Nur in Nehmerländern.Tikka hat geschrieben:. Es -im Gegensatz zum Kaiserskript- dürfte ja schliesslich wirklich fast jeder Referendar den Anders/Gehle haben.
Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll?
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
Nun lass mal die Kirche im Dorf Zumindest hier in BaWü ist A/G (im Gegensatz zum Knörringer) keine Standardlektüre.Tikka hat geschrieben:Es -im Gegensatz zum Kaiserskript- dürfte ja schliesslich wirklich fast jeder Referendar den Anders/Gehle haben. Wird Dir halt am Anfang empfohlen und dann kaufst Du ihn.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
Liebe Leute ich bildete hier gerade einen Inlandssachverhalt. Was es noch für lustige Sachen im Ost-Elsass oder Oberitalien so geben mag stand hier gar nicht zur Debatte!
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
Du meinst diese "die xx wichtigsten Fälle aus dem xy-Recht"-Skripten? Ist das nicht sehr zeitaufwendig?[enigma] hat geschrieben: Zum materiellen Zivilrecht finde ich übrigens die Hemmer-Fallsammlungen super zum Wiederholen. Sind gut auf den Punkt gebracht und lassen sich in der Vorbereitung für das zweite Examen recht zügig durcharbeiten.
Dass ein 200-300 Seiten-Skript für das materielle Recht ausreichend sein kann, zeigt m. E. das Alpmann-Skript zum materiellen Verwaltungsrecht (allerdings nur BT, das ist m. E. ein kleines Manko): relativ banal, aber eingängig und ausreichend, um den durchschnittlich zu erwartenden Examensfall gut in den Griff zu bekommen - und weil man nicht mit so viel irrelevanten Details belastet wird, bleibt sogar noch Zeit, beim Lesen ein wenig über den Stoff zu sinnieren und sich vielleicht zumindest gedanklich noch mal mit den Grundlagen zu beschäftigen.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
Ja, das Alpmann Skript von Stuttmann finde ich wie gesagt auch klasse, ich habe zum ersten Mal in meinem Leben das Gefühl, im Baurecht wirklich klausurfit zu sein Das Skript bietet einfach eine extrem gut strukturierte Übersicht über die wichtigen Rechtsgebiete. Bei den Examensklassikern kann man dann immer noch mit zusätzlicher Literatur vertiefen. Kenntner ist zum Beispiel klasse für Verwaltungsrecht BT in BaWü, da fehlen aber die Nebengebiete, die wiederum im Stuttmann drin sind. Ergänzen sich also gut. Das materielle AT wird übrigens in den anderen Alpmann-Skripten zum Verwaltungsrecht ebenfalls gut behandelt, dort dann auch direkt im Klausurkontext.
Die Hemmer-Fallsammlungen (ja, ich meine die "wichtigsten Fälle") finde ich zum Wiederholen des materiellen Rechts gut geeignet, da sie sich insbesondere mit dem Vorwissen, das man im Ref ja ohnehin hat, sehr flüssig lesen, mE aber alle examensrelevanten Probleme abbilden. Hilfreich finde ich die zur Zeit vor allem im Erb- und Familienrecht, da hatte ich für das Erste Examen eher auf Lücke gesetzt.
Die Hemmer-Fallsammlungen (ja, ich meine die "wichtigsten Fälle") finde ich zum Wiederholen des materiellen Rechts gut geeignet, da sie sich insbesondere mit dem Vorwissen, das man im Ref ja ohnehin hat, sehr flüssig lesen, mE aber alle examensrelevanten Probleme abbilden. Hilfreich finde ich die zur Zeit vor allem im Erb- und Familienrecht, da hatte ich für das Erste Examen eher auf Lücke gesetzt.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
Ah okay, die anderen Alpmann-Skripten zum Verwaltungsrecht habe ich nicht gelesen, weil ich da an sich schon gut versorgt war, aber eine kompakte Darstellung des allgemeinen Verwaltungsrecht hat mir am Ende irgendwie gefehlt.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
Haha, danke für die Antworten. Ich sehe wir konnten das Skript ganz gut Entmystifizieren. Und obendrein kam eine Liste von wirklich empfohlenen Skripten zusammen.
