Aktenvortrag Strafrecht

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[enigma]
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Aktenvortrag Strafrecht

Beitrag von [enigma] »

Wir müssen bald das Rechtsgebiet für den Aktenvortrag in der mündlichen Prüfung angeben. Ich schwanke zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Strafrecht ist mein bestes Fach, allerdings ist mir schon mehrfach von älteren Referendaren davon abgeraten wurden, auch der örtliche Repetitor (den ich nicht besuche) hat wohl dazu geraten, nicht Strafrecht zu wählen. Die Sachverhalte sollen ähnlich wie bei den Klausuren mit Problemen vollgestopft sein, Zivilrecht sei sowohl vom Schwierigkeitsgrad wie auch vom Zeitdruck her deutlich besser. Ist da was dran, oder ist das nur Panikmache? Der Vorteil am Zivilrecht wäre mE noch, dass man hierzu deutlich mehr Anleitungsliteratur und Übungsakten findet.
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batman
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Re: Aktenvortrag Strafrecht

Beitrag von batman »

Das kann man glaube ich so allgemein nicht sagen. Es gibt allerdings Bundesländer, da laufen im StrafR manchmal abseitige Fallkonstellationen, was bei Deinen Vorlieben aber von Vorteil sein könnte. Vorteil des ZivilR ist wiederum die überschaubare Anzahl denkbarer Konstellationen.
Herr Schraeg
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Re: Aktenvortrag Strafrecht

Beitrag von Herr Schraeg »

[enigma] hat geschrieben:Die Sachverhalte sollen ähnlich wie bei den Klausuren mit Problemen vollgestopft sein, Zivilrecht sei sowohl vom Schwierigkeitsgrad wie auch vom Zeitdruck her deutlich besser.
Nein, das ist zu pauschal. Ich habe sowohl bei zivil- als auch bei strafrechtlichen Aktenvorträgen alle Schwierigkeitsstufen erlebt, ohne eine Häufung feststellen zu können.

Manchmal habe ich aber den Eindruck, dass schwächere Kandidaten gerne Strafrecht wählen, weil sie hoffen, auch bei einem schweren Vortrag zumindest ein paar Tatbestände richtig zu treffen und nicht mit dem Vortrag in die ganz falsche Richtung zu galoppieren. Das wiederum bietet den besseren Kandidaten die Chance, nach den "Na ja - Vorträgen" der anderen Kandidaten mit einem guten Vortrag besonders abzuräumen.

Allerdings würde ich Strafrecht nur wählen, wenn ich wirklich vertiefte praktische Kenntnisse durch entsprechende Stationen oder Nebentätigkeiten hätte. Nach meinem Eindruck (reine Nahbereichsempirie) spielen die praktisch-rechtlichen Gesichtspunkte in den strafrechtlichen Aktenvorträgen (Wann stelle ich ein? Wohin klage ich an? Wie würdige ich Aussagen? usw) eine grössere Rolle als in den anderen Rechtsgebieten. Wenn der Referendar - keine Fiktion - bei einem einschlägig vorbestraften Wiederholungstäter Diebstahl in Tatmehrheit mit Körperverletzung bejaht und als Strafe "Zehn Tagessätze" vorschlägt, schüttelt auch der liberalste Strafrichter den Kopf.
julée
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Re: Aktenvortrag Strafrecht

Beitrag von julée »

Wobei es auch im Zivilrecht sehr abseitige Konstellationen geben kann, bei denen man erstmal keine Anspruchsgrundlage findet (und die offizielle Musterlösung sich mit der Frage auch gar nicht erst beschäftigt). Und jedenfalls im Bereich des GJPA gibt es dann auch mal Aufgabenstellung à la "bereiten Sie den Termin zur mündlichen Verhandlung inkl. Vergleichsvorschlag vor", auf die man ohne vertiefte praktische Einblicke kaum sinnvolle Antworten geben kann, oder sonstige prozessuale Leckerbissen, die man mögen muss (und wo man möglicherweise Überraschungen erleben kann).

Insofern dürfte es sich empfehlen, die Prüfungspraxis im eigenen Bundesland in Erfahrung zu bringen und zu schauen, wie abseitig es werden kann. Dem durchschnittlichen Kandidaten im Strafrecht dürftest Du ja durchaus in vielen Fragen überlegen sein, so dass m. E. naheliegend wäre, sich das Vorwissen zunutze zu machen.
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Re: Aktenvortrag Strafrecht

Beitrag von Parabellum »

julée hat geschrieben: Und jedenfalls im Bereich des GJPA gibt es dann auch mal Aufgabenstellung à la "bereiten Sie den Termin zur mündlichen Verhandlung inkl. Vergleichsvorschlag vor",[...].
Und die Lösung "Naja, ich hab jetzt nur mal kurz in die Akte geguckt, aber wenn ich richtig suche, dann finde ich bestimmt was, was Ihnen beiden nicht gefällt - wie wärs, machen Sie doch einfach halbe-halbe!" ist vermutlich zu praxisnah? :)
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Re: Aktenvortrag Strafrecht

Beitrag von julée »

Selbstredend ;)
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[enigma]
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Re: Aktenvortrag Strafrecht

Beitrag von [enigma] »

Danke für die Antworten. Werde mich vermutlich doch fürs Strafrecht entscheiden. Ich finde im Internet zwar keine Mustervorträge speziell aus BaWü, aber die Beispiele aus anderen Ländern erscheinen mir jetzt auch nicht viel schwerer als im Zivilrecht.
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