Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

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jurapeasant
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Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von jurapeasant »

Hallo, folgend eine lerntechnische Frage wie sie schon im Titel beschrieben ist.

Ich bin großer Fan von Karteikarten aller Art. Ob jetzt reine Definitionen der TBM im Strafrecht oder systemüberblickende Verständnisfragen. Kommerzielle Angebote habe ich noch nie genutzt, sondern erstelle mir die KK auf meinem PC. Vor dem Refbeginn wollte ich mir schonmal eine Strategie zur Erstellung und Verwendung von Ref-KK überlegen, weil diese im 1. auf jeden Fall fehlte...

Deswegen jetzt meine Frage an Karteikartenliebhaber und auch die, die nicht so Fans von KK sind,

"was sind so Standardfragen, die man aus dem ff beantworten können muss bzw. bei welchen Themen / Übersichten ist es wirklich sinnvoll, KK zu haben?"


- Hier im Forum schrieb jemand, dass er sich die anzuwenden Schriftsatzformulierungen für Urteile (voll zugestehend, teilabweisend, abweisend) zB auf KK notiert hat. Was für mich - als noch Außenstehenden - sinnvoll erscheint. Nun habe ich zB das Kaiser-Urteilsskript vorliegen, weil es so oft empfohlen wurde. Da es eigentlich nur Formulierungsvorschläge enthält (?) würde ich gerne wissen, ob ein "Verkarteikatisierung" des Skripts zB sinnvoll ist?
- und bieten sich KK in Hinsicht auf prozessuales Recht an? Materiell kann ich meine alten vermutlich verwenden und einfach die Lit und hL rausstreichen bzw. den BGH ergänzen. Wobei ich mich frage, ob das Angesicht der erlaubten Benutzung von Kommentaren im Examen überhaupt hilfreich ist...

Schon mal Danke und beste Grüße!
Kasimir
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Re: Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von Kasimir »

Ich habe zum 1. Examen auch mit selbstgeschriebenen Karteikarten gelernt (ca. 1.500). Zur Vorbereitung auf das zweite Examen habe ich auch noch einige Karteikarten geschrieben, aber deutlich weniger. Der Stoff bietet sich mE nicht fuer eine Frage/Antwort-Karteikarte an. Zum anderen hat man fuer die Vorbereitung nicht so viel Zeit und Karteikartenschreiben kostet Zeit. Hilfreich ist es vielleicht im Revisionsrecht bzw. zu gewissen zivilprozessualen Konstellationen und zum Zwangsvollstreckungsrecht.

Was mir geholfen hat, ist die Karteikarten aus dem ersten Examen zur Wiederholung zu nutzen. Die Lit und hL sind auch im 2. Examen nicht unbeachtlich. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, es komme nur noch auf den BGH an. Die Examensklausuren bestehen im 2. Examen allerdings ohnehin weniger aus dem Abspulen von Meinungsstreitigkeiten, sondern mehr aus der Anwendung von Wissen auf unbekannte Konstellationen, d.h. es kommen oft atypische Vertraege an (der "Saunavertrag", um bei Kaiser zu bleiben).

Die Moeglichkeit, Kommentare zu nutzen, sollte man nicht ueberschaetzen. Man hat in der Klausur keine Zeit, im Kommentar zu suchen. Man sollte sich allerdings mit den Kommentaren vertraut machen. Viele Dinge stehen im Kommentar, die man dort nicht vermutet, z.B. der Drittschutz im Baurecht ist sehr ausfuerhlich im Kopp/Schenke kommentiert. Der Palandt ist z.B. zu Standardvorschriften, wie § 823 oder im Kauf- und Mietrecht hilfreich.
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OJ1988
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Re: Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von OJ1988 »

Kasimir hat geschrieben: Man sollte sich allerdings mit den Kommentaren vertraut machen. Viele Dinge stehen im Kommentar, die man dort nicht vermutet, z.B. der Drittschutz im Baurecht ist sehr ausfuerhlich im Kopp/Schenke kommentiert. Der Palandt ist z.B. zu Standardvorschriften, wie § 823 oder im Kauf- und Mietrecht hilfreich.
+1. Ergänzend kann man noch das "kleine Lehrbuch" in der Einleitung des Meyer/Goßners nennen: Zu Beweisverwertungsfragen kannst du da fast alles nachlesen.
Zuletzt geändert von OJ1988 am Freitag 18. März 2016, 20:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Kopp/Schenke: Drittschutz; das hat mir in der mündlichen Prüfung dermaßen den A**** gerettet. Deswegen auch +1.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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famulus
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Re: Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von famulus »

Ich habe auch vor dem Zweiten noch sehr viel mit Karteikarten gearbeitet.

