Wie gesagt, es gibt Aspekte, die gegen eine KfH sprechen.
Ich persönlich war aber sehr zufrieden - und das als jemand, der im Studium/Ref nicht gerade der herausstechende Zivil- oder erst recht Wirtschaftsrechtler war.
Meine Ausbilderin hat sich bemüht, mir ein gutes "Programm" zu bieten. Es ist klar, dass die Arbeit in der Zivilstation einen nicht plötzlich examensfit macht. Um für das Examen gut vorbereitet zu sein, ist eine Zivilstation am AG weder Voraussetzung, noch Bestehensgarantie. Natürlich kann man sehr gute Zivilstationen am AG erwischen - das geht am LG aber auch.
Meine KfH hatte zwei Sitzungstage pro Woche. Meine Ausbilderin hat mir schrittweise examensrelevante Aufgaben gegeben - z.B. das klassische "was ist der nächste Schritt"-Spiel, Fertigen von Beweisbeschlüssen, Urteile und Urteilsauszüge, Durchführung von Beweisaufnahmen.
Dadurch, dass die Fälle im Vergleich zum AG oft gut aufbereitet waren, hatte ich das Gefühl, dass man etwas mehr in die Tiefe gehen konnte.
Der hier beschriebene Eindruck, man habe tausende von Seiten von trockenen Fällen (die Befürchtung hatte ich vorher auch), hat sich jedenfalls bei mir nicht bestätigt. Die Fälle waren oft "normales juristisches Handwerk" - mit dem Unterschied, dass beim Schadensfalls eben nicht 50, sondern 50 000 Euro Schaden entstanden waren und die Parteien Akteure des Wirtschaftslebens waren, was das ganze m.E. eher bunt gemacht hat, weil man erfahren hat, was es für einen Mittelständler bedeutet, wenn er seine Zwischenprodukte nicht erhält.
Nebenbei habe ich durch die Station - abseits vom Juristischen - viel fürs Leben erfahren: Ich hatte Einblicke in das Wesen der Binnenschifffahrt, der Windkraftanlagenherstellung, den Alltag von Fernfahrern, den Ablauf des Online-Versandhandels und die Funktionsweise von Schleusen.
Nochmal - ich will hier nicht behaupten, dass eine KfH unbedingt zu empfehlen wäre. Aber jedenfalls bei mir war es eine interessante und auch im Hinblick auf die Ausbildung gute Station. Man wird hier wohl genauso viel Glück oder Pech haben können wie am AG. Und es kommt darauf an, was man für ein Typ ist. Wenn man Wert darauf legt, zu Übungszwecken AG-Akten eher kurz, dafür im Akkord zu bearbeiten, dann ist das AG vielleicht die bessere Wahl. Es ist ja auch eine psychische Sache - es gibt ja Referendare, die schnell das Gefühl haben, sich Gelegenheiten zur Examensvorbereitung entgehen zu lassen.
Wenn man eher Interesse an größeren Fällen hat, die auch mal in unbekannte Gewässer führen (rechtlich und darüber hinaus), dann spricht auch nichts dagegen, es mal mit einer KfH zu probieren.
Das sind so meine Gedanken.