Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

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Swann
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

Beitrag von Swann »

batman hat geschrieben:Man denke an die BGH-Entscheidungen, aber deren Entwurf wird im Assessorexamen selten gefordert.
Ich kenne es so vom Amtsgericht.
julée
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

Beitrag von julée »

Ich denke, wir können uns darauf einigen, dass derjenige, der bei der Korrektur einer Examensklausur bemängelt, in welcher exakten Form zum Ausdruck gebracht wird, dass das Urteil zu unterschreiben ist, offensichtlich auch kurz davor ist, zu bemängeln, dass man das (fremde) Landeswappen nicht originalgetreu auf die erste Seite gemalt hat.
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famulus
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

Beitrag von famulus »

Theopa hat geschrieben:Kommt wohl auf den Bearbeitervermerk an.
Wenn dort z.B. "die vollständige Entscheidung des Amtsgerichts X" gefordert wird, dürfte
Unterschrift
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Richter am Amtsgericht
mE die "richtige" Lösung für eine Klausur sein.
So sieht das bei den AG-Urteilen, auf die ich gerade Zugriff habe, auch aus.
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Tibor
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

Beitrag von Tibor »

@Swann, da du ja meinen humoresken Versuch mit der Ausfertigung brüsk abgewiesen hast, weil man ja als Referendar nicht Justizbeschäftigter sei, dann verweise ich bezüglich des Unterschriftenerfordernisses einfach bspw auf § 315 Abs 1 ZPO bzw § 117 Abs 1 VwGO: erforderlich ist ein "unterzeichnen" bzw. die Unterschrift. Mehr nicht, mehr kann also vom Referendar auch in der Klausur nicht erwartet werden. Das bei Urteilen in der Praxis zum einen der Name nochmals gedruckt wird und ggf die Dienstbezeichnung enthält ist allein mit der Vorbereitung der Ausfertigung zu erklären. Die Richter setzen das Urteil anhand automatisierter Urteilsgerüste zusammen, die eben von der Über- bis zur Unterschrift die wesentlichen Förmlichkeiten vorzeichnen; und wenn nur die Überschriften erstellt werden. Für die Urschrift könnte man sogar die gedruckten Namen weglassen, macht man aber nicht, weil sonst der Urkundsbeamte die Namen wieder einfügen müsste. Also kommt es dazu, dass die echte Unterschrift von diversen Mustertextausdrucken flankiert wird. Das Gesetz sieht das nicht vor.
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Tibor
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

Beitrag von Tibor »

famulus hat geschrieben:
Theopa hat geschrieben:Kommt wohl auf den Bearbeitervermerk an.
Wenn dort z.B. "die vollständige Entscheidung des Amtsgerichts X" gefordert wird, dürfte
Unterschrift
__________
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mE die "richtige" Lösung für eine Klausur sein.
So sieht das bei den AG-Urteilen, auf die ich gerade Zugriff habe, auch aus.
@Famulus: auf Urschriften oder auf Ausfertigungen?
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

Beitrag von Infinit-E »

Mimis hat geschrieben:
Infinit-E hat geschrieben:An § 232 S. 2 ZPO habe ich auch schon gedacht, aber es war leider ein AG-Urteil.
Hintergrund meiner Frage war auch, dass sie bei Kaiser mal gesagt haben, man könne schon durchfallen, wenn am Ende des Urteils "Unterschrift des erkennenden Richters" steht (auch wenn ich mir das kaum vorstellen kann oder es zumindest unverhältnismäßig fände). Andererseits ist die Arbeit, wenn nur die Rechtsmittelbelehrung fehlt, an sich ja immer noch formal vollständig, es griffe lediglich die widerlegliche Vermutung des § 233 S. 2 ZPO ein.
Hervorhebung durch mich.

Was soll denn stattdessen hin?
Da muss ich mich wohl vor fünf Monaten vertippt haben (hatte meinen Kopf wohl woanders... Examen und so :D ). Ersetze "steht" durch "fehlt" (oder setze alternativ vor das "steht" ein "nicht").
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
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famulus
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

Beitrag von famulus »

Tibor hat geschrieben:@Famulus: auf Urschriften oder auf Ausfertigungen?
Ausfertigungen!

Aber auch der Name "des Richters steht schon im Rubrum; eine Wiederholung unter der Unterschrift wäre sinnlos". ;)
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

Beitrag von Tibor »

Ist sie auch. Insbesondere ist sie nicht erforderlich.
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:
famulus hat geschrieben:
Theopa hat geschrieben:
Unterschrift
__________
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So sieht das bei den AG-Urteilen, auf die ich gerade Zugriff habe, auch aus.
@Famulus: auf Urschriften oder auf Ausfertigungen?
Hier: Urschriften, AG, LG, OLG.

Die Urschrift ist aber insoweit auch mit der Ausfertigung identisch.
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

Beitrag von [enigma] »

Passt nur halb hier rein, aber auch schön: In meiner zweiten Examensklausur brüllt nach 2 Stunden plötzlich die Aufsicht durch den Raum, sie solle uns vom LJPA mitteilen, dass der unterzeichnende Richter des Beschlusses auf S. 14 des Sachverhalts ganz anders heiße und außerdem RiAG, nicht RiLG sei, das sollen wir bitte korrigieren. Läuft in Stuttgart.
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

Beitrag von OJ1988 »

Seitdem der oberste Dienstherr hautberuflich in Tourismus macht, liegen die Prioritäten eben anders.
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

Beitrag von thh »

[enigma] hat geschrieben:Passt nur halb hier rein, aber auch schön: In meiner zweiten Examensklausur brüllt nach 2 Stunden plötzlich die Aufsicht durch den Raum, sie solle uns vom LJPA mitteilen, dass der unterzeichnende Richter des Beschlusses auf S. 14 des Sachverhalts ganz anders heiße und außerdem RiAG, nicht RiLG sei, das sollen wir bitte korrigieren. Läuft in Stuttgart.
Man fragt sich unwillkürlich, welche Relevanz das wohl haben mag ...
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Tibor
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

Beitrag von Tibor »

Verwirrtaktik.
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben:Verwirrtaktik.
Praktischer Test: Kommt der Kandidat auch mit überraschenden Einwürfen mitten in der Bearbeitung zurecht? In der nächsten StA-Klausur heißt es dann nach Ablauf der ersten 120 Minuten, man möge auf S. 16 des Aktenstücks ergänzen, eine Zeugin, die alles haargenau gesehen habe, sei überraschend während des Abfassens der Anklage ins Büro gestürmt und habe erzählt, dass es doch alles ganz anders sei.
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