Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
Moderator: Verwaltung
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Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
Moin,
ich habe am Montag die Z I-Klausur (aus Gerichtssicht) geschrieben. Im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass ich die Rechtsmittelbelehrung vergessen habe.
Daher nun meine Frage: Hat jemand Erfahrungen, wie sowas "geahndet" wird? Die Palette könnte ja reichen von bloßem Punktabzug bis hin zu "Arbeit formal unvollständig, daher durchgefallen" (auch wenn ich mir das kaum vorstellen kann).
Gruß
Infinit-E
ich habe am Montag die Z I-Klausur (aus Gerichtssicht) geschrieben. Im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass ich die Rechtsmittelbelehrung vergessen habe.
Daher nun meine Frage: Hat jemand Erfahrungen, wie sowas "geahndet" wird? Die Palette könnte ja reichen von bloßem Punktabzug bis hin zu "Arbeit formal unvollständig, daher durchgefallen" (auch wenn ich mir das kaum vorstellen kann).
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Infinit-E
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
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- batman
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
War es denn ein Amtsgerichtsurteil und was sagte der Bearbeitervermerk?
Ob eine Arbeit mit "mangelhaft" zu bewerten ist, ergibt sich aus ihrem Gesamteindruck, nicht aus dem Fehlen einzelner (geforderter) Urteilsbestandteile.
Ob eine Arbeit mit "mangelhaft" zu bewerten ist, ergibt sich aus ihrem Gesamteindruck, nicht aus dem Fehlen einzelner (geforderter) Urteilsbestandteile.
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
Es handelte sich also um ein Verfahren ohne Anwaltszwang (z.B. AG-Urteil, PKH-Beschluss) bzw. um eine Entscheidung, die mit einem Einspruch, Widerspruch oder einer Erinnerung angegriffen werden kann? Ich frage nur, weil vor dem OLG seit der Einführung des § 232 ZPO regelmäßig aufgelöste Referendare anzutreffen sind, die § 232 S. 2 ZPO übersehen und durch ihre Kollegen unnötig verunsichert werden.
Aber auch darüber hinaus würde ich mir keinen großen Kopf darum machen; es ist eine Mär, dass eine "formal unvollständige Arbeit" zu horrenden Abzügen oder zwingend zum Durchfallen führt. Abzüge gibt es zwar, aber größere auch nur in Konstellationen, in denen die Anklage in der StA-Klausur oder das Anwaltsschreiben in Anwaltsklausuren fehlt/unvollständig ist. Die ausgebliebene RMB würde ich hingegen nicht zum riesigen Patzer aufbauschen.
Edit: Batman war schneller bzw. sollte ich vor dem Absenden nochmal aktualisieren...
Aber auch darüber hinaus würde ich mir keinen großen Kopf darum machen; es ist eine Mär, dass eine "formal unvollständige Arbeit" zu horrenden Abzügen oder zwingend zum Durchfallen führt. Abzüge gibt es zwar, aber größere auch nur in Konstellationen, in denen die Anklage in der StA-Klausur oder das Anwaltsschreiben in Anwaltsklausuren fehlt/unvollständig ist. Die ausgebliebene RMB würde ich hingegen nicht zum riesigen Patzer aufbauschen.
Edit: Batman war schneller bzw. sollte ich vor dem Absenden nochmal aktualisieren...
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- Fossil
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
Die fehlende Bezeichnung des Rechtsmittels in einer verwaltungsgerichtlichen Klausur (an die Unterschriften hatte ich noch gedacht; dass da noch was war, war mir entfallen...) hat mir zwar im Votum eine lange und breite Erklärung eingebracht, weshalb man das auf keinen Fall unterlassen darf - Auswirkungen auf die Benotung: eher keine, allenfalls wohl ein Schönheitsfehler der Kategorie "hätte auch noch nen Punkt mehr sein können".
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
An § 232 S. 2 ZPO habe ich auch schon gedacht, aber es war leider ein AG-Urteil.
