Referendariat und Zweitjob Steuern

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Referendariat und Zweitjob Steuern

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Leute,

ich habe versucht mich durchzugooglen und auch im Forum geschaut, aber finde nicht die Antwort. Wie sieht es denn steuerlich aus, wenn ein Referendar einen Nebenjob macht bzw. in der Station eine Vergütung bekommt.

Bsp. 1250,00 Brutto Unterhaltsbeihilfe und dazu
1) einen Nebenjob/ Stationsvergütung unter/ bis 450 Euro
2) einen Nebenjob/ Stationsvergütung über 450 Euro

Über google findet man auch keinen Rechner - ich jedenfalls nicht -, in dem man zwei Jobs und damit Steuerklasse 1 und 6 angeben kann, um zu sehen was passiert, wenn man die Zahlen variiert.

Hinweise, Links oder Erfahrungen wären echt super.

Einen schönen Sonntag euch,

nilfperd
Gelöschter Nutzer

Re: Referendariat und Zweitjob Steuern

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Steuerklassen sind (soviel ich weiß) nur für die Höhe deiner Vorauszahlungen relevant. Deine Steuerschuld beeinflussen sie nicht. Wenn du eine zusätzliche Stationsvergütung > 450 € erhältst, werden Steuern nach Steuerklasse 6 abgeführt, und zwar nach deiner Wahl entweder auf die Unterhaltsbeihilfe oder die Stationsvergütung. Du bist dann auch verpflichtet, eine Steuererklärung für dieses Steuerjahr abzugeben. Die Einkommensteuer wird auf Grundlage der Summe deiner Einkünfte berechnet. Mit anderen Worten: Wenn du wissen möchtest, was am Ende für dich dabei rauskommt, rechne Unterhaltsbeihilfe und Stationsvergütung zusammen und gib den Betrag in einen Lohnsteuerrechner ein (z.B. https://www.bmf-steuerrechner.de).

Ich habe in der Anwaltsstation ca. 8.500 € zusätzlich verdient (Steuerklasse 6). Jetzt kommt leider eine Nachzahlung in Höhe von 800 € auf mich zu. Es kann also ratsam sein, die Steuerklasse 6 auf die (idR höhere) Unterhaltsbehilfe anzuwenden. Dann sind zwar die Vorauszahlungen höher, man wähnt sich aber auch nicht reicher, als man es tatsächlich ist. :-)
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