Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Mit dem Schmitt-Futterer arbeitet er vermutlich nur "so". Im Examen ist der natürlich nirgends zugelassen. Und, ja, darin werden viele Mindermeinungen vertreten. Ob das kenntlich gemacht wird oder nicht, hängt ganz davon ab.
Ja, hat mit dem Examen nichts zu tun. Das gefährliche ist halt, dass das ja der maßgebliche Praxiskommentar ist und auch die Gerichte damit arbeiten, aber es wohl teilweise nicht nicht kenntlich gemacht wird wenn eigene Ansichten vertreten werden. Manchmal steht was dabei a'la "entgegen dem BGH" oder so. Muss ich halt etwas vorsichtig sein :) Aber sonst find ich den eigentlich ganz toll :) Schreibt sich übrigens Schmidt, bevor noch einer motzt :D
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Stimmt, mit dt natürlich.
"Honey, I forgot to duck."
Benutzeravatar
Blaumann
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1154
Registriert: Donnerstag 20. März 2014, 04:28
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Blaumann »

Tobias__21 hat geschrieben:
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Mit dem Schmitt-Futterer arbeitet er vermutlich nur "so". Im Examen ist der natürlich nirgends zugelassen. Und, ja, darin werden viele Mindermeinungen vertreten. Ob das kenntlich gemacht wird oder nicht, hängt ganz davon ab.
Ja, hat mit dem Examen nichts zu tun. Das gefährliche ist halt, dass das ja der maßgebliche Praxiskommentar ist und auch die Gerichte damit arbeiten, aber es wohl teilweise nicht nicht kenntlich gemacht wird wenn eigene Ansichten vertreten werden.
Die Gefahr geht wohl in diesem Fall eher vom Rechtsanwender aus, der die entsprechenden Ausführungen nicht richtig bzw. erschöpfend liest.

Das Ding heißt nicht umsonst "Kommentar" und nicht "Rechtsprechungsübersicht". Natürlich werden darin sowohl eigene Rechtsansichten des Kommentators, als auch Ansichten der Literatur zu finden sein, die von der Rechtsprechung abweichen oder von dieser noch gar nicht problematisiert worden sind. Etwas Lesekompetenz muss man da schon voraussetzen dürfen.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Selbstverständlich geht die Gefahr von mir aus. Ich wollte auch nichts anderes behaupten. Das war so zu verstehen, dass man (also ich) ja versucht sein könnte das unbesehen zu übernehmen, weil die Gerichte auch damit arbeiten.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Blaumann hat geschrieben:Die Gefahr geht wohl in diesem Fall eher vom Rechtsanwender aus, der die entsprechenden Ausführungen nicht richtig bzw. erschöpfend liest.

Das Ding heißt nicht umsonst "Kommentar" und nicht "Rechtsprechungsübersicht". Natürlich werden darin sowohl eigene Rechtsansichten des Kommentators, als auch Ansichten der Literatur zu finden sein, die von der Rechtsprechung abweichen oder von dieser noch gar nicht problematisiert worden sind. Etwas Lesekompetenz muss man da schon voraussetzen dürfen.
Das ist jetzt aber auch etwas übertrieben. In etlichen Kommentaren wird eben auch mal nicht kenntlich gemacht, dass der Bearbeiter von der obergerichtlichen/höchstrichterlichen Rechtsprechung abweicht; vielleicht weiß er es auch selbst gar nicht. Dann gibt es noch die (ätzenden) Fälle, bei denen inbrünstig abstruse Mindermeinungen vertreten und mit Quellen à la "so zu Recht VG Posemuckel" belegt werden - und am Ende der am besten noch in den Fließtext gesetzten Nachweiseketten findet sich dann vielleicht ein "a.A. BVerwG".

