Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Heute die letzten 3 Klausuren vorm Examen zurückbekommen... Waren durchwachsen aber in Ordnung. ÖffR war wieder kacke. Mag ich nicht, will ich nicht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Muirne hat geschrieben:ÖffR hab ich übrigens auch gerade in den Sand gesetzt. Bei einer besonders einfachen Klausur, die überdurchschnittlich ausfiel, wie es so schön hieß. :-({|= Schön das Messer nochmal umgedreht.
Genau das, was man dann noch hören will :D
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Mir wurde in der großen Prozessgeschichte der Hinweis auf die Streitverkündung und dem Beitritt weggestrichen mit "Überflüssig".

Taucht der Beitritt nie im Tatbestand auf? Reicht die Erwähnung im Rubrum?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Wenn der Beitritt erfolgt ist, gehört es rein, da es ja bei den Kosten u.U eine Rolle spielt. Ist er nicht erfolgt, gehört auch die Streitverkündung nicht rein.

Edit:
Steht auch im Anders/Gehle, falls Du ne Quelle brauchst. Dort A Rn. 69 und B Rn. 25. Hab auch gerade nochmal in einer von meinen Klausuren nachgesehen. Dort habe ich in der Prozessgeschichte den Beitritt mit Datum (Schriftsatz vom xx.xx.xxxx) ist ein Haken dran und in der Musterlösung ist es auch unter der Prozessgeschichte aufgeführt.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Danke.

Tobias_21 du als alter Südländer kannst mir doch sicher das Einheitssystem im Polizeirecht in 2 Sätzen erklären oder? Ich weiß gar net, ob das in ner Klausur überhaupt irgendwann mal relevant sein kann. Schadet aber ja sicher nicht, das mal verstanden zu haben.

Bei uns im Trennungssystem (und wohl in HH speziell) ist es so, das zuständig immer die Fachbehörde ist und die Vollzugspolizei nur eine Eilzuständigkeit hat.

Droht also ein Haus einzustürzen aber erst in ein paar Stunden, dann informiert die Vollzugspolizei nur die Baubehörde. Liegt irgendwo Müll auf nem Grundstück wird die Umweltbehörde informiert usw.

Bei euch scheint es anders zu sein? Eure Gesetze scheinen auch zwischen Vollzugspolizei und "Polizeibehörden" zu trennen? Was kann man sich als Polizeibehörden vorstellen? Sind das einzelne Einrichtungen? Sind das Unterabteilungen der Fachbehörden (und daher eigentlich nicht anders als bei uns?)?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Es gibt allgemeine Polizeibehörden und den Polizeivollzugsdienst (§§ 59ff. PolG BW). Dann gibt es noch "besondere Polizeibehörden" und "andere Stellen", aber das lassen wir vorerst mal weg.

Das Einheitsprinzip kommt in § 59 PolG BW zum Ausdruck. Das heisst nur, dass der Begriff der Polizei die Polizeibehörden (also auch Baurechts- u. Wasserbehörden, da gibt es aber Spezialgesetze, ist ja klar) und den Polizeivollzugsdienst umfasst. Die Unterscheidung zwischen Einheits- und Trennungssystem hat soweit mir ersichtlich keine nennenswerten Auswirkungen in der Praxis. Organisatorisch sind auch hier der Polizeivollzugsdienst und die Behörden voneinander getrennt. Die Befugnisse sind hier zwar in einem einzigen Gesetz geregelt, im Trennungssystem sind es wohl meist verschiedene Gesetze. Wenn unser Gesetz also von "Polizei" spricht meint es stets beides (Behörde+Vollzugsdienst).