Bei den materiell-rechtlichen Skripten hat Kaiser auch nicht sonderlich gut abgeschitten. Gibt es dazu aber Ausweichliteratur? Alpmann für das Verwaltungsrecht wurde zB empfohlen...
Bei den materiell-rechtlichen Skripten hat Kaiser auch nicht sonderlich gut abgeschitten. Gibt es dazu aber Ausweichliteratur? Alpmann für das Verwaltungsrecht wurde zB empfohlen...
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
Wie gesagt Alpmann für VerwR, das Kaiser Skript zum materiellen Strafrecht habe ich bisher nur quergelesen, das fand ich in der Tat gut. Vor allem weil man eben einen Überblick bekommt, welche Probleme bei klassischen Kostellationen, zB. den Tankfällen immer wieder dran kommen.
Im materiellen Zivilrecht verfolge ich eine zweispurige Strategie zwischen Hemmer-Fälle wiederholen und auf Palandt hoffen
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
Im Palandt gibt es einige brauchbare Abschnitte, die man tatsächlich dort nutzen kann. Man sollte sich diese dann aber merken, insbesondere die Fundstelle. Manches findet sich dort ja an den Stellen, an die man in der Klausurensituation nicht sofort denkt. Ich hatte damals einige Schwierigkeiten mit dieser Taktik, insbesondere als man in Berlin nichts anstreichen durfte.[enigma] hat geschrieben:... und auf Palandt hoffen
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
Care to elaborate?Tibor hat geschrieben:Im Palandt gibt es einige brauchbare Abschnitte, die man tatsächlich dort nutzen kann. Man sollte sich diese dann aber merken, insbesondere die Fundstelle. Manches findet sich dort ja an den Stellen, an die man in der Klausurensituation nicht sofort denkt. Ich hatte damals einige Schwierigkeiten mit dieser Taktik, insbesondere als man in Berlin nichts anstreichen durfte.
Ich kann mich nur verschwommen erinnern, dass die drittschützenden Normen im Baurecht im VwGO Kommentar bei § 42 VwGO stehen, nur um mal ein konkretes Beispiel zu nennen von dem, was du vermutlich meinst.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
Es dürfte generell Sinn machen, sich hinreichend mit den Kommentaren vertraut zu machen und ggf. den Aufbau wichtiger Kommentierungen zu kennen, damit man die Sachen im Ernstfall schneller findet und im Idealfall sogar schon mal gelesen hat. Abstrakt irgendwelche Fundstellen zu lernen, halte ich für wenig sinnvoll.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
Ich habe seinerzeit mit drei Kaiserskripten gelernt, und zwar zur Zivilgerichtsklausur, zur Zwangsvollstreckungsklausur und zum materiellen Zivilrecht.
Das Skript zur Zivilgerichtsklausur fand ich sehr gut, weil es die prozessualen Konstellationen, die in Klausuren haeufig auftauchen, gut dargestellt hat. Materiell hat man das Zivilprozessrecht ja schon fuer das erste Examen gelernt.
Zwangsvollstreckungsrecht fand ich ebenfalls richtig gut. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass ich Zwangsvollstreckungsrecht im Studium nie richtig verstanden habe und auch im Referendariat eher langweilig fand. In Kombination mit dem Buch von Lackmann konnte ich mir das Gebiet so aneigenen, wie man es fuer die Klausuren brauchte. In der Praxis hatte ich mit Zwangsvollstreckungsrecht bislang zum Glueck kaum etwas zu tun. Es reizt mich auch einfach nicht.
Das Skript zum materiellen Zivilrecht fand ich ebenfalls gut. Wenn man schon ein fundiertes Wissen im Zivilrecht hat, dann werden dort sehr komprimiert noch einmal relevante Klausursituationen aufbereitet. Ich habe es daher vor allem zur Wiederholung von Examenswissen gebraucht. Man muss die Aussagen dort auch nicht ohne zu hinterfragen zu uebernehmen. Wichtig ist, dass man sich ueber die dort behandelten Problemkonstellationen Gedanken macht.
Das Buch von Anders/Gehle fand ich furchtbar. Die Schwerpunkte werden dort mE voellig falsch und abseits jeglicher Examensrealitaet gesetzt. Die fuer das Examen und die Praxis voellig irrelevanten Ausfuehrungen zum aequipollente Parteivorbringen haben mir den Rest gegeben.
