Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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julée
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

batman hat geschrieben:
Muirne hat geschrieben:Die Widerklage wird abgewiesen (würde ich annehmen)
oder
Die Klage wird abgewiesen? (weil jetzt gibt es ja nur noch eine)
Beides ist möglich, Hauptsache das Rubrum ist stimmig und es ist klar, welcher gegen wen erhobene Anspruch abgewiesen wird.
Zu Beginn der Entscheidungsgründe wird man festzustellen haben, dass sich an der Zulässigkeit der Widerklage nichts mehr dadurch ändert, dass die Rechtshängigkeit der Klage endet und die Widerklage als unabhängige Klage weitergeführt wird.
Schon um selbst (gerade in einer Klausur) nicht durcheinander zu kommen, würde ich allerdings lieber konsequent bei "Widerklage" bleiben, um nicht zwischen "der früheren, jetzt zurückgenommen Klage" und "der früheren Widerklage, die jetzt die alleinige Klage ist" differenzieren zu müssen.
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batman
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von batman »

Das die Terminologie konsequent sein sollte, versteht sich ;)
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Muirne
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Muirne »

Vielen Dank euch beiden.
Ein Problem weniger.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

batman hat geschrieben:Das die Terminologie konsequent sein sollte, versteht sich ;)
Freilich. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man weder sich selbst noch den Leser unnötig der Gefahr der Verwirrung oder der intellektuellen Überforderung aussetzen sollte, nur weil man besonders exakt sein möchte. ;)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Muirne »

Zusprechend würde ich dann aber nur schreiben "Der Beklagte wird verurteilt, ..." und nicht "Auf die Widerklage..." Das brauche ich ja dann nicht, wenn es nur noch die Widerklage gibt, nicht wahr.
Aber insgesamt erscheint es mir für die Klausur auf jeden Fall sinnvoll es weiterhin Widerklage zu nennen, ja... ^^ sonst muss ich wirklich mit den besagten Wortmonstern arbeiten, wenn ich Kläger und Beklagte dann plötzlich umdrehe.

Aber es wäre in dem Fall dann auch zulässig ein Rubrum nur noch mit der Widerklage als Klage zu machen, ja? Also das ginge theoretisch und dass es eine Widerklage gab wird dann gar nicht mehr aus dem Rubrum, sondern nur noch aus dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen und ggfs der Kostenquote klar? Auch interessant. :)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Richtigerweise solltest Du in dem Fall den Kläger verurteilen, irgendetwas an den Beklagten zu leisten. ;) Wenn die Widerklage Erfolg hat, ist der Zusatz "auf die Widerklage" m. E. entbehrlich, jedoch würde ich die "Widerklage" ausdrücklich abweisen, selbst wenn es streng genommen keine Widerklage mehr ist. So was wie "Die Klage des Beklagten wird abgewiesen." fände ich eher unschön.

Da die Klage aller Voraussicht nach für die Kostenentscheidung noch eine Rolle spielt, wird man allerdings nicht so tun können, als ob es nie eine Klage gegeben hätte. Ich würde einfach im Tenor die kleine Verwirrung hinnehmen und im ersten Satz des Tatbestandes möglichst klar herausstellen, dass ursprünglich der Kläger mit einer Klage irgendwas wollte und jetzt nur noch der Beklagte mit einer Widerklage etwas anderes will.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Muirne »

Ja, meinte ich, Kläger, ist schon spät!
Ah, direkt einleitend im Tatbestand? Danke, darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht ich hätte das vermutlich erst in der Prozessgeschichte 1 erwähnt, aber das ist eine gute Idee. Ist vermutlich keine allzu häufige Konstellation in der Klausur insgesamt, aber ich hatte mich mal so gefragt, wie der Tenor aussehen würde.

