Wie lautet der Tenor, wenn eine Zahlungsklage unbegründet ist und somit über eine vom Beklagten nur unter der Vorausetzung des Bestehens des Zahlungsanspruchs erhobenen Hilfswiderklage nicht zu entscheiden ist.
Einfach "Die Klage wird abgewiesen", "Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreit"? Und im Tenor nichts mehr zur Hilfswiderklage schreiben? Im Lehrbuch von Anders/Gehle und dem Kaiserskript habe ich für so einen Fall keine Lösung gefunden.
Vielen Dank
Tenorierung bei Hilfswiderklage
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Re: Tenorierung bei Hilfswiderklage
Ganz normale Abweisung mit Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers. Da die Bedingung für die Hilfswiderklage nicht eingetreten ist, war diese nie Gegenstand des Verfahrens.
Smooth seas don`t make good sailors