Wer jetzt aber genau zuständig ist, steht allgemein in § 60 PolG. Grds. sind das die Polizeibehörden, soweit das Gesetz nicht anderes bestimmt. Etwas anderes bestimmt es bspw. in § 20 III PolG (Polizeivollzugsdienst für Datenerhebung) oder § 23 PolG (Vollzugsdienst für verdeckte Maßnahmen in Wohnungen). Aber § 60 II PolG normiert eine Eilkompetenz des Polizeivollzugsdienstes, wenn ein sofortiges Tätigwerden erforderlich scheint.§ 60 III PolG normiert dann noch die Fälle in denen der Vollzugsdienst neben den Behörden zuständig ist, bspw. bei einem Platzverweis, da steht in § 27a PolG nur "Polizei", so dass nach § 60 I PolG grds. die Polizeibehörden zuständig wären, aber hier hilft dann § 60 III PolG.

Bei den Polizeibehörden geht es von unten nach oben: Ministerium -> Regierungspräsidien -> untere Verwaltungsbehörden -> Ortspolizeibehörden (Gemeinden -> Bürgermeister), § 62 PolG.

Der Polizeivollzugsdienst sind die Dienststellen der Polizei. Also die Polizeipräsidien, das LKA, usw. Geregelt in § 70 PolG. Genauer noch in der DVO zum PolG. Also alle Jungs die Uniform tragen + die Kripo (die nimmt zumindest auch Aufgaben des Vollzugsdienstes wahr)

Lange Rede kurzer Sinn. Ich sehe keine wirklichen praxisrelevanten Auswirkungen ob man ein Trennungs- oder Einheitssystem hat. Auch bei uns sind grds. mal die Polizeibehörden zuständig. Das wird dann genau wie bei euch sein. Beim Regierungspräsidium bspw. wird halt irgendein Dezernat für bestimmte Bereiche des Gefahrenabwehrrechts zuständig sein. In den Gemeinden ist der Bürgermeister Ortspolizeibehörde und erlässt bspw. Polizeiverordnungen. Im Bauordnungsrecht ist es dann eben ein Dezernat beim LRA, oder teilweise die Gemeinden, wenn die gewisse Vrs. erfüllen (brauchen einen Bausachverständingen, usw.), dafür haben wir dann aber die LBO als Spezialgesetz. Wenn aber irgendwo richtig Alarm ist, hat auch der Polizeivollzugsdienst die Eilkompetenz.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Vielen Dank! ja scheint dann in der Praxis wirklich nicht viel Auswirkung zu haben... Dachte das sei dramatischer.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Nee :) In den Klausuren, falls keine Nebenzuständigkeit des Vollzugsdienstes besteht, ist dann eh meist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich, so dass man in die Eilkompetenz des Vollzugdienstes kommt. Man muss da halt nur die Normen hinschreiben. Dann gibt es natürlich noch diese typischen Behördenklausuren aus dem Bau-, Wasser-, Versammlungsrecht, etc. Da hat man dann halt einen Bescheid. Aber das meiste ist da in Spezialgesetzen geregelt, so dass man (wenn überhaupt) nur ergänzend auf das PolG zurückgreifen muss, bspw. wenn das Spezialgesetz die Störereigenschaft nicht regelt. Aber dass das irgendwann mal virulent wird, ob man ein Einheits- oder Trennungssystem hat, wäre mir nicht bekannt. Mir ist das auch nie begegnet. Ich weiss ja nicht mal, wie euer Ordnungsrecht aussieht :)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

