Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Danke.
Bei mir im Fall war es so, dass die Polizei in den Akten geschrieben hat, dass die BS u.a. schon einmal wegen Totschlags verurteilt wurde. Das BZR was diesbzgl. aber leer. Ob die das jetzt aus POLAS hatten, weiss ich nicht mehr. Gibt es noch anderer solcher "Datenbanken" auf nationaler Ebene ? Deswegen habe ich mir die Frage gestellt, wie lange sowas gespeichert werden kann/darf. Gefahrenabwehr ist sicher ein Argument, darauf bin ich auch direkt gekommen, aber irgendwann muss doch auch aus verfassungsrechtlichen Gründen Schluss sein und die Daten müssen gelöscht werden. Zumindest wenn es um Straftaten geht, bei Daten die die Persönlichkeit betreffen kann man das vielleicht etwas anders sehen, aber auch hier würde ich sagen, dass irgendwann alles raus muss. Und der Totschlag kommt ja nach 15 Jahren + Haftdauer aus dem BZR. Das ist schon ganz schön lange wie ich finde. Aber im POLAS stand es wohl noch.
Bei mir im Fall war es so, dass die Polizei in den Akten geschrieben hat, dass die BS u.a. schon einmal wegen Totschlags verurteilt wurde. Das BZR was diesbzgl. aber leer. Ob die das jetzt aus POLAS hatten, weiss ich nicht mehr. Gibt es noch anderer solcher "Datenbanken" auf nationaler Ebene ? Deswegen habe ich mir die Frage gestellt, wie lange sowas gespeichert werden kann/darf. Gefahrenabwehr ist sicher ein Argument, darauf bin ich auch direkt gekommen, aber irgendwann muss doch auch aus verfassungsrechtlichen Gründen Schluss sein und die Daten müssen gelöscht werden. Zumindest wenn es um Straftaten geht, bei Daten die die Persönlichkeit betreffen kann man das vielleicht etwas anders sehen, aber auch hier würde ich sagen, dass irgendwann alles raus muss. Und der Totschlag kommt ja nach 15 Jahren + Haftdauer aus dem BZR. Das ist schon ganz schön lange wie ich finde. Aber im POLAS stand es wohl noch.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Manche geben das auch einfach in ihrer Vernehmung an ...Tobias__21 hat geschrieben: Bei mir im Fall war es so, dass die Polizei in den Akten geschrieben hat, dass die BS u.a. schon einmal wegen Totschlags verurteilt wurde. Das BZR was diesbzgl. aber leer.
Die Systeme der einzelnen Länder sind über INPOL vernetzt.Tobias__21 hat geschrieben:Gibt es noch anderer solcher "Datenbanken" auf nationaler Ebene ?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ne, wurde nichts in ner Vernehmung angegeben. Das wurde so an die österreichische Polizei weitergegeben, weil die wegen Aufenthaltsort angefragt haben. Ging um einen kleinen Betrug.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
A hat Streit mit Polizisten. Er tritt einen Polizisten und verletzt ihn leicht. Daraufhin bringen ihn die Polizisten zu Boden während A sie wüst beschimpft. A wird aufs Revier verbracht und in die Zelle gesteckt. A überzieht die Beamten (andere) im Auto und die Beamten im Revier (wieder andere) weiterhin mit Schimpfkanonaden.
Ich würde zwischen § 113 und § 185 Tateinheit annehmen, tatmehrheitlich dazu den § 223 durch den Tritt. Was mach ich mit dem 185 hinsichtlich der Beamten im Auto/Revier? Kann ich hier sagen, dass das eine Art natürliche Handlungseinheit ist, oder muss ich hier von Tatmehrheit ausgehen? Ich habe zwar hier unterschiedliche Tatopfer, aber die Schimpfworte die er loslässt sind quasi identisch und so wirklich beruhigt hat er sich erst in der Zelle, von daher würde ich es eher bei dem obigen Ergebnis lassen und den 185 nur einmal bringen. Ich bin mir da aber einigermaßen unsicher. Wäre das denn überhaupt eine Handlungseinheit, oder wie ist da der richtige Begriff?
Was wäre denn wenn A in seinem Wahn die Polizisten jeweils geschlagen hätte? Das wäre dann doch wohl Tatmehrheit. Also müsste das doch auch bei 185 gelten? Ich finde das aber trotzdem nicht ganz vergleichbar, da sich A im Falle einer KV jedesmal neu entscheiden müsste zuzuschlagen, gut das müsste er bei 185 auch immer, allerdings scheint mir das doch irgendwie verknüpft zu sein, da er ja nie wirklich aufgehört hat zu pöbeln. Von daher würde ich das eigentlich als Gesamtgeschehen ansehen, das mit dem Streit beginnt und in der Zelle endet. Dazwischen war keine Zäsur, er hat ja immer weitergeschimpft. Gut, die Opfer waren dann unterschiedlich, aber macht das hier einen Unterschied aus?
