Ara hat geschrieben:
Eine Stadt ist für mich alles was n paar mehr Häuser halt als ein Dorf. Hielt es jetzt nicht für völlig abwegig, dass zwei Städte gemeinsam mit den Dörfern die dazwischen liegen eine Gemeinde bilden.
Bedenke: Gemeinden bzw. Städte sind historisch gewachsen, d. h. man kann sich ziemlich viele Feinde machen, wenn man anfängt, irgendwelche Nachbarstädte und / oder -dörfer zu neuen Gemeinden zusammenzuschließen. Wenn Du in einer Region zwei Städte (> 5.000 Einwohner) und ein paar Dörfer hast, ist es - ungeachtet irgendwelcher Gebietsreformen - immer noch einigermaßen wahrscheinlich, dass die beiden Städte unterschiedliche Gemeinden bilden und die Dörfer entweder (ggf. mehrere zusammen) weitere Gemeinden bilden oder zu einer der beiden Stadtgemeinden gehören. Warum sollte z. B. eine Stadt wie Lüneburg keine Gemeinde sein können? Die nächste Frage ist dann erst, was die "Gemeinden" konkret dürfen und inwieweit sie in weitere Strukturen wie z. B. einen Landkreis eingebunden sind, um die Erfüllung sämtlicher staatlicher Aufgaben gewährleisten zu können.
Tipp: Klicke Dich mal bei google maps ein wenig durch die Orte in Schleswig-Holstein, da wird Dir das gesamte Gemeindegebiet angezeigt und die Einwohnerzahl; es gibt dort Gemeinden mit deutlich unter 1.000 Einwohnern.
Es wird dich vielleicht wundern, aber wir lernen hier auch weder Hamburgisches, Bremer oder Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsrecht. Hier wird entweder mit dem Bundesrecht gearbeitet oder aber Verwaltungsrecht von einem unbeteiligten Land.
Das macht in Prüfungsverbünden m. E. auch Sinn. Ich hielt es im 2. Examen zumindest für einen kleinen mentalen Vorteil, dass man mir im Ringtausch das Landesrecht vorgelegt hat, das ich Jahre zuvor im Studium gelernt habe.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)