Formulierungen bei Leitung einer mdl. Verhandlung

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jurapeasant
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Formulierungen bei Leitung einer mdl. Verhandlung

Beitrag von jurapeasant »

Hallo,

ich darf demnächst meine erste Einführung in den Sach- und Streitstand machen (! keine komplette Verhandlung).

Könnte mir jemand passende Formulierungen von Anfang der Verhandlung bis Ende der Einführung in den Sach- und Streitstand geben? Ala:

"In der Sache x gegen y bitte ich die Parteien einzutreten."

"Es wird die Anwesenheit festgestellt. Für die Klägerin erscheint der GF A,...".

Vielen Dank schonmal...
julée
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Re: Formulierungen bei Leitung einer mdl. Verhandlung

Beitrag von julée »

Du wirst doch inzwischen eine Idee haben, wie Dein Ausbilder das normalerweise immer macht.

Und ansonsten lohnt sich in der Bib ein Blick in Büßer/Tonner, Das zivilrichterliche Dezernat bzw. Schober, Zivilrichterleitfaden oder was es da noch so alles gibt.

Edit: typo
Zuletzt geändert von julée am Montag 6. Juni 2016, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Ant-Man
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Re: Formulierungen bei Leitung einer mdl. Verhandlung

Beitrag von Ant-Man »

jurapeasant hat geschrieben:Könnte mir jemand passende Formulierungen von Anfang der Verhandlung bis Ende der Einführung in den Sach- und Streitstand geben?
Emde, JURA 1995, 205 ff.; Pfeiffer/Buchinger, JA 2005, 138 ff.; Oexmann, JuS 1976, 36 ff.
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thh
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Re: Formulierungen bei Leitung einer mdl. Verhandlung

Beitrag von thh »

Ant-Man hat geschrieben:
jurapeasant hat geschrieben:Könnte mir jemand passende Formulierungen von Anfang der Verhandlung bis Ende der Einführung in den Sach- und Streitstand geben?
[...] Oexmann, JuS 1976, 36 ff.
Da könnte sich freilich seitdem das eine oder andere verändert haben.
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Re: Formulierungen bei Leitung einer mdl. Verhandlung

Beitrag von Ant-Man »

thh hat geschrieben:
Ant-Man hat geschrieben:
jurapeasant hat geschrieben:Könnte mir jemand passende Formulierungen von Anfang der Verhandlung bis Ende der Einführung in den Sach- und Streitstand geben?
[...] Oexmann, JuS 1976, 36 ff.
Da könnte sich freilich seitdem das eine oder andere verändert haben.
Den Aufsatz und die darin verwendeten Formulierungsvorschläge kann man auch heute noch verwenden. Dass ein Ordnungsgeld nicht - wie in einer der Formulierungen im Aufsatz - in DM, sondern auf Grund der Änderung des § 178 GVG in € verhängt wird, liegt auf der Hand. ;)
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