Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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Gelöschter Nutzer

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie ausführlich haltet ihr die Konkretisierung im Anklagesatz? Ich meine weniger in der Klausur (Zeitnot/Ende der Klausur -> möglichst kurz), sondern eher in der Praxis.

Konkret (no pun intended) geht es mir vor allem um Sachverhalte mit einer längeren Vorgeschichte, bei denen die Tat sich schon über einen gewissen Zeitraum anbahnt und es eventuell schon vorherige Taten gab, die allerdings nicht angeklagt werden (etwa wg. § 154a StPO oder weil ein Antrag fehlt), die schließlich in einer größeren Tat gipfeln, die dann Gegenstand der Anklage ist.

Beispiel (tatsächlich fiktiv):


Mehrere Menschen sind in einer Bar, dort gibt es Streit, erst geht Gruppe1 nach Hause, dann Gruppe2, zwischen ihnen gibt es auf dem Heimweg mehrfach einfache § 223 und § 185, aber jeweils keine Strafanträge. Schließlich kommt es noch zu einem Diebstahl, einer Nötigung und einer schweren KV, alle 3 angeklagt.

1. Theoretisch würde es reichen zu sagen "...indem der Beschuldigte... um .... Uhr dem Gesch.... dessen Uhr in der Absicht, diese für für sich zu behalten, ohne hierauf einen Anspruch zu haben, entwendete (...)" / "indem der Beschuldigte ... um .... Uhr den Gesch.... als "[Wort wollen wir hier nicht hören]" bezeichnete, wobei er dessen Herabsetzung in seinem Ehrgefühl bezweckte...."

--> maW: nur die Wiedergabe der OTB/STB würde "theoretisch" genügen, um die Anklage zu stützen. Allerdings würde jegliches Hintergrundverständnis fehlen.

2. Alternativ könnte die Vorgeschichte auch in 1-2 Sätzen zusammengefasst dargestellt werden: "nach einem erstmaligen Aufeinandertreffen der Gruppen1 und 2 samt ersten Streitigkeiten eskalierte die Situation schließlich um... Uhr dahingehend, dass der Beschuldigte... dem Gesch.... dessen Uhr... entwendete".

3. Die letzte Möglichkeit wäre eine recht ausführliche Schilderung der Hintergründe: "die Gruppe1, bestehend aus... begab sich um .... Uhr in die Bar...., dort traf sie um.... Uhr auf die Gruppe2, bestehend aus...., die Gruppen gerieten wegen... in Streit, schließlich verließ Gruppe1 die Bar in Richtung...., 50m später trafen sich die Gruppen erneut, wobei der Besch... den Gesch.... leicht ohrfeigte, (...) schließlich kam es zu einer Eskalation dahingehend, dass [konkrete Taten].


Was meint ihr? Natürlich gibt es keine Patentformel, bin aber ein bisschen zwiegespalten zwischen "die Hintergründe sind wichtig für das Verständnis" auf der einen und "die Konkretisierung sollte in erster Linie nur die TBM enthalten" auf der anderen Seite.
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thh
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Suchender_ hat geschrieben:Wie ausführlich haltet ihr die Konkretisierung im Anklagesatz? Ich meine weniger in der Klausur (Zeitnot/Ende der Klausur -> möglichst kurz), sondern eher in der Praxis.
Richtig ist Beispiel 1; für das Verständnis gibt es ja die ausführlichere Darstellung des Sachverhalts im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen.

Die vermittelnde Lösung 2 bietet sich hingegen - auch wenn in der Klausur wohl eher falsch - bei der Beteiligung von Schöffen (die ja weder die vollständige Anklageschrift erhalten noch die Akten kennen) oder ggf. auch bei anzunehmender großer Presseresonanz an, damit der als Anklagesatz verlesene Sachverhalt aus sich heraus verständlich ist. Das gilt insbesondere bei Umfangsverfahren und/oder solchen von erheblicher tatsächlicher oder rechtlicher Komplexität. (Hat die Anklageschrift 40, 150 oder 1.000 Seiten, darf auch der Anklagesatz etwas länger werden, meine ich.)
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Gelöschter Nutzer

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das ergibt durchaus Sinn, danke auch dafür! Wirklich sehr viele bzw. sehr hilfsbereite Menschen hier. :)

Noch eine kurze Frage: gehe ich recht in der Annahme, dass das Anberaumen der Hauptverhandlung eine Verfügung (und kein Beschluss)? ist? Konkret geht es um die Terminierung der HV in einem Bußgeldverfahren (in welchem ja bekanntlich kein Eröffnungsbeschluss ergeht).
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thh
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Suchender_ hat geschrieben:Noch eine kurze Frage: gehe ich recht in der Annahme, dass das Anberaumen der Hauptverhandlung eine Verfügung (und kein Beschluss)? ist? Konkret geht es um die Terminierung der HV in einem Bußgeldverfahren (in welchem ja bekanntlich kein Eröffnungsbeschluss ergeht).
Termine bestimmt der Vorsitzende durch Verfügung, ja.
Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ihr Lieben,

ich muss in einer Ö-Rechts Klausur einen Bescheid verfassen. Davor soll ich einige Fragen klären (Gutachten wird nicht explizit verlangt), die auch bei meinem Bescheid eine Rolle in der rechtlichen Würdigung spielen werden. Darf ich da noch oben verweisen? Im Bearbeitervermerk steht nichts davon, dass auf das Gutachten o.ä Bezug genommen werden darf.