Letztlich ist es bei Lernmitteln wie mit der Fussballtaktik. Der Erfolg gibt einem immer recht. Ob man nun mit einer Viererkette oder mit Libero spielt, ist dann zweitrangig.
Das Skript zur Zivilgerichtsklausur fand ich sehr gut, weil es die prozessualen Konstellationen, die in Klausuren haeufig auftauchen, gut dargestellt hat. Materiell hat man das Zivilprozessrecht ja schon fuer das erste Examen gelernt.
Zwangsvollstreckungsrecht fand ich ebenfalls richtig gut. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass ich Zwangsvollstreckungsrecht im Studium nie richtig verstanden habe und auch im Referendariat eher langweilig fand. In Kombination mit dem Buch von Lackmann konnte ich mir das Gebiet so aneigenen, wie man es fuer die Klausuren brauchte. In der Praxis hatte ich mit Zwangsvollstreckungsrecht bislang zum Glueck kaum etwas zu tun. Es reizt mich auch einfach nicht.
Das Skript zum materiellen Zivilrecht fand ich ebenfalls gut. Wenn man schon ein fundiertes Wissen im Zivilrecht hat, dann werden dort sehr komprimiert noch einmal relevante Klausursituationen aufbereitet. Ich habe es daher vor allem zur Wiederholung von Examenswissen gebraucht. Man muss die Aussagen dort auch nicht ohne zu hinterfragen zu uebernehmen. Wichtig ist, dass man sich ueber die dort behandelten Problemkonstellationen Gedanken macht.
Das Buch von Anders/Gehle fand ich furchtbar. Die Schwerpunkte werden dort mE voellig falsch und abseits jeglicher Examensrealitaet gesetzt. Die fuer das Examen und die Praxis voellig irrelevanten Ausfuehrungen zum aequipollente Parteivorbringen haben mir den Rest gegeben.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
Danke für die Ausführungen!
Bin gerade im Ref am Anfang der Zivilstation und befinde mich in der misslichen Lage, nicht zu wissen wie und was ich lernen soll. Zum ersten Examen hat man schön Themenkomplexe abarbeiten können. Lernpläne gab es ja ohne Ende.
Doch jetzt bin ich mittlerweile so ratlos, dass ich schon das materielle Recht mit den Skripten für das 2. Examen wiederhole und Urteils- und Anwaltsklausuren löse. Die AGs nutze ich eigentlich nurnoch um mit eigenen Fragen Wissens- oder Verständnislücken zu schließen. Verrückt
Bin gerade im Ref am Anfang der Zivilstation und befinde mich in der misslichen Lage, nicht zu wissen wie und was ich lernen soll. Zum ersten Examen hat man schön Themenkomplexe abarbeiten können. Lernpläne gab es ja ohne Ende.
Doch jetzt bin ich mittlerweile so ratlos, dass ich schon das materielle Recht mit den Skripten für das 2. Examen wiederhole und Urteils- und Anwaltsklausuren löse. Die AGs nutze ich eigentlich nurnoch um mit eigenen Fragen Wissens- oder Verständnislücken zu schließen. Verrückt
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
So meinte ich das auch nichtjulée hat geschrieben:Es dürfte generell Sinn machen, sich hinreichend mit den Kommentaren vertraut zu machen und ggf. den Aufbau wichtiger Kommentierungen zu kennen, damit man die Sachen im Ernstfall schneller findet und im Idealfall sogar schon mal gelesen hat. Abstrakt irgendwelche Fundstellen zu lernen, halte ich für wenig sinnvoll.
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Re: Was ist am Kaiserskript: ZRGerichtsklausur im Ex so toll
Das habe ich Dir auch nicht unterstellt, nur jurapeasant fragte ja jetzt nach konkreten Beispielen[enigma] hat geschrieben:So meinte ich das auch nichtjulée hat geschrieben:Es dürfte generell Sinn machen, sich hinreichend mit den Kommentaren vertraut zu machen und ggf. den Aufbau wichtiger Kommentierungen zu kennen, damit man die Sachen im Ernstfall schneller findet und im Idealfall sogar schon mal gelesen hat. Abstrakt irgendwelche Fundstellen zu lernen, halte ich für wenig sinnvoll.
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