die Teilnehmer der aktuellen Examenskampagne zeitlich doch knapp werden mit der Fristwahrung. In der Eingangsbestätigung steht aber alles, was man zum Nachreichen des Examenszeugnisses wissen muss und welche Sonderregelung für Teilnehmer der aktuellen Examenskampagne besteht.
Danke Euch! Ich besorg dann nächste Woche gleich alles. Brauch ja auch ein Führungszeugnis und eine Meldebescheinigung wegen dem Wunschort. Besser das ist dann gleich alles da Bestimmt besteh ich jetzt nicht, weil ich schon ans Ref denk Aber der kluge Mann baut vor - oder so ähnlich...
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Die Zeugniserteilung kann man übrigens in BW auch nicht wirklich beschleunigen: ich habe damals extra einen Antrag auf vorzeitige Erteilung gestellt (ich brauchte das Zeugnis eigentlich schon deutlich vor der Examensfeier) und trotzdem habe ich es dann erst wenige Tage vor der Examensfeier erhalten. Das liegt vor allem daran, dass die Prüfungsakte ja zunächst am Prüfungsort noch zur Einsichtnahme bereitliegt. Erst danach geht sie ans JPA zurück.
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Irgendwas wird doch da zu machen sein. Die Noten bekomme ich ja auf irgendeinem Wisch schon vorher mitgeteilt. Falls es geklappt hat, will ich auch im Oktober anfangen und nicht noch bis April 2017 rumdümpeln. Und wenn ich das JPA und das OLG terrorisieren muss
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Hast Du die Hoffnung. Solange die Akte noch nicht wieder in Stuttgart ist, passiert nichts.
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julée hat geschrieben:Hast Du die Hoffnung. Solange die Akte noch nicht wieder in Stuttgart ist, passiert nichts.
Du meinst, ich sollte es schon mal auf der Rechnung haben, dass es im Oktober nichts wird? Bis Juni passiert ja jetzt eh nichts, da lern ich ganz normal weiter und mach ein paar Lücken zu. Aber nach der mündlichen wüsste ich schon gerne woran ich bin. Da sollte mir doch dann wenigstens jemand von offizieller Stelle mitteilen können, ob es im Oktober klappt, oder ob die Bürokratie da entgegensteht. Ich muss ja einigermaßen planen und auch Geld verdienen. Ich könnte dann nämlich in einem Betrieb weiter arbeiten, aber die wollen das natürlich auch irgendwann im Juli wissen, sonst wird ein anderer eingestellt.
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Also alle, die bei uns im letzten Jahr im März geschrieben haben, konnten ihr Ref im Oktober antreten. Das LJPA/JUM weiß doch um die Problematik...
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Wie oben geschrieben: bei mir lag der Zeitpunkt zur Vorlage Anfang August. Die Examensfeier war Mitte Juli, dh das war gut getimed. Jedenfalls das OLG dürfte da genügend Zeit einplanen (die wollen die Plätze ja auch vergeben).
Mein individuelles Problem war damals nur, dass ich anderweitig ab dem 1. Juli einen Arbeitsvertrag hatte, den ich aber erst nach Vorlage des Zeugnisses unterschreiben konnte und das JPA schlichtweg über 2 Wochen lang nichts machen konnte, weil die Akte nicht da war (und einen Wisch mit den Noten der mündlichen Prüfung gab es natürlich auch nicht vorher). Zum Vergleich: in Berlin kann man das Zeugnis am 3. Werktag nach der Prüfung abholen.
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Das ist natürlich blöd... Aber bei Tobias ja zum Glück kein Problem
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Extrem blöd. Aber solange man mit dem Strom schwimmt (dh gleich ins Ref will), stimmt die Organisation in BW. Nur sollte man nicht so naiv sein, zu glauben, man könne traditionelle Verwaltungsabläufe beliebig beschleunigen - allein das war mein Punkt
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Manches ist ja auch logisch, wenn man erstmal weiß, wie es genau funktioniert - nur macht man sich ja normalerweise keine Vorstellung davon, dass manches noch genauso wie vor 50 Jahren funktioniert und vermutlich in 50 Jahren immer noch genauso funktionieren wird.
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