Bewerbung Referendariat Berlin Leistungsliste
Moderator: Verwaltung
Bewerbung Referendariat Berlin Leistungsliste
Ich will mich in Berlin fürs Ref bewerben und habe folgende Frage:
Ist für die Frage, ob man auf die Leistungsliste kommt die Gesamtnote des erstes Examens (staatliche Note + Schwerpunkt) oder nur der staatliche Teil des Examens von Bedeutung?
So heißt es auf https://www.berlin.de/gerichte/kammerge ... berlisten/:
"1. Sie suchen zunächst die für Sie zutreffende Liste. Es werden drei verschiedene Listen geführt:
Eine Liste mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die im der ersten juristischen (Staats-) Prüfung mindestens 10,00 Punkte erzielt haben."
Dagegen heisst es in § 5 Abs. 2 JKapVVO:
"Liegen zu einem Einstellungstermin mehr Bewerbungen vor, als nach § 4 berücksichtigt werden können, werden vorab bis zu 20 vom Hundert der verfügbaren Ausbildungsplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die in der ersten juristischen Staatsprüfung oder in der ersten juristischen Prüfung eine Gesamtpunktzahl von mindestens 10 Punkten erreicht haben und deren Einstellung nicht bereits gemäß Satz 3 aufgrund der zurückgelegten Wartezeit in Betracht kommt."
Das heisst ja, dass man entweder in der Gesamtnote oder im staatlichen Teil 10 Punkte haben muss. Allerdings weiss ich nicht, ob die mir vorliegende Fassung der JKapVVO aktuell ist.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Ist für die Frage, ob man auf die Leistungsliste kommt die Gesamtnote des erstes Examens (staatliche Note + Schwerpunkt) oder nur der staatliche Teil des Examens von Bedeutung?
So heißt es auf https://www.berlin.de/gerichte/kammerge ... berlisten/:
"1. Sie suchen zunächst die für Sie zutreffende Liste. Es werden drei verschiedene Listen geführt:
Eine Liste mit den Bewerberinnen und Bewerbern, die im der ersten juristischen (Staats-) Prüfung mindestens 10,00 Punkte erzielt haben."
Dagegen heisst es in § 5 Abs. 2 JKapVVO:
"Liegen zu einem Einstellungstermin mehr Bewerbungen vor, als nach § 4 berücksichtigt werden können, werden vorab bis zu 20 vom Hundert der verfügbaren Ausbildungsplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die in der ersten juristischen Staatsprüfung oder in der ersten juristischen Prüfung eine Gesamtpunktzahl von mindestens 10 Punkten erreicht haben und deren Einstellung nicht bereits gemäß Satz 3 aufgrund der zurückgelegten Wartezeit in Betracht kommt."
Das heisst ja, dass man entweder in der Gesamtnote oder im staatlichen Teil 10 Punkte haben muss. Allerdings weiss ich nicht, ob die mir vorliegende Fassung der JKapVVO aktuell ist.
Kann mir jemand weiterhelfen?
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- Fossil
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Re: Bewerbung Referendariat Berlin Leistungsliste
Es dürften beides Synonyme für das vollständige 1. Examen sein, dh die Gesamtnote ist maßgeblich. Der Staatsteil heißt ja normalerweise "Staatsprüfung" oder "Pflichtfachprüfung".
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Re: AW: Bewerbung Referendariat Berlin Leistungsliste
Ich würde dieser wie der anderen Formulierung entnehmen, dass die Prüfung am Ende des Studiums gemeint ist, sei es nach neuem Recht als "Prüfung" mit staatlichem Prüfungsteil oder nach altem Recht als staatliche Prüfung.Hpdms hat geschrieben:der ersten juristischen (Staats-) Prüfung
Es mag ja noch Bewerber geben, die ein Staatsexamen nach altem Recht absolviert haben.