Das waren z.T. rein materiellrechtliche und banale Sachen - vor allem Schemata, die einfach sitzen müssen, wenn man sich nicht blamieren möchte, die man (bzw. ich) im Eifer des Gefechts aber auch schnell mal vergessen kann. Das zog sich durch alle Rechtsgebiete: Prüfungsreihenfolge der Ansprüche, AGB-Prüfung, SE-Anspruchsschemata, strafrechtliche Schemata, Anfechtungsklage usw. usf. Diese eher allgemeinen Karten wurden im Prinzip täglich durchgegangen, weil sie i.d.R. doch recht komplex waren.

Für die eher prozessrechtlichen Inhalte hatte ich dasselbe in grün: da gab es im Zivilrecht Schemata z.B. für Relation, Anwaltsklausur, Tenorformulierungen, Baumbachsche Formel, Klagerücknahme. Im Strafrecht z.B. für A- und B-Gutachten, Revisiongutachten, Anklageschrift, Strafurteil. Im Öffentlichen Recht dann entsprechend Widerspruchsbescheid, Urteil, Beschlüsse etc. Nebenbei hatte ich dann noch Karten zu bestimmten Einzelproblemen wie gewillkürte Prozessstandschaft, einseitige Erledigterklärung, Beweisverwertungsverbote, Wahlfeststellung, Vorwegnahme der Hauptsache, Rechtsbehelfsbelehrungen usw. Alles Sachen, die sich mir nicht so unmittelbar erschlossen haben bzw. hinsichtlich derer ich den Verdacht hatte, dass ich in der Klausursituation ins Straucheln gerate.

Damit bin ich - als jemand, der nur sehr schlecht auswendig lernen konnte - eigentlich ganz gut zurecht gekommen. Das ging dann so weit, dass ich mir Sachen, die ich nur schwer behalten konnte, direkt zu Beginn der Klausur niedergeschrieben habe (i.d.R. einschlägige Schemata), damit zumindest diese Punkte "safe" waren und nicht im Laufe der Bearbeitung noch in Gefahr gerieten.
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Re: Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von Tibor »

Kann man da nicht einfach die ganzen Kaiser-Skripten kopieren und in passenden Häppchen auf Karteikarten kleben? Also ich hatte auch die o.g. Lernfelder, war aber zur Karteikartisierung zu faul und hab die Skripte immer und überall dabei gehabt. Bei Alpmann und Kaiser gab es ohnehin immer Zusammenfassungen.
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Re: Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von OJ1988 »

Finde es aus meiner Erfahrung heraus sinnvoll, Lernstoff aus Skripten/Lehrbüchern nochmal selbst zu verschriftlichen - indes nur per Hand, nicht mittels Tastatur.
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famulus
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Re: Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von famulus »

OJ1988 hat geschrieben:Finde es aus meiner Erfahrung heraus sinnvoll, Lernstoff aus Skripten/Lehrbüchern nochmal selbst zu verschriftlichen - indes nur per Hand, nicht mittels Tastatur.
+1

Der Prozess selbst ist schon ziemlich hilfreich, zudem ist man einfach flexibler. Die Verwendung der fertigen "Shorties" von hemmer im Ersten war im Nachhinein für mich eine große Zeitverschwendung.
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Re: Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von [enigma] »

Ich persönlich finde Repetico derzeit sehr hilfreich. Man muss die Karteikarten halt am Rechner tippen, hat sie dann aber auch überall dabei und kann zB. am Tablet lernen. Außerdem kann man die Fortschritte besser verfolgen, erfolgreich gelernte Karten werden automatisch seltener vorgelegt, können jederzeit editiert und ergänzt werden, etc. pp.
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Re: Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von jurapeasant »

Erstmal danke für die Antworten.

