Weiß jemand, wie in Bayern an Rechtsreferendare die Mitteilung über die Einleitung eines Diszplinarverfahrens versendet wird?
Per einfachem Brief oder Einschreiben mit Unterschrift?
Mitteilung über Disziplinarverfahren per Einschreiben?
Moderator: Verwaltung
-
- Super Power User
- Beiträge: 868
- Registriert: Donnerstag 13. September 2012, 11:13
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Mitteilung über Disziplinarverfahren per Einschreiben?
Disziplinarmaßnahmen betreffen doch nur Beamte, oder?
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Mitteilung über Disziplinarverfahren per Einschreiben?
§ 2 Abs 2 Satz 3 des Gesetzes zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes: "Die Bestimmungen des Bayerischen Disziplinargesetzes finden entsprechende Anwendung."
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Power User
- Beiträge: 457
- Registriert: Samstag 30. Juli 2011, 23:50
- Ausbildungslevel: RA
Re: Mitteilung über Disziplinarverfahren per Einschreiben?
Eine besondere Form der Mitteilung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, daher wirds so sein wie bei einer polizeilichen Anhörung von Privatpersonen, die mittels einfachem Brief verschickt wird.
Art. 2 SiGjurVD
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
(1) Über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst entscheidet der Präsident des Oberlandesgerichts im Einvernehmen mit der Regierung von Oberbayern. Die Bewerber werden mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst durch Aushändigung einer Bestellungsurkunde in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis berufen. Die Begründung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Sie führen die Bezeichnung „Rechtsreferendar“ oder „Rechtsreferendarin“. Die Berufung setzt voraus, daß sich die Bewerber schriftlich, aber nicht in elektronischer Form zur Verschwiegenheit über die bei der Ausbildung bekannt werdenden Angelegenheiten verpflichten.
(2) Für die Rechte und Pflichten der Rechtsreferendare sowie für die Beendigung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses sind die für Beamte auf Widerruf geltenden Bestimmungen mit Ausnahme des § 38 des Beamtenstatusgesetzes und der Art. 5, 96 und 105 des Bayerischen Beamtengesetzes entsprechend anzuwenden. Die Rechtsreferendare haben die Pflicht, sich mit voller Arbeitskraft der Ausbildung zu widmen. Die Bestimmungen des Bayerischen Disziplinargesetzes finden entsprechende Anwendung.
Art. 22 BayDG
Unterrichtung, Belehrung und Anhörung
(1) Der Beamte oder die Beamtin ist über die Einleitung oder Ausdehnung des Disziplinarverfahrens unverzüglich zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung der Aufklärung des Sachverhalts möglich ist. Hierbei ist zu eröffnen, welches Dienstvergehen ihm oder ihr zur Last gelegt wird. Es ist gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass es ihm oder ihr freisteht, sich mündlich oder schriftlich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und sich jederzeit eines Bevollmächtigten oder Beistands zu bedienen.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.
Blade II
Blade II
-
- Super Power User
- Beiträge: 868
- Registriert: Donnerstag 13. September 2012, 11:13
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Mitteilung über Disziplinarverfahren per Einschreiben?
Ok, irgendwie hätte es mich in Bayern auch gewundert, hätte man sich dieser Einwirkungmöglichkeit beraubt.Tibor hat geschrieben:§ 2 Abs 2 Satz 3 des Gesetzes zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes: "Die Bestimmungen des Bayerischen Disziplinargesetzes finden entsprechende Anwendung."
Re: Mitteilung über Disziplinarverfahren per Einschreiben?
Art. 22 BayDG sagt insoweit nichts über die Form der Mitteilung. Zu Beweiszwecken scheint doch die Zustellung per Postzustellungsurkunde sinnvoller. Verwaltungsvorschriften habe ich dazu nicht gefunden. Auch im BayVwZVG findet sich hierzu nichts.