Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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Muirne
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Muirne »

Das stimmt. :) und ich finde, es ergibt ja auch Sinn Gefängnisse etwas zu leeren, vor allem, wenn es um so Schluris geht, die vor allem Geld kosten, relativ wenig kriminelle Energie haben, aber sich in der staatlichen Fürsorge Gefängnis bald wohler fühlen als draußen. Da müsste man dann aber natürlich politisch und präventiv was machen. Als richterliches Instrument finde ich es rechtsstaatlich bedenklich.
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Praxiskommentar
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Praxiskommentar »

Ich schreibe grade zum ersten Mal ein zivilrechtl. Urteil..
Hätte eine Frage zum Streitwertbeschluss: Bei einer Teilerledigung, die in der mündlichen Verhandlung erklärt wurde, wie setzt man den Streitwert fest?

Der Streitwert wird bis einschließlich (Datum mündliche Verhandlung) auf XY und sodann auf YZ festgesetzt."?
Welche Normen müsste ich denn dazu zitieren und wie ausführlich muss die Begründung hierfür sein?

Vielen Dank!
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Justitian
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Justitian »

Was bringt die Hauptintervention eigentlich, außer einem zusätzlichen Gerichtsstand und einer Dispension von den §§ 59, 60 ZPO?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Mal ne Frage zum § 25 Nr. 2 GVG. Wenn der Strafrichter mit der Prognoseentscheidung daneben liegt, ist das ja lt. M-G nicht mit der Revision angreifbar. Wenn allerdings statt dem Schwurgericht die große Strafkammer entscheidet, ist das ja ein Verstoß gegen die funktionale (?) Zuständigkeit und mit der Revision rügbar. Warum ist das nicht auch so bei § 25 Nr. 2 GVG, zumindest in Fällen die derart offensichtlich sind? Ist das nicht auch eine Frage der funktionalen Zuständigkeit zwischen Strafrichter und SG? Meine Erklärung wäre einfach, dass es eben nur eine Prognoseentscheidung (schwer nachprüfbar) ist und der Strafrichter die volle Strafgewalt des § 24 II GVG hat. Wäre ich allerdings Strafverteidiger würde ich auf jeden Fall Berufung einlegen und es vor die kleine Strafkammer am LG bringen, da es mir doch etwas vorteilhafter erscheinen würde, wenn ich noch zwei Schöffen neben dem Richter sitzen habe, da man die doch etwas einfacher beeinflussen kann als einen Berufsrichter alleine (zumindest denke ich mir das ;) )
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Eagnai
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Eagnai »

Tobias__21 hat geschrieben:Wäre ich allerdings Strafverteidiger würde ich auf jeden Fall Berufung einlegen und es vor die kleine Strafkammer am LG bringen, da es mir doch etwas vorteilhafter erscheinen würde, wenn ich noch zwei Schöffen neben dem Richter sitzen habe, da man die doch etwas einfacher beeinflussen kann als einen Berufsrichter alleine (zumindest denke ich mir das ;) )
Das halte ich für eine eher steile These.

Sicher beurteilen kann man das wegen des Beratungsgeheimnisses natürlich nicht, aber man kriegt es ja doch oft auf die ein oder andere Weise mit, und gefühlt würde ich sagen, dass es in der Praxis so gut wie nie vorkommt, dass die beiden Schöffen den Berufsrichter überstimmen (egal ob beim Schöffengericht oder bei der kleinen Strafkammer).

Außerdem sind - gerade wenn es um Fragen wie die einer (erneuten) Bewährung geht oder um die Beweiswürdigung - Schöffen als juristische Laien gar nicht so selten eher "härter drauf" als der Berufsrichter und schneller bereit, jemanden zu verurteilen oder ohne Bewährung direkt einfahren zu lassen. Ich hatte erst letztens noch eine HV in einer Sexualsache, wo ich als StA Freispruch beantragt habe, der Richter aber erhebliche Schwierigkeiten hatte, die Schöffen davon zu überzeugen, dass das juristisch/rechtsstaatlich das einzig mögliche Urteil war. Den Schöffen tat das weinende Mädchen im Zeugenstand einfach viel zu leid, und für juristische Laien ist es eben oft auch schwer, zu verstehen, warum es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht für eine Verurteilung reicht, auch wenn alle subjektiv davon überzeugt sind, dass "etwas passiert" ist.

