Anklagesatz bei Tatmehrheit innerhalb einer prozessualen Tat

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Brainiac
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Anklagesatz bei Tatmehrheit innerhalb einer prozessualen Tat

Beitrag von Brainiac »

Hi,

ich habe eine Frage zum Aufbau des Anklagesatzes im Fall, dass man materiellrechtlich eine tatmehrheitliche Begehung hat, z. B. weil mehrere höchstpersönliche Güter verschiedener Personen betroffen sind, ohne dass dies von einem einheitlichen Willen getragen ist, aber die Taten räumlich und zeitlich so eng beieinander liegen, dass sie einen einheitlichen Lebenssachverhalt und damit ausnahmsweise eine prozessuale Tat darstellen.

Frage(n):

Schreibe ich im Abstraktum dann trotzdem "durch zwei/drei/vier/... selbständige Handlungen" gefolgt von arabischer Nummerierung der Tatbestände, die sich dann im Konkretum fortsetzt? Und der Leser muss sich das Vorliegen einer prozessualen Tat aus dem Sachverhalt des Konkretums selbst erschließen?

Oder geht man anders vor und schafft es, schon durch Nummerierung/Gliederung die Konstellation klarzustellen? Intuitiv fände ich es z.B. einleuchtend, im Abstraktum von mehreren Handlungen zu sprechen, dort auch getrennt arabisch zu nummerieren, dann aber im Konkretum nicht gliederungsmäßig zu differenzieren, sondern - wie sonst nur bei Tateinheit - einen einheitlichen Sachverhalt aufzuschreiben...

Vielen Dank für Hilfe & Anregungen.
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Re: Anklagesatz bei Tatmehrheit innerhalb einer prozessualen Tat

Beitrag von Omnimodofacturus »

Brainiac hat geschrieben: Dienstag 1. Dezember 2020, 20:33
Schreibe ich im Abstraktum dann trotzdem "durch zwei/drei/vier/... selbständige Handlungen" gefolgt von arabischer Nummerierung der Tatbestände, die sich dann im Konkretum fortsetzt? Und der Leser muss sich das Vorliegen einer prozessualen Tat aus dem Sachverhalt des Konkretums selbst erschließen?
So ist es richtig.

Die Anklageschrift in ihrer Gesamtheit umreißt die prozessuale Tat(en), auf die sich das Verfahren bezieht und sich die Kognitionsbefugnis des Gerichts erstreckt. Das ist aber unabhängig davon, wie du sie gliederst.

Die zweite vorgeschlagene Variante würde für Verwirrung sorgen, weil dann nicht mehr klar wäre, auf welches Geschehen sich die im Abstraktum aufgeführten Tatvorwürfe im einzelnen erstrecken würde.
Seeker
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Re: Anklagesatz bei Tatmehrheit innerhalb einer prozessualen Tat

Beitrag von Seeker »

Die prozessuale Tat spielt für die Gliederung und Nummerierung des abstrakten und konkreten Anklagesatzes überhaupt keine Rolle. Lediglich Tateinheit und -mehrheit sind relevant und entsprechend dem bekannten Schema zu würdigen.
Brainiac
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Re: Anklagesatz bei Tatmehrheit innerhalb einer prozessualen Tat

Beitrag von Brainiac »

Vielen Dank für die beiden Antworten!
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