Es gibt auf dem Markt schon viele schlechte Kommentare. Der Schmidt-Futterer gehört sicherlich nicht dazu, aber man sollte eigentlich schon erwarten können, dass alle Abweichungen von der höchstrichterlichen/obergerichtlichen Rechtsprechung ganz deutlich kennzeichnet werden. Im Zweifel sollten Bearbeiter auch selbst betonen, dass bestimmte Fragen noch nicht entschieden worden sind und sie gerade eine eigene Lösung präsentieren.
"Honey, I forgot to duck."
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Mein Rechtsanwendungslehrgeld habe ich übrigens schon in der Zivilstation gezahlt. In einem Brustton der Überzeugung ein Urteil verfasst und mich auf BGH Rspr. aus dem Zöller von 2015 bezogen, weil ich dachte, dass das schon passen wird und ich nicht weiter nachschauen muss (etwa in der aktuellen Auflage). Das dumme war 2016 wurde die Rechtsprechung geändert. Mein Ausbilder hat nur gelacht. Es war mir extremst peinlich.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4492
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von OJ1988 »

Tobias__21 hat geschrieben:Mein Rechtsanwendungslehrgeld habe ich übrigens schon in der Zivilstation gezahlt. In einem Brustton der Überzeugung ein Urteil verfasst und mich auf BGH Rspr. aus dem Zöller von 2015 bezogen, weil ich dachte, dass das schon passen wird und ich nicht weiter nachschauen muss (etwa in der aktuellen Auflage). Das dumme war 2016 wurde die Rechtsprechung geändert. Mein Ausbilder hat nur gelacht. Es war mir extremst peinlich.
Versteh ich nicht: Ist ja nicht so, dass der durchschnittliche Richter, der sein Dezernat in den Griff kriegen will, das nicht ganz genau so gemacht hätte. Sei lieber froh, dass dein Ausbilder was konnte ;)
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

:D

Was würde Ihr fürs öffentliche Recht empfehlen? Kaiser, Kintz, oder ganz was anderes?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Keiner ne Empfehlung?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Ich kann nur vor Pietzner/Ronellenfitsch warnen... Hab nach 80 Seiten abgebrochen, weil man bis dahin nicht über die Rechtsnatur irgendwelcher Abgrenzungen gekommen ist. Mag zum punktuellem Nachlesen geeignet sein, sonst aber wirklich schlimm.

Ich beschränk mit im ÖffR auf Skripte
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4492
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von OJ1988 »

Fand den Kintz zumindest "okay", wenngleich ggf. etwas zu detailverliebt. Vielleicht nimmt man das auch nicht als Einstiegslektüre, sondern eher, um Sachen zu vertiefen, die in einem Skript nur oberflächlich behandelt wurden.

Der P/R ist tatsächlich richtig schlimm, würde ich auch nicht anfassen.
Kezzlerinho
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 106
Registriert: Montag 16. November 2015, 22:57
Ausbildungslevel: RRef

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Kezzlerinho »

http://www.beck-shop.de/Kuelpmann-Beson ... t=14913522
"Külpmann - Besonderes Verwaltungsrecht im Assessorexamen"

Hat mir gute Dienste geleistet.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Kezzlerinho hat geschrieben:http://www.beck-shop.de/Kuelpmann-Beson ... t=14913522
"Külpmann - Besonderes Verwaltungsrecht im Assessorexamen"

Hat mir gute Dienste geleistet.
Danke, werde ich mir ansehen. Die Bücher aus der gleichen Reihe zum Straf- und Zivilrecht haben mich allerdings nicht überzeugt. Wird aber wahrscheinlich auch an den Autoren liegen :)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ich habe mal wieder ein Aufbauproblme ](*,)

3 Beklagte. Beklagter zu 1) taucht im Termin nicht auf, Beklagter zu 3) hat im Vorfeld schon den Beitritt auf Beklagtenseite 1) erklärt. Kläger beantragt im Termin erlass eines VU gegen Beklagten zu 1).

Aufgabe: Urteil. Tatbestand erlassen. Wo bringe ich die Sache mit dem VU (das ja nicht erlassen wird) und dem Beitritt unter? Kann ich das direkt zu Anfang der Begründetheitsprüfung bringen?

Also bspw.: Der Beitritt des Beklagten war wirksam, bla bla. Ein VU gegen den Beklagten zu 1) war nicht zu erlassen, bla bla.
Die zulässige Klage ist jedoch nur teilweise begründet, usw...
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Zum Öffentlichen Recht: ganz klar P/R, hat mir in beiden Klausuren richtig den A**** gerettet. Ist aber in der Tat