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- JulezLaw
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Re: AW: Bewerbung Referendariat Berlin Leistungsliste
Das glaube ich auch - in unserer Promotionsordnung steht es nämlich noch genauso, und entscheidend ist allein der Staatsteil, weil die Formulierung für die Prüfungen nach dem alten Recht gilt.thh hat geschrieben:Ich würde dieser wie der anderen Formulierung entnehmen, dass die Prüfung am Ende des Studiums gemeint ist, sei es nach neuem Recht als "Prüfung" mit staatlichem Prüfungsteil oder nach altem Recht als staatliche Prüfung.Hpdms hat geschrieben:der ersten juristischen (Staats-) Prüfung
Es mag ja noch Bewerber geben, die ein Staatsexamen nach altem Recht absolviert haben.
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Re: Bewerbung Referendariat Berlin Leistungsliste
@Julezlaw: Die Schlussfolgerung, dass allein der Staatsteil zählt, verstehe ich jetzt nicht. Wer keinen SPB hat, für den zählt natürlich im Ergebnis nur der "Staatsteil" (= 100 %), aber warum sollte deshalb bei allen anderen der SPB unbeachtlich sein?
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Re: Bewerbung Referendariat Berlin Leistungsliste
Danke euch!
An anderer Stelle (https://www.berlin.de/gerichte/kammerge ... tzvergabe/) auf der Homepage habe ich jetzt folgendes gefunden:
Bis zu 20 v. H. der jeweils verfügbaren Ausbildungsplätze werden an Bewerber/innen vergeben, deren Gesamtpunktzahl in der ersten juristischen Prüfung mindestens 10 Punkte betrug,
Tatsächlich scheint also die Gesamtnote gefragt zu sein.
An anderer Stelle (https://www.berlin.de/gerichte/kammerge ... tzvergabe/) auf der Homepage habe ich jetzt folgendes gefunden:
Bis zu 20 v. H. der jeweils verfügbaren Ausbildungsplätze werden an Bewerber/innen vergeben, deren Gesamtpunktzahl in der ersten juristischen Prüfung mindestens 10 Punkte betrug,
Tatsächlich scheint also die Gesamtnote gefragt zu sein.
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Re: Bewerbung Referendariat Berlin Leistungsliste
Das ergibt sich übrigens auch aus der Verordnung: nach § 5 Abs. 1 kann der Antrag nach Ablegen der 1. juristischen Staatsprüfung (= altes Recht) oder der staatlichen Pflichtfachprüfung gestellt werden, im letzteren Falle ist das SPB-Zeugnis innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen (§ 5 Abs. 5 Nr. 1).
Wenn aber in Abs. 1 der Staatsteil nach neuem Recht als staatliche Pflichtfachprüfung bezeichnet wird, dann geht es in Abs. 2 jeweils um die Gesamtnote - wie sich im Übrigen auch dem Wort "Gesamtpunktzahl" entnehmen lässt.
Wenn aber in Abs. 1 der Staatsteil nach neuem Recht als staatliche Pflichtfachprüfung bezeichnet wird, dann geht es in Abs. 2 jeweils um die Gesamtnote - wie sich im Übrigen auch dem Wort "Gesamtpunktzahl" entnehmen lässt.
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Re: Bewerbung Referendariat Berlin Leistungsliste
Ganz ehrlich? Frag mich nicht, es wurde mir nur von mehreren Personen an der Uni so erklärt, den genauen Inhalt der Erklärung habe ich vergessenjulée hat geschrieben:@Julezlaw: Die Schlussfolgerung, dass allein der Staatsteil zählt, verstehe ich jetzt nicht. Wer keinen SPB hat, für den zählt natürlich im Ergebnis nur der "Staatsteil" (= 100 %), aber warum sollte deshalb bei allen anderen der SPB unbeachtlich sein?
Bei uns jedenfalls wird durch diese Formulierung nur zwischen altem und neuem Recht unterschieden. Das mag in Berlin anders sein
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- jurabilis
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Re: Bewerbung Referendariat Berlin Leistungsliste
Man kann dort übrigens auch anrufen! Im Zweifel zählt wahrscheinlich deren Handhabung mehr als die Mehrheitsmeinung hier im Forum.
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
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