Also aus der Verurteilung des Klägers wird ja dann schon klar, dass es die Widerklage gibt und im Abweisungsfall würde ich sie dann (wie oben formuliert) ohnehin ausdrücklich so benennen. Ist auch wirklich einfacher mit dem Tatbestand dann, wenn man die Widerklage nicht zur Klage werden lässt. Den Knoten hatte ich ja eben schon beim Tenor. :D
Zuletzt geändert von Muirne am Mittwoch 16. August 2017, 23:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Eben. Und dann denke daran, wie die Kostenentscheidung in den letzten 20 Minuten aussieht, wenn man versucht, dem Prüfer zu erklären, wie das mit der alten Klage des Klägers, also der ursprünglichen Klage, und der neuen Klage des Beklagten, also der ursprünglichen Widerklage, ist. ;)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Muirne »

Hahaha! Grandios sieht die dann aus.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Muirne hat geschrieben: Ah, direkt einleitend im Tatbestand? Danke, darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht ich hätte das vermutlich erst in der Prozessgeschichte 1 erwähnt.
Ich würde ehrlich gesagt schon den Einleitungssatz nutzen, um unterzubringen, dass der Kläger ursprünglich mit der Klage A begehrte und der Beklagte nun mit der Widerklage B begehrt - natürlich ohne hier bereits die ganze Prozessgeschichte auszubreiten, aber als "Teaser" für den Fachkundigen, dass der Tenor kein Unfall ist.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Muirne »

Klingt gut, uns wurden am Anfang Einleitungssätze ausgeprügelt, deshalb bin ich da wohl immer noch etwas inspirationsarm, aber ich fand sie immer schon sinnvoll und die nachfolgenden Ausbilder bisher irgendwie auch. Ich bin aber eh (im freundlichsten, besten Fall) ein Spätzünder, was das Assessorexamen angeht. :(
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Ich bin jetzt auch kein totaler Einleitungssatz-Freak, aber in den Fällen, in denen man sonst gar nicht versteht, worauf es überhaupt ankommt, würde ich doch einen knappen Einleitungssatz wählen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von batman »

julée hat geschrieben:Ich würde ehrlich gesagt schon den Einleitungssatz nutzen, um unterzubringen, dass der Kläger ursprünglich mit der Klage A begehrte und der Beklagte nun mit der Widerklage B begehrt.
Davon würde ich wiederum abraden, weil man dann den Einleitungssatz etwas überfrachtet. Mein Favorit wäre eher eine Formulierung wie:

"Die Parteien streiten - in Gestalt eines ursprünglich als Widerklage des Beklagten erhobenen Anspruchs - über Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie."

In der kleinen Prozessgeschichte könnte man dann bspw. schreiben:

"Mit der am 17. August 2017 zugestellten Klageschrift hatte der Kläger vom Beklagten Zahlung restlichen Kaufpreises von 20.000 € nebst Zinsen gefordert. Die Widerklage des Beklagten wurde dem Kläger am 31. August 2017 zugestellt. Mit einem am 7. September 2017 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz nahm der Kläger seine Klage zurück.

Der Beklagte betragt (zuletzt): ... "
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Die Einleitungssätze sind ja eh immer so ne Sache für sich... Man kann sie gar nicht richtig machen.

Ich sah schon die Kritik an der Floskel "Die Parteien streiten..." mit der Bemerkung "Streiten tun nur Kinder im Kindergarten und keine Parteien vor Gericht"

Dass die ZPO an etlichen Stellen "Streit" nutzt, schien ihm da auch völlig egal zu sein. Vermutlich würde er den Gesetzgeber dafür auch kritisieren.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Blaumann »

Ara hat geschrieben: Ich sah schon die Kritik an der Floskel "Die Parteien streiten..." mit der Bemerkung "Streiten tun nur Kinder im Kindergarten und keine Parteien vor Gericht"
:eeeek:

Hat der Mann schon mal eine Gerichtsverhandlung erlebt?

Was wäre wohl nach dieser Ansicht die richtige Terminologie? "Die Parteien setzen sich im rechtsförmlichen Verfahren (in kultivierter Form) darüber auseinander, wem die Knete zusteht?" :drinking:
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