Hintergrund meiner Frage war auch, dass sie bei Kaiser mal gesagt haben, man könne schon durchfallen, wenn am Ende des Urteils "Unterschrift des erkennenden Richters" steht (auch wenn ich mir das kaum vorstellen kann oder es zumindest unverhältnismäßig fände). Andererseits ist die Arbeit, wenn nur die Rechtsmittelbelehrung fehlt, an sich ja immer noch formal vollständig, es griffe lediglich die widerlegliche Vermutung des § 233 S. 2 ZPO ein.
Hintergrund meiner Frage war auch, dass sie bei Kaiser mal gesagt haben, man könne schon durchfallen, wenn am Ende des Urteils "Unterschrift des erkennenden Richters" steht (auch wenn ich mir das kaum vorstellen kann oder es zumindest unverhältnismäßig fände). Andererseits ist die Arbeit, wenn nur die Rechtsmittelbelehrung fehlt, an sich ja immer noch formal vollständig, es griffe lediglich die widerlegliche Vermutung des § 233 S. 2 ZPO ein.
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
Bei Kaiser sind die Tage lang, da wird viel erzählt. Unter anderem trägt das eher zu verunsicherten statt super fleißigen Kandidaten bei.
Nicht verrückt machen und weiter Gas geben.
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- Infinit-E
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
Habe jetzt Einsicht genommen. Es wurde zwar in einer Randbemerkung notiert, allerdings nicht im Votum aufgegriffen. Hat sich wohl nicht in der Note niedergeschlagen. Also mich völlig unnötig verrückt gemacht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
Hervorhebung durch mich.Infinit-E hat geschrieben:An § 232 S. 2 ZPO habe ich auch schon gedacht, aber es war leider ein AG-Urteil.
Hintergrund meiner Frage war auch, dass sie bei Kaiser mal gesagt haben, man könne schon durchfallen, wenn am Ende des Urteils "Unterschrift des erkennenden Richters" steht (auch wenn ich mir das kaum vorstellen kann oder es zumindest unverhältnismäßig fände). Andererseits ist die Arbeit, wenn nur die Rechtsmittelbelehrung fehlt, an sich ja immer noch formal vollständig, es griffe lediglich die widerlegliche Vermutung des § 233 S. 2 ZPO ein.
Was soll denn stattdessen hin?
- Tibor
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
Vielleicht:
Richter 1 Richter 2 Richter 3
Die vorstehende (Klausur)Abschrift stimmt wörtlich mit der (gedachten) Urschrift überein.
Ort, Datum
Unterschrift des Referendars
als (fiktiver) Justizbeschäftigter
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
Das wäre korrekt, wenn man im Assessorexamen aus der Person des Justizbeschäftigten tätig würde. Das ist aber nicht der Fall.Tibor hat geschrieben:Vielleicht:Richter 1 Richter 2 Richter 3
Die vorstehende (Klausur)Abschrift stimmt wörtlich mit der (gedachten) Urschrift überein.
Ort, Datum
Unterschrift des Referendars
als (fiktiver) Justizbeschäftigter
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
Kommt wohl auf den Bearbeitervermerk an.
Wenn dort z.B. "die vollständige Entscheidung des Amtsgerichts X" gefordert wird, dürfte
Wenn dort z.B. "die vollständige Entscheidung des Amtsgerichts X" gefordert wird, dürfte
mE die "richtige" Lösung für eine Klausur sein.Unterschrift
__________
Maier
Richter am Amtsgericht
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
Die Dienstbezeichnung des Richters steht schon im Rubrum; eine Wiederholung unter der Unterschrift wäre sinnlos.
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
Wird aber in der Praxis so gehandhabt.Tibor hat geschrieben:Die Dienstbezeichnung des Richters steht schon im Rubrum; eine Wiederholung unter der Unterschrift wäre sinnlos.
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
Dann ist das keine einheitliche Praxis, ich kenne es so wie Tibor.Swann hat geschrieben:Wird aber in der Praxis so gehandhabt.Tibor hat geschrieben:Die Dienstbezeichnung des Richters steht schon im Rubrum; eine Wiederholung unter der Unterschrift wäre sinnlos.
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Re: Rechtsmittelbelehrung in ZI-Klausur vergessen
Man denke an die BGH-Entscheidungen, aber deren Entwurf wird im Assessorexamen selten gefordert.