Trotzdem ist eine zweite Instanz natürlich sehr häufig vorteilhaft für den Angeklagten, zumindest dann, wenn es eine einseitige Berufung ist - denn schlimmer kann es dann ja nicht werden, besser dagegen schon, und nicht selten führt schon allein der weitere Zeitablauf zu einer Herabsetzung der Strafe oder Umwandlung der unbedingten Freiheitsstrafe in eine Bewährungsstrafe.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Naja, ich habe es schon erlebt, dass sich Schöffen von Ammenmärchen, die erstunken und erlogen waren, durchaus haben beeinflussen lassen und der Angeklagte war plötzlich die ärmste Sau im Saal. :D Bei der Beratung war ich natürlich auch nicht dabei, aber man merkt das ja schon an den Reaktionen in der Verhandlung, in welche Richtung es geht. Aber ja: Steile These, gebe ich auch offen zu :)

Da ging es aber auch nicht um Sexualstraftaten. Da vermute ich auch eher, dass die Schöffen da eher richtig hinlangen wollen und vom Richter eingebremst werden müssen.
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Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:Naja, ich habe es schon erlebt, dass sich Schöffen von Ammenmärchen, die erstunken und erlogen waren, durchaus haben beeinflussen lassen und der Angeklagte war plötzlich die ärmste Sau im Saal. :D Bei der Beratung war ich natürlich auch nicht dabei, aber man merkt das ja schon an den Reaktionen in der Verhandlung, in welche Richtung es geht.
Woran merkste das? Ich würde behaupte ich war bisher bei schon recht vielen Strafverhandlungen, auch Schöffensachen. Die einzige Reaktion eines Schöffen an die ich mich erinnern kann war einmal die Frage "Wen meinen Sie mit "Seiner""?. Ansonsten hat ein erfahrener Vorsitzender doch seine Schöffen im Griff? Vom Arbeitsgericht kenne ich Laienrichter die gerne mal Fragen raushauen. Die halten sich aber 1. auch für kompetent und 2. zittert der Vorsitzende dann jedesmal wenn die Laienrichter den Mund öffnen, ob das nicht n Befangenheitsantrag nach sich zieht.

Oder wie es mal eine erfahrene Amtsrichterin erzählte "In all meiner Zeit kann ich mich schwer an Beratungen erinnern, wo abgestimmt werden musste über die Schuldfrage. Mit Schöffen diskutiert man in der Regel nur über 8 Monate oder 9 Monate"

Und im Zweifel schreibt ein Berufsrichter dir eh jedes Urteil so, dass es aufgehoben wird. Ich glaube du überschätzt die Schöffen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Eagnai »

Ara hat geschrieben: Oder wie es mal eine erfahrene Amtsrichterin erzählte "In all meiner Zeit kann ich mich schwer an Beratungen erinnern, wo abgestimmt werden musste über die Schuldfrage. Mit Schöffen diskutiert man in der Regel nur über 8 Monate oder 9 Monate"
Mit meinem Eindruck deckt sich das nicht unbedingt.

Ich kann mich neben dem oben angesprochenen Fall, wo es für einen Juristen klar war, dass es Freispruch geben musste, die Schöffen davon aber nur schwer zu überzeugen waren, auch an einen Fall erinnern, wo die Richterin in der Berufungs-HV sehr deutlich gemacht hatte, dass sie Bewährung geben will, und dementsprechend auch nur 10 Minuten für die Beratung angekündigt hatte, nur um dann 1 1/2 Stunden mit den Schöffen zu diskutieren, die offenbar beide bei der Freiheitsstrafe ohne Bewährung bleiben wollten.

Auch habe ich schon Schöffen erlebt, die während der HV sehr viele Fragen gestellt haben.