Ich würde zwischen § 113 und § 185 Tateinheit annehmen, tatmehrheitlich dazu den § 223 durch den Tritt. Was mach ich mit dem 185 hinsichtlich der Beamten im Auto/Revier? Kann ich hier sagen, dass das eine Art natürliche Handlungseinheit ist, oder muss ich hier von Tatmehrheit ausgehen? Ich habe zwar hier unterschiedliche Tatopfer, aber die Schimpfworte die er loslässt sind quasi identisch und so wirklich beruhigt hat er sich erst in der Zelle, von daher würde ich es eher bei dem obigen Ergebnis lassen und den 185 nur einmal bringen. Ich bin mir da aber einigermaßen unsicher. Wäre das denn überhaupt eine Handlungseinheit, oder wie ist da der richtige Begriff?
Was wäre denn wenn A in seinem Wahn die Polizisten jeweils geschlagen hätte? Das wäre dann doch wohl Tatmehrheit. Also müsste das doch auch bei 185 gelten? Ich finde das aber trotzdem nicht ganz vergleichbar, da sich A im Falle einer KV jedesmal neu entscheiden müsste zuzuschlagen, gut das müsste er bei 185 auch immer, allerdings scheint mir das doch irgendwie verknüpft zu sein, da er ja nie wirklich aufgehört hat zu pöbeln. Von daher würde ich das eigentlich als Gesamtgeschehen ansehen, das mit dem Streit beginnt und in der Zelle endet. Dazwischen war keine Zäsur, er hat ja immer weitergeschimpft. Gut, die Opfer waren dann unterschiedlich, aber macht das hier einen Unterschied aus?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Willst du eigentlich später Richter werden?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Wieso fragst Du? Kommt jetzt gleich irgendwas mit: Der Richter muss selbst entscheiden und kann nicht dauernd andere fragen?Tibor hat geschrieben:Willst du eigentlich später Richter werden?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Genau :-)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Etwas mehr Entscheidungsfreudigkeit täte dir - auch in Bezug auf die Klausuren - sicherlich gut. Oftmals ist in der Klausur nicht das korrekte Ergebnis wichtig, sondern eine gute Begründung.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
So ganz unrecht hast Du da wahrscheinlich nicht Aber die Klausuren sind schon geschrieben, bevor ich hier nachfrage. Aber ja, das war eigentlich schon während dem Studium so, dass ich meinem eigenen Urteil (untechnisch) nicht so wirklich traue und mich zu oft hinterfrage. Woher das kommt, weiß ich auch nicht. Gründe dafür gab es eigentlich nie. Die Klausuren während dem Studium waren immer zweistellig, die Probeklausuren laufen auch ganz gut. In der Schule war das auch nicht so. Vielleicht sollte ich mir etwas mehr Hybris (die soll ja angeblich nach dem ersten Examen vermehrt auftreten) antrainieren Ich werde da mal etwas verstärkter drauf achten und mich diesbzgl. etwas genauer reflektieren.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Was den Richter angeht: Ich fühle mich derzeit in der Rolle eines Staatsanwalts wohler, muss ich ganz ehrlich zugeben. Den Richter würde ich mir (noch) nicht zutrauen. Sagt bestimmt auch einiges psychologisch über mich aus. Wobei ich in der Vergangenheit auch schon Menschen geführt habe und auch dort Entscheidungen treffen musste. Da hatte ich diese Probleme nicht. Da waren aber auch die Entscheidungsalternativen etwas begrenzter als im juristischen Bereich. Ob das mangelndes Selbstbewusstsein ist, weiß ich nicht. Ich glaube es aber fast nicht, da ich durchaus selbstbewusst auftreten kann und das auch tue. Ich habe es bspw. auch geschafft nach richterlichem Hinweis meine Ansicht im Plädoyer doch noch durchzudrücken, so dass der Richter mir dann doch gefolgt ist, obwohl er eigentlich nach dem Hinweis auf einem anderen Weg war. Vielleicht überfordern mich die Entscheidungsmöglichkeiten einfach teilweise
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Etwas Respekt vor der Verantwortung und Entscheidungsmacht schadet ja auch nicht. Der Richter kann zwar auch immer noch Kollegen um ihre Meinung fragen, aber am Ende muss er zumeist ganz allein eine Entscheidung treffen und diese "verantworten". Ernstlich entscheidungsschwach (und möglicherweise auch zu perfektionistisch) sollte man da nicht sein.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Wenn ich ein- und denselben Rechtsgutsinhaber fortlaufend beleidige, liegt eine Beleidigung (in iterativer Tatausführung) vor. Sobald mehrere Rechtsgutsträger betroffen sind, würde ich von Tatmehrheit ausgehen, sofern die Beleidigungen nicht allesamt unter einer Sammelbezeichnung - "ihr blöden Wichser!" - erfolgten, da du in diesem Fall ja selbst im natürlichen Sinn nur eine Handlung hättest.Tobias__21 hat geschrieben:A hat Streit mit Polizisten. Er tritt einen Polizisten und verletzt ihn leicht. Daraufhin bringen ihn die Polizisten zu Boden während A sie wüst beschimpft. A wird aufs Revier verbracht und in die Zelle gesteckt. A überzieht die Beamten (andere) im Auto und die Beamten im Revier (wieder andere) weiterhin mit Schimpfkanonaden.