Ich nutze auch repetico. Im Zusammenhang mit eingescannten und mit Texterkennungssoftware bearbeiteten Hemmerskripten, hab ich zumindest die Strafrechtsskripten vor dem 1. Examen fast komplett karteikartisiert (so ein schöner Neologismus). Hatte am Ende ca. 700 KK, wobei einige unglaublich simpel waren, wie zB "Was ist nach mangelndem Vorsatz zu prüfen? / Ein Fahrlässigkeitsdelikt". Dafür waren die aber sehr sehr schnell im Langzeitgedächnis verstaut und kamen nie wieder vor.

Finde selbstgeschriebene Karteikarten auch viel besser, als gekaufte. Gekaufte sind einfach abstraktes Wissen, zu dem man keinen Bezug hat. Für StrafrechtsTBM mag das noch funktioieren, aber bei systematischen Fragen oder Prüfungsschemata wars das dann auch schon.

Gerade versuche ich mich an dem System, den Oberheim mit Hilfe einer Spracherkennungssoftware zu karteikartisieren. Ich les mir Absätze jeweils durch, formuliere die Gegenfrage und dann die Antwort. So kommen jedoch wieder unzählige KK zusammen und es ist zumindest aufmerksamkeitstechnisch anstrengender, ein ganzes Kapitel so am Ball zu bleiben. Ich kann mich ja in einer paar Tagen nochmal rückmelden, wenn ich die so erstellen KK nochmal wiederhole. Mal sehen wieviel dann hängen gelieben sein wird. Aus Erfahrung weiß ich aber, dass ich zum Lernen "getriggert" werden muss. Das passiert, wenn man mir - oder die Karteikarte - eine Frage stellt. Ganz witzig ist, wenn man in Lerhbüchern hinter jeder Überschrift mal ein Fragezeichen setzt und dann die überschrift nochmal ließt. Bei einem Fragezeigen versucht mein Gehirn sofort eine Antwort auf die Frage zu finden :D

Mein Ref hat zwar noch nicht angefangen, aber ich denke das Frage- / Antwortsystem eignet sich hervorrangend für Tenorierungungen bzw. generell für Formalien aller Art. Natürlich auch für einfache Schema zur Wirksamkeit von beidseitig übereinstimmenden Erledigterklärung, Prozessvergleich etc. pp (also alle Prozesshandlungen). Sonderprobleme der ZPO, die ich in einigen Urteils- und Anwaltsklausuren schon gelesen habe, wie Beweisverwertungsverbote, Abgrenzung Anerkenntnis von Geständnis usw., haben bei mir auch eigene Kärtchen bekommen.

Ich habe glaube ich 12 Monate der Examensvorbereitung überhaupt nichts wiederholt, sondern nur ein Skript auf meinem Laptop geschrieben, in das ich nie wieder hineingeschaut habe. Dazu hatte ich die Hemmerskripte nocheinmal zusammengefasst. Und gerade da ging mir auf den Sack, komprimiertes Materiell, weiter einzugrenzen und damit gezielte Schwerpunktsetzung zu betreiben. Völlig anders Strafrecht. Da hatte ich wie oben schon geschrieben alles in KK umgewandelt, weil ich einfach keinen Bock mehr auf Schwerpunktsetzung hatte und weil mir mein gefährliches Halbwissen auf den Sack ging. Denn dummeweise ist Jura so nah an der Lebensrealität, dass man mit eigenen Überlegungen schon relativ weit kommt, aber auch nie wirklich bis zum Ende, ohne nicht doch Zweifel zu haben. Rückblickend weiß ich jetzt in Strafrecht - dem Fach das mich eigentlich am wenigsten interessiert - am meisten. Eigentlich traurig :D Aber dennoch oder gerade deswegen: Ein hoch auf die Karteikarten. =D>
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Re: Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von OJ1988 »

jurapeasant hat geschrieben:Hatte am Ende ca. 700 KK, wobei einige unglaublich simpel waren, wie zB "Was ist nach mangelndem Vorsatz zu prüfen? / Ein Fahrlässigkeitsdelikt". Dafür waren die aber sehr sehr schnell im Langzeitgedächnis verstaut und kamen nie wieder vor.
Hab ich nie verstanden, warum man so Selbstverständlichkeiten auf Karteikarten bannt. Das ist doch verschwendete Lebenszeit. Wenn man normal am Ball bleibt, weiß man solche Dinge sowieso "aus dem Rückenmark". Aufzeichnungen bieten sich dann mMn für Fragestellungen à la "Wie vollstreckt man in einen Nießbrauch" u.ä. an.
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thh
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Re: Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von thh »