In der Bescheidklausur ist mir ja hoffentlich vorgegeben, wer ich bin :P

Wir haben ja hier im GPA kein eigenes Landesrecht und kriegen dann auch mal Klausuren aus anderen Bundesländern. Da ist es häufig schwierig für nen Stadtstaatler die Zuständigkeit zu ermitteln, selbst wenn die Normen abgedruckt sind. Ich erinnere mich noch an paar Seiten vorher in diesem Thread, wo ich erst lernte, dass eine Stadt (Kreisfreie Stadt?) immer ne Gemeinde ist... War glaub ich so. Ich habs schon wieder vergessen. Auch ist für einen Hamburger z.B. der gesamte mittlere Behördenapparat merkwürdig. Hier haben wir nur oberste Landesbehörden und dann untere Landesbehörden, eine Mittelstufe gibts gar nicht.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Stimmt, davon hatten wir es schon. Wenn sie euch dann aber Klausuren aus anderen Bundesländern geben, dann sollten die Zuständigkeiten m.E. auch angegeben werden. Selbst hier gibt es noch Leute, die es im Ref noch nicht können und wir lernen das im Studium und es wird einem oft genug eingetrichtert wo das alles steht.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Uns werden dann die Normen abgedruckt. Aber was für Leuten aus solchen Bundesländern selbstverständlich ist (z.B. dass Städte Gemeinde sind), kann halt für Stadtstaatler schon ein Problem darstellen. Das merken die Klausurersteller glaube ich häufig nicht.... Wie so oft, wenn Klausurersteller meinen sie stellen ne "leichte Klausur" und alle Referendare damit überfordert sind, weil es nur für Praktiker "leicht" ist.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben:Uns werden dann die Normen abgedruckt. Aber was für Leuten aus solchen Bundesländern selbstverständlich ist (z.B. dass Städte Gemeinde sind), kann halt für Stadtstaatler schon ein Problem darstellen. Das merken die Klausurersteller glaube ich häufig nicht.... Wie so oft, wenn Klausurersteller meinen sie stellen ne "leichte Klausur" und alle Referendare damit überfordert sind, weil es nur für Praktiker "leicht" ist.
Ich fand diese Klausur mit Flusslauf ja auch geil. Ich musste erstmal überlegen was "mäandern" überhaupt heisst. Gut man konnte drauf kommen, ergab sich aus dem SV. Das hätten sie aber m.E. trotzdem erklären können. Erklärt haben sie aber was eine "Spundwand" ist. Das war mir hingegen gleich klar :D
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Ara hat geschrieben: Eure Gesetze scheinen auch zwischen Vollzugspolizei und "Polizeibehörden" zu trennen? Was kann man sich als Polizeibehörden vorstellen?
"Polizeibehörden" sind schlicht Ordnungsbehörden.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Ara hat geschrieben:Uns werden dann die Normen abgedruckt. Aber was für Leuten aus solchen Bundesländern selbstverständlich ist (z.B. dass Städte Gemeinde sind), kann halt für Stadtstaatler schon ein Problem darstellen. Das merken die Klausurersteller glaube ich häufig nicht.... Wie so oft, wenn Klausurersteller meinen sie stellen ne "leichte Klausur" und alle Referendare damit überfordert sind, weil es nur für Praktiker "leicht" ist.
Das Gemeine an Klausuren aus anderen Bundesländern fand ich auch immer, dass man sich entweder völlig planlos durch mehrere eng bedruckte Seiten mit fremden Landesrecht kämpfen muss oder die einschlägigen Vorschriften nur so selektiv abgedruckt bekommt, dass sich immer fragt, ob im restlichen Gesetzestext nicht möglicherweise doch etwas wichtiges steht. Und auch bei der Klausur, bei der mir das aus dem ersten Examen bekannte Landesrecht anzuwenden war, ging mir erst eine halbe Stunde vor Schluss auf, dass mir die selektiv aus der Gemeindeordnung abgedruckten Normen möglicherweise sagen sollen, dass ich nicht das Land verklagen sollte :D
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Leute, es gibt vom Beck Verlag ein Skript Familienrecht und Familienverfahrensrecht. Das ist aus derselben Reihe wie der Knörringer und der Vollmer/Heidrich. Vom Format ist es aber etwas größer. Sieht eher aus wie typisches Hemmerskript. Ist aber vom Design her genau gleich.

Bsp:
http://www.beck-shop.de/dittert-europar ... %20Dittert

Ich finde das nirgends im Internet. Weiß da jemand was. Das gibt es definitiv. Ich hab es in der Bib gesehen, aber mir natürlich nicht die Autoren aufgeschrieben :(
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