Unterhaltsbeihilfe im Ref in NRW (OLG HAMM)

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AlicImWunderland
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Unterhaltsbeihilfe im Ref in NRW (OLG HAMM)

Beitrag von AlicImWunderland »

Hallo ich wollte mich demnächst für das Ref in NRW bewerben und fühle mich gerade wie der letzte Mensch. Allein, hilflos und verlassen :D
Habe bisher immer schön vor mich hin studiert und gelernt und dabei offensichtlich nichts mitbekommen vom "harten Leben da draußen".
Kurzum: Die Gesamtsituation überfordert mich und ich habe 1000 Fragen. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen :hello2:

1. Da ich demnächst mit meiner Freundin zusammenziehen möchte, interessiert mich natürlich besonders, auf welches Einkommen ich mich einstellen kann. Viel scheint es ja leider nicht zu sein :/
Ich habe bislang herausgefunden, dass man als Referendar anscheinend von der Rentenversicherungspflicht befreit ist und die aktuelle Unterhaltsbeihilfe in NRW bei 1129,67 Euro pro Monat liegt (Website des OLG Köln - gilt dann aber vermutlich für ganz NRW oder?!).

a) Ist in diesem Betrag schon die Erhöhung der Beihilfe enthalten, die dadurch zu Stande kam, dass das LBV den unterhalt Jahrelang falsch berechnet hatte?

b) Kann ich dieses Gehalt jetzt einfach in einen 0815 Internet Brutto/Netto Rechner (z.B. http://www.brutto-netto-rechner.info/) eingeben und unter "Rentenversicherung" "nicht gesetzlich versichert" eingeben? Damit käme ich dann auf einen monatlichen Nettounterhalt von 968,44 € - nicht viel, aber damit kann man planen ;)
Ist das realistisch, oder habe ich etwas übersehen?

2. Ich war während meines Studiums über meinen Vater (Beamter) privatversichert. Nach meinem 25. Geburtstag ging das nicht mehr und ich habe einen - deutlich vergünstigten- Studententarif (den netterweise auch meine Eltern zahlen). Soweit ich das sehe MUSS man für das Ref aber in die gesetzliche Krankenkasse oder? Eigentlich bleibt mir jedoch sowieso keine andere Möglichkeit, da ich die Kosten für eine private Versicherung nach Wegfall des Studententarifes kaum schultern könnte.

Daher meine Frage: Wart ihr vielleicht mal in einer ähnlichen Situation (Beamtenkinder gibt's ja viele :D ) und wisst, was genau jetzt zu tun ist? Einfach die private Versicherung zum Einstieg ins Ref kündigen und der Rest läuft automatisch? Oder läuft das alles automatisch? Oooooder (Was ich befürchte) muss man sich jetzt um ganz viel kümmern also Krankenkassen vergleichen, sich bei der ausgewählten "bewerben" (müssen die mich eigentlich nehmen? ich meine ich hätte zu Studienbeginn irgend einen Wisch unterzeichnen müssen, dass man (zumindest während des Studiums) nicht mehr zurück kann) , hoffen das man genommen wird und dann noch massig Papierkram erledigen? Und wie viel Zeit benötigt das wohl? Bin wirklich 0 Lebensfähig und habe keine Ahnung von so einem Zeug :hiding:


Ich hoffe irgendwer hier zeigt etwas Mitleid und kann mir helfen. Zumindest den ersten Schritt der Selbsterkenntnis habe ich ja vollzogen :D
Lieben Gruß
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Infinit-E
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Re: Unterhaltsbeihilfe im Ref in NRW (OLG HAMM)

Beitrag von Infinit-E »

Das mit den 968,44 € stimmt haargenau. Nachdem die Unterhaltsbeihilfe jahrelang falsch berechnet wurde, hat man das in der UnterhaltsbeihilfenVO sehr zügig nach dem entsprechenden Urteil angepasst - du kannst davon also leider keinen Profit mehr ziehen. ;)
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
Eagnai
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Re: Unterhaltsbeihilfe im Ref in NRW (OLG HAMM)

Beitrag von Eagnai »

Zur Krankenversicherung:

Ja, du musst während des Referendariats zwingend gesetzlich versichert sein.

Du wendest dich also einfach an eine gesetzliche Kasse und lässt dich dort aufnehmen. Ob es sich letztlich wirklich lohnt, noch groß verschiedene Kassen zu vergleichen, weiß ich nicht - ich bin damals ohne viel Theater einfach zur örtlichen AOK gegangen. Du findest aber sicherlich auch genügend Testberichte im Internet, wenn du vergleichen willst.

Der Kasse musst du im Grunde nur deinen Arbeitgeber nennen (siehe zum Beispiel für das OLG Hamm das allgemein Merkblatt auf S. 12 unter Punkt f.: http://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/ges ... /index.php), dann bist du schnell "drin". Letztlich ist das keine große Sache.

Deiner privaten Krankenversicherung teilst du dann natürlich auch kurz mit, dass du dein Referendariat beginnst und dich daher gesetzlich versichern musst. Meine private Versicherung (ich bin auch Beamtenkind ;) ) hatte für die Zeit des Referendariats eine Anwartschaft angeboten, d.h. ich konnte die Versicherung für einen kleinen Betrag einfach ruhen lassen. Das hat den Vorteil, dass du - falls du dich nach dem Referendariat wieder privat versichern lassen willst oder musst - ohne neue Risikoprüfung und ähnliche Bürokratie recht einfach wieder in deine private Versicherung kannst. Da eine solche Anwartschaft auch nicht besonders teuer ist, bietet es sich durchaus an, sich nach dieser Möglichkeit zu erkundigen.
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