OJ1988 hat geschrieben:
jurapeasant hat geschrieben:Hatte am Ende ca. 700 KK, wobei einige unglaublich simpel waren, wie zB "Was ist nach mangelndem Vorsatz zu prüfen? / Ein Fahrlässigkeitsdelikt". Dafür waren die aber sehr sehr schnell im Langzeitgedächnis verstaut und kamen nie wieder vor.
Hab ich nie verstanden, warum man so Selbstverständlichkeiten auf Karteikarten bannt. Das ist doch verschwendete Lebenszeit.
Sollte man denken, bis man Anklageentwürfe mit dem Vorwurf - u.a. - der fahrlässigen Sachbeschädigung liest. Das Problem sollte sich eigentlich beim Zusammentragen der anwendbaren Vorschriften klären, aber je nun ...
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
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Re: Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von OJ1988 »

Wer schon bei der Lektüre des Gesetzes scheitert, dem helfen auch keine Karteikarten mehr...
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Re: Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von joee78 »

Oder folgende Antwort eines Studenten auf meine Frage in der AG, wie nach fehlendem Tötungsvorsatz weiterzuprüfen sei: "Na Versuch!"
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
jurapeasant
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Re: Lernen mit (eigenen) Karteikarten im Ref?

Beitrag von jurapeasant »

OJ1988 hat geschrieben:
jurapeasant hat geschrieben:Hatte am Ende ca. 700 KK, wobei einige unglaublich simpel waren, wie zB "Was ist nach mangelndem Vorsatz zu prüfen? / Ein Fahrlässigkeitsdelikt". Dafür waren die aber sehr sehr schnell im Langzeitgedächnis verstaut und kamen nie wieder vor.
Hab ich nie verstanden, warum man so Selbstverständlichkeiten auf Karteikarten bannt. Das ist doch verschwendete Lebenszeit. Wenn man normal am Ball bleibt, weiß man solche Dinge sowieso "aus dem Rückenmark". Aufzeichnungen bieten sich dann mMn für Fragestellungen à la "Wie vollstreckt man in einen Nießbrauch" u.ä. an.
Verständlich. Aber für mich war der Aufwand ca. 20 Sekunden, bis ich Frage und Antwort erstellt habe. Und weil man bei einer solchen Karte erst garnicht mehr die Antwort anschauen muss, landet sie sehr schnell in Phase 4 aka Langzeitgedächnis und kommt erst nach 90 Tagen oder so wieder. Zudem unterschätzt man den Motivationsfaktor von Karteikarten. Wenn ich 100 habe und 80 davon in die nächste Phase schicken kann, kriegt man unmittelbar die Bestätigung, dass es a) Fortschritt gibt und b) der Wiederholungsstapel kleiner werden. Außerdem habe ich einige KK noch Anfangs des Reps erstellt. Da war Strafrecht schon ein paar Jährchen her.

Aktuell wiederhole ich das Frage / Antwortsystem mit dem Oberheim. Mangels eingescanntem Buch ist es doch sehr zeitaufwändig. Aber bislang war jede Karte wieder schnell in den höheren Phasen.

Die Juramaterie an sich ist nicht schwierig. Schwierig ist, den ganzen Stoff zu einem konzentrierten Zeitpunkt abrufbereit zu haben. Quasi als möchte man einen Luftballon mit Wasser füllen, aber jemand hat mit einer Nadel ganz viele kleine Löcher gemacht, die kontinuierlich gegen dich arbeiten. KK machen den Stoff zähflüssiger, dass er nicht mehr so leicht unten wieder rausläuft.

Wie dem auch sei. Ich kann jedem ein solches System nur empfehlen. Zusammen mit der Erstellung von Mindmaps etc. Letzere am besten selber Malen und in einem eigens beschrifteten Ordner sortiert abhefen. Ich habe mir zB gestern eine komplette Übersicht über den Ablauf eines Mahnverfahrens erstellt und kann den Ablauf nur anhand dem visuellen Bild, das sich mir eingeprägt hat rekonstruieren. Letztendlich muss aber jeder für sich entscheiden, wie er richtig zu lernen vermag. Die sog. Frage-/Antwortmethode (mit unterschiedlicher qualitativer Anforderung) ist zumindest die effektivste Methode, soweit man schnell mit der Erstellung der Karten ist.

Grüße!
Antworten