Kennt jemand zufällig einen Aufsatz o.ä, der sich mit der Formulierung von Bescheiden befasst? Im Prinzip läuft das ja eigentlich fast genauso wie beim Urteil. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich in der rechtlichen Würdigung (oder wie das beim Bescheid genau heisst) so tief wie bei einem Urteil gehen muss, oder ob man das auch schlanker halten kann.
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Tibor
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tibor »

Rechtliche Ausführungen im Klausur-VA genauso umfangreich wie in der Urteilsklausur. Ich kenne das aber nur mit Gutachten vorweg und dann Spitzklammertechnik auf Sachverhalt (Tatbestand) und Gründe. Wichtig ist ja nur, dass man sauber Ermessen und/oder Zweckmäßigkeit mit prüft.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Jap, so kenne ich das auch. Aber da ist kein Hinweis im Bearbeitervermerk. Ein Gutachten ist auch zu fertigen, das hat aber mit dem Bescheid nichts zu tun. Könnte sein, dass der Teil mit dem Bescheid und den abstrakten Fragen vorneweg dann auch eher knapp sein wird. Werd ich ja merken, wenn ich die Klausur schreib. Habs nur kurz überflogen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Heute habe ich die mysteriösen Herren, die immer bei den Prozessen rumhängen und teilweise auch mit den Wachtmeistern die Angeklagten vorführen, in der Stadt gesehen. Ich hätte sie locker ansprechen können, glaub die hatten grad Pause. Hab mich dann aber nicht getraut :D Das macht mich ganz verrückt. Ich hoffe, dass mir bald mal ein Richter über den Weg läuft, den ich kenne und fragen kann.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Tobias__21 hat geschrieben:Hab mich dann aber nicht getraut :D
Mann, Mann, Mann. ;)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Haja, wie kommt das denn, wenn man Leute in ihrer Pause anhaut: "Entschuldigung, ich bin Referendar, wer sind sie denn? Was machen sie da immer?" :D

Es kann eigentlich nur Polizei oder Justiz sein. Aber mir fällt nicht ein, was für einen Sinn es haben sollte, da Polizei bei zu haben. Vielleicht irgendwelche Bosse der Wachtmeisterei? Kann aber auch nicht sein, ich kenn die alle. Und warum tragen sie keine Uniform? Mit dieser Sicherungsgruppe können sie auch nix zu tun haben, die sind auch ohne die da. LKA? Kann auch nicht sein. Aber irgendwas müssen die zu sagen haben...
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Richtig wäre es natürlich auch nur, wenn du dich vor ihnen aufbauen und ohne diese Erläuterungen und Höflichkeitsfloskeln fragen würdest: "Wer sind Sie denn? Was machen Sie da immer?!"
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Richtig wäre es natürlich auch nur, wenn du dich vor ihnen aufbauen und ohne diese Erläuterungen und Höflichkeitsfloskeln fragen würdest: "Wer sind Sie denn? Was machen Sie da immer?!"
Im Schwarzwald sagt man auch "Wem ghörsch du"? :D
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Das finde ich auch charmant. :)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Hab in ein Stationszeugnis einer staatlichen Behörde den Satz "reingedrückt" bekommt: "Der Referendar, der Strafverteidiger werden möchte, ..."

Bin ich da empfindlich, oder ist das völlig unangemessen, dass ein Ausbilder mir das in ein Stationszeugnis schreibt? Erstes hat es da doch gar nichts zu suchen, weil es mit meiner Leistung nichts zu tun hat und zweitens kann es natürlich bei einer Bewerbung im Staatsdienst zu Rückfragen führen...

Andererseits wen kümmerts und ich werde meine erste Arbeitsstelle in der Strafverteidigung ja eh im Lebenslauf haben, sodass auch daraus deutlich wird, dass der Staatsdienst nicht von Anfang an die erste Wahl war.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ich finde es schon komisch, dass so etwas im Zeugnis steht. M.E. hat das da nichts verloren, da bin ich ganz bei Dir. In meinem Zeugnis der RA Station steht ja auch nicht drin: "Der Referendar, der Staatsanwalt werden will...."

Andererseits, warum sollte es zu Rückfragen kommen? Und selbst wenn: Ich find das eher positiv, dass Du auch die andere Seite gesehen hast. Das bringt ja auch Erfahrung. Meine Ausbilderin bei der StA war übrigens auch als RAin tätig, bevor sie zur StA ist. Allerdings nicht im Strafrecht. Aber da gab es auch keine Probleme. Ich würd mir da keinen Kopf machen. Aber wenn es Dich stört, sag Deinem Ausbilder, dass er es rausnehmen soll. Aber da Du ja eh schon einen Job hast, ist es doch eigentlich völlig Wumpe :)
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