Sicher, in den allermeisten Fällen machen die Schöffen im Ergebnis, was der Berufsrichter will, aber ganz ohne Diskussionen geht das meinem Eindruck nach durchaus nicht immer ab.
Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Vielleicht unterschätzt Du auch etwas? ;) Man merkt das durchaus an Mimiken und Gestiken. Ich habe eine Verhandlung erlebt (kleine Strafkammer), da war ich erstaunt, dass der Schöffe den Angeklagten nicht noch auf den Schoß genommen hat. Dementsprechend hat auch die Beratung gedauert. Und oh Wunder, plötzlich waren es 9 Monate weniger. Dem Sitzungsvertreter ist jedenfalls beinahe der Kragen geplatzt. Hast Du mal Jugendschöffen erlebt? Da gehts nochmal anders zu. Aber das mag vielleicht auch daran liegen, dass die irgendwie besonders qualifiziert sein müssen (ich schätze mal Pädagogen). Den Einfluss von Schöffen würde ich jedenfalls nicht unterschätzen.
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Dienstag 20. Juni 2017, 21:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tibor »

Vielleicht sollte beim Strafmaß aber wirklich ab und zu mal den Schöffen gefolgt werden?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Tobias__21 hat geschrieben:Vielleicht unterschätzt Du auch etwas? ;) Man merkt das durchaus an Mimiken und Gestiken. Ich habe eine Verhandlung erlebt (kleine Strafkammer), da war ich erstaunt, dass der Schöffe den Angeklagten nicht noch auf den Schoß genommen hat. Dementsprechend hat auch die Beratung gedauert. Und oh Wunder, plötzlich waren es 9 Monate weniger. Dem Sitzungsvertreter ist jedenfalls beinahe der Kragen geplatzt. Hast Du mal Jugendschöffen erlebt? Da gehts nochmal anders zu. Aber das mag vielleicht auch daran liegen, dass die irgendwie besonders qualifiziert sein müssen (ich schätze mal Pädagogen). Den Einfluss von Schöffen würde ich jedenfalls nicht unterschätzen.
Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht sinnvollerweise eine noch eher mögliche Wiedereingliederung im Vordergrund. Bis 26 durchlaufen sie noch entscheidende Entwicklungsstufen, was berücksichtigt werden sollte.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Candor hat geschrieben:Bis 26 durchlaufen sie noch entscheidende Entwicklungsstufen, was berücksichtigt werden sollte.
Die durchlaufen sie auch in der Haft ...
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von sai »

Candor hat geschrieben:
Bis 26 durchlaufen sie noch entscheidende Entwicklungsstufen, was berücksichtigt werden sollte.
str.

Das Jugendstrafrecht basiert gerade auf der Annahme, dass die (wesentliche) Entwicklung im Normalfall mit 21 abgeschlossen ist.
julée
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

sai hat geschrieben:
Candor hat geschrieben:
Bis 26 durchlaufen sie noch entscheidende Entwicklungsstufen, was berücksichtigt werden sollte.
str.

Das Jugendstrafrecht basiert gerade auf der Annahme, dass die (wesentliche) Entwicklung im Normalfall mit 21 abgeschlossen ist.
Zumal man in Deutschland ja auch als Erwachsener für eine unbedingte Haftstrafe entweder "Dauerkunde" sein oder irgendwas jenseits von "niedlich; das verwächst sich noch" angestellt haben muss.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Eagnai hat geschrieben: Sicher, in den allermeisten Fällen machen die Schöffen im Ergebnis, was der Berufsrichter will, aber ganz ohne Diskussionen geht das meinem Eindruck nach durchaus nicht immer ab.
Das war von mir etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte: Diskussion kommt auch über die Schuldfrage gelegentlich auf, aber es muss am Ende nicht abgestimmt werden, sondern man einigt sich.

Und von Mimik und Ähnliches auf irgendwelche Haltungen zu sprechen halte ich für wenig verlässlich. Körpersprache kann wenn überhaupt nur analysiert werden, wenn man weiß wie die Person sich normalerweise verhält. Dafür kennt man Schöffen aber zu schlecht. Bei Richtern spricht man von der lächelnden guillotine.

Ich würde zumindest Verteidigerverhalten nicht davon abhängig machen möglicherweise die Schöffen zu beeinflussen. Das mag bei Matlock mit ner US-Jury funktionieren, aber hier sollte man lieber versuchen mit Argumenten Richter wie Schöffen gleichermaßen zu überzeugen. Ausnahme mag wirklich ein Schöffe sein der den Mund nicht hält und den man in die Befangenheit treiben will, aber dad ist glaub ich eher ein Einzelfall
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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