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Was wäre denn wenn A in seinem Wahn die Polizisten jeweils geschlagen hätte? Das wäre dann doch wohl Tatmehrheit. Also müsste das doch auch bei 185 gelten? Ich finde das aber trotzdem nicht ganz vergleichbar, da sich A im Falle einer KV jedesmal neu entscheiden müsste zuzuschlagen, gut das müsste er bei 185 auch immer, allerdings scheint mir das doch irgendwie verknüpft zu sein, da er ja nie wirklich aufgehört hat zu pöbeln. Von daher würde ich das eigentlich als Gesamtgeschehen ansehen, das mit dem Streit beginnt und in der Zelle endet. Dazwischen war keine Zäsur, er hat ja immer weitergeschimpft. Gut, die Opfer waren dann unterschiedlich, aber macht das hier einen Unterschied aus?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Zumindest mit der Zeit.julée hat geschrieben:Etwas Respekt vor der Verantwortung und Entscheidungsmacht schadet ja auch nicht. Der Richter kann zwar auch immer noch Kollegen um ihre Meinung fragen, aber am Ende muss er zumeist ganz allein eine Entscheidung treffen und diese "verantworten". Ernstlich entscheidungsschwach (und möglicherweise auch zu perfektionistisch) sollte man da nicht sein.
Am Anfang (merke ich selbst gerade) kann - und sollte man - durchaus auch häufiger mit den erfahrenen Kollegen sprechen, wenn sie Zeit haben. Das schadet eigentlich nicht. Spätestens nach der Zeit als Proberichter sollte man aber fest auf eigenen Beinen stehen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Mit Kollegen sprechen - ja, unbedingt. Es macht ja auch Sinn, Ideen mal diskutieren zu können und Gegenargumente zu hören, anstatt immer nur im eigenen Saft zu schmoren; das gilt m. E. nicht nur für die Proberichterzeit. Aber man kann nicht bei jedem Handgriff die Kollegen fragen oder sich gar darauf verlassen, dass diese einen so gut beraten werden, dass man selbst nichts mehr entscheiden muss. Und ich denke, wer von seiner Entscheidungsstruktur her wenig entscheidungsfreudig und / oder sehr perfektionistisch veranlagt ist, der wird zumindest in der ordentlichen Gerichtsbarkeit so seine Probleme bekommen.sai hat geschrieben:Zumindest mit der Zeit.julée hat geschrieben:Etwas Respekt vor der Verantwortung und Entscheidungsmacht schadet ja auch nicht. Der Richter kann zwar auch immer noch Kollegen um ihre Meinung fragen, aber am Ende muss er zumeist ganz allein eine Entscheidung treffen und diese "verantworten". Ernstlich entscheidungsschwach (und möglicherweise auch zu perfektionistisch) sollte man da nicht sein.
Am Anfang (merke ich selbst gerade) kann - und sollte man - durchaus auch häufiger mit den erfahrenen Kollegen sprechen, wenn sie Zeit haben. Das schadet eigentlich nicht. Spätestens nach der Zeit als Proberichter sollte man aber fest auf eigenen Beinen stehen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Fixed that for you.julée hat geschrieben:Und ich denke, wer von seiner Entscheidungsstruktur her wenig entscheidungsfreudig und / oder sehr perfektionistisch veranlagt ist, der wird in der gesamten Justiz so seine Probleme bekommen.
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