Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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julée
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Und ich denke, wer von seiner Entscheidungsstruktur her wenig entscheidungsfreudig und / oder sehr perfektionistisch veranlagt ist, der wird in der gesamten Justiz so seine Probleme bekommen.
Fixed that for you.
Kann ich nicht beurteilen. Wenn man am VG allerdings in Eilverfahren auch noch - Monate später - Ortstermine durchführen kann, scheint mir dort außerhalb von Asylhochzeiten kein übermäßiger Entscheidungsdruck zu bestehen ;)
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Tibor
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tibor »

julée hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Und ich denke, wer von seiner Entscheidungsstruktur her wenig entscheidungsfreudig und / oder sehr perfektionistisch veranlagt ist, der wird in der gesamten Justiz so seine Probleme bekommen.
Fixed that for you.
Kann ich nicht beurteilen. Wenn man am VG allerdings in Eilverfahren auch noch - Monate später - Ortstermine durchführen kann, scheint mir dort außerhalb von Asylhochzeiten kein übermäßiger Entscheidungsdruck zu bestehen ;)
Das Eilverfahren am VG länger dauern können, liegt nicht am fehlenden Erledigungsdruck. Es gibt vielmehr inoffizielle Vereinbarungen zwischen der Justiz und den übrigen Ministerien der Länder, dass die Verwaltung bereits bei Eingang eines Antrags auf kurzen Zuruf der Gerichtsbarkeit nicht weiter vollstreckt, bis das Gericht entschieden hat. Würde die Verwaltung außerhalb von Zwangsvollstreckungen und richtig wichtigen Eilsachen nicht zuwarten, müsste die Gerichtsbarkeit schneller entscheiden und im Zweifel öfter den gewünschten Aussetzungsbeschluss für den ASt erlassen. Da so ein Beschluss zumeist bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in der Instanz wirkt, gäbe es i.E. mehr Durchsetzungsprobleme, soweit Hauptsachverfahren bei Amtsermittlung > 1 Jahr dauern. Das ist aber erst Recht nicht im Sinne der Verwaltung, deshalb gewährt man den Beteiligten wenigstens im kurzen Ping-Pong die Möglichkeit zur Stellungnahme und sichert eine ausgewogenere erstinstanzliche Entscheidung im Eilverfahren binnen 2-4 Monaten zu. Diese ist idR inhaltlich "richtiger", als wenn auf Zuruf nach summarischer Prüfung eine viel schlichtere Erfolgsaussichtenkontrolle vorgenommen würde.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Die Verfahrensweise mag ihre Berechtigung haben. Ändert aber trotzdem nichts daran, dass in Zivilsachen in den Eilverfahren Entscheidungen in deutlich kürzerer Zeit ergehen, weil man normalerweise nicht davon ausgehen kann, dass der Antragsgegner sonderlich kooperativ ist. Wenn die ursprüngliche Verfügung ohne Anhörung des Gegners ergangen ist, dann kann man sie im Zweifelsfall in einem schnell anberaumten Widerspruchstermin immer noch aufheben, wenn sie sich als völlig falsch erweisen sollte. Das führt aber insgesamt dazu, dass man gelegentlich morgens (idealerweise am Sitzungstag) ein oder zwei Akten in Rothülle vorfindet, in denen man quasi sofort entscheiden muss. Das ist doch eine andere Entscheidungssituation als wenn man erstmal bequem die Schriftsätze ein paar Mal hin- und herverfügen kann, bis man sich mental zu einer Entscheidung bereit fühlt und der Sachverhalt nett aufbereitet ist.
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Tibor
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tibor »

Unbestritten ist dies ein deutlich erhöhter Arbeitsstreß. Ich wollte nur aufzeigen, dass nicht fehlender "Entscheidungsdruck" Grund für längere Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz sind, sondern das Besonderheiten des öff.Rechts bestehen. Am Ende sind die Entscheidungen dann durchaus auch ausführlicher und sozusagen eine Vorbereitung des Hauptsacheverfahrens.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

In der Anwaltschaft wird man wohl auch Probleme bekommen, oder ist das von Justiz mit umfasst? :) Wobei ich doch nochmal bestreiten möchte, dass ich nicht entscheidungsfreudig bin. Jaja, Negativtatsache :D Ich verstricke mich im Moment einfach noch zu sehr in Nebenkriegsschauplätzen, was vielleicht tatsächlich etwas mit Perfektionismus zu haben kann (wobei ich da eigentlich auch nicht wirklich übertrieben bin). Ich merke aber, dass es von Tag zu Tag besser wird und ich mich doch immer weiterentwickle und verbessere. Das hat beim freien Sprechen angefangen und sich bis hin zu einem durchaus selbstbewussten Auftreten entwickelt. Vor einem Jahr hätte ich es mir nicht vorstellen können mit Anwälten (durchaus erfolgreich für meine Position) vor Gericht über Rechtsansichten zu diskutieren, ohne mir dabei ins Höschen zu machen :) Es harpert allerdings noch an einer etwas effizienteren Arbeitsweise. Da fehlt manchmal die nötig Chuzpe manche Dinge einfach "tot zu machen" ohne zigmal drüber nachzudenken. Aber auch das ist schon besser geworden, was mir am Ende der Zivilstation auch vom Ausbilder bestätigt wurde. Und dafür ist doch das Referendariat auch da, man lernt, erkennt seine Schwächen, versucht sich zu verbessern.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von sai »

Tibor hat geschrieben:
julée hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:
julée hat geschrieben:Und ich denke, wer von seiner Entscheidungsstruktur her wenig entscheidungsfreudig und / oder sehr perfektionistisch veranlagt ist, der wird in der gesamten Justiz so seine Probleme bekommen.
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Das Eilverfahren am VG länger dauern können, liegt nicht am fehlenden Erledigungsdruck. Es gibt vielmehr inoffizielle Vereinbarungen zwischen der Justiz und den übrigen Ministerien der Länder, dass die Verwaltung bereits bei Eingang eines Antrags auf kurzen Zuruf der Gerichtsbarkeit nicht weiter vollstreckt, bis das Gericht entschieden hat. Würde die Verwaltung außerhalb von Zwangsvollstreckungen und richtig wichtigen Eilsachen nicht zuwarten, müsste die Gerichtsbarkeit schneller entscheiden und im Zweifel öfter den gewünschten Aussetzungsbeschluss für den ASt erlassen. Da so ein Beschluss zumeist bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in der Instanz wirkt, gäbe es i.E. mehr Durchsetzungsprobleme, soweit Hauptsachverfahren bei Amtsermittlung > 1 Jahr dauern. Das ist aber erst Recht nicht im Sinne der Verwaltung, deshalb gewährt man den Beteiligten wenigstens im kurzen Ping-Pong die Möglichkeit zur Stellungnahme und sichert eine ausgewogenere erstinstanzliche Entscheidung im Eilverfahren binnen 2-4 Monaten zu. Diese ist idR inhaltlich "richtiger", als wenn auf Zuruf nach summarischer Prüfung eine viel schlichtere Erfolgsaussichtenkontrolle vorgenommen würde.
Wir haben bei uns in der Kammer Materien, die häufig in Eilverfahren entschieden werden.
Wenn da ein neues Verfahren reinkommt, ruft man bei der Behörde an und "bittet" - soweit das möglich ist - darum, nicht weiter zu vollziehen. Danach bekommen alle die Möglichkeit zu Stellungnahmen (ggf. auch mehrmals), allerdings mit kürzeren Fristen als in der Hauptsache. Man muss ohnehin sagen, dass nicht alles, was als Eilverfahren läuft, auch tatsächlich besonders eilig ist. Es gibt einfach Bereiche, da hat sich - warum auch immer - das ganze Verfahren von der Hauptsache in den Eilrechtsschutz verlagert.

Wenn aber bspw. eine Abschiebung unmittelbar droht oder eine Versammlung unmittelbar bevorsteht, gibt's natürlich auch hier Entscheidungen binnen Stunden oder noch weniger.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben:Unbestritten ist dies ein deutlich erhöhter Arbeitsstreß. Ich wollte nur aufzeigen, dass nicht fehlender "Entscheidungsdruck" Grund für längere Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz sind, sondern das Besonderheiten des öff.Rechts bestehen.
Ist ja auch ein berechtigter Punkt. Ich wollte auch nicht behaupten, man müsse sich am VG nicht entscheiden können. Aber vielleicht doch zumeist mit etwas mehr Zeit zum Sinnieren.
Am Ende sind die Entscheidungen dann durchaus auch ausführlicher und sozusagen eine Vorbereitung des Hauptsacheverfahrens.
Das bietet sich ja auch an und ist im Zivilrecht auch nicht wesentlich anders. Jedenfalls bis zur Widerspruchsentscheidung tragen die Parteien meistens den Sachverhalt ziemlich umfassend vor, d. h. es ist relativ klar, auf welche Fragen es im Hauptsacheverfahren ankommen wird, wer dafür die Beweislast trägt und was man für eine Hauptsacheentscheidung noch an Beweisen erheben müsste.
Tobias__21 hat geschrieben:In der Anwaltschaft wird man wohl auch Probleme bekommen, oder ist das von Justiz mit umfasst? :)
Naja, auch als Anwalt muss man "Entscheidungen" treffen und Schriftsätze losschicken, für die man am Ende einstehen muss. Allerdings kann man sich doch mehr darauf zurückziehen, dass man es ja selbst nicht entscheiden muss, sondern das Gericht. Und dann "meint" es sich doch einfacher, wenn man sich darauf zurückziehen kann, dass der Richter schon Hinweise erteilen wird, wenn man was übersehen hat, und im Übrigen die Entscheidung fällen wird.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tibor »

Die Anwaltstätigkeit ist aber auch oft zukunftsgerichtet und basiert nicht immer auf abgeschlossenen Sachverhalten, wo "nur" die Beweisbarkeit strittig ist. Die Hauptarbeit in der klassischen GK ist eher nicht forensisch, sondern beratend. Wenn man da im Unternehmenskauf beratend tätig ist, muss man bspw Verträge prüfen und in einer gesetzten Frist Anmerkungen raushauen oder eben freigeben. Bei einer Due Diligence muss man noch viel eher Risiken bewerten und adressieren oder nicht. Manchmal muss man auch die rote Flagge ziehen und dem Mandanten den Verhandlungsabbruch nahe legen, weil bestimmte Risiken vorliegen etc.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

GK kommt für mich eh nicht in ernsthaft in Betracht. Will ich glaube ich nicht, Forensik macht mehr Spaß :) Aber selbst als mittelständischer Anwalt/FWW muss man effizient und schnell arbeiten. Bringt ja auch nichts, wenn ich 10h an einem Gewährleistungsfall sitze und die andere Arbeit liegen bleibt. Dann ist die Kasse schnell leer :)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Trente Steele82 »

Tobias__21 hat geschrieben:GK kommt für mich eh nicht in ernsthaft in Betracht. Will ich glaube ich nicht, Forensik macht mehr Spaß :) Aber selbst als mittelständischer Anwalt/FWW muss man effizient und schnell arbeiten. Bringt ja auch nichts, wenn ich 10h an einem Gewährleistungsfall sitze und die andere Arbeit liegen bleibt. Dann ist die Kasse schnell leer :)
Die Litigation Teams arbeiten schon recht prozesslastig. Bin selber in einem, und kann dir sagen, das macht schon Spaß (nicht immer, aber meistens).
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Ich hab hier gerade eine Klausur, in der die Klägerin säumig ist. Die Beklagte beantragt Entscheidung nach Aktenlage nach § 331a ZPO. Die Beklagte erhält nun ein Urteil, in dem sie verurteilt wird.

Was genau ist der Vorteil für die Beklagte einen Antrag nach § 331a ZPO zu stellen, statt ein Versäumnisurteil (was hier ja für sie ergangen wäre) zu beantragen?

Geht es nur darum, dass ich dem Gegner den Einspruch gegen das VU nehmen möchte, weil er für § 251a II ZPO glaubhaft machen muss, dass er ohne Verschulden säumig war?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von batman »

Gegen das streitige Urteil muss die Beklagte Berufung einlegen, sofern diese überhaupt statthaft ist. Die Instanz ist also abgeschlossen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Ja das meinte ich ja mit "Müsste glaubhaft machen, dass er ohne Verschuldig säumig war"
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Außerdem hat man dann am Ende ein Urteil in den Händen, in dem drinsteht, wie böse der andere wirklich verloren hat. Ist ganz nett, wenn man die Gegenseite oder zumindest den gegnerischen Anwalt des Öfteren in ähnlichen Verfahren sieht und immer dann, wenn die Totalniederlage absehbar wird, die Klagerücknahme oder die Flucht in die Säumnis kommt.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

julée hat geschrieben:Außerdem hat man dann am Ende ein Urteil in den Händen, in dem drinsteht, wie böse der andere wirklich verloren hat.
Aber hier hat doch gerade nicht "der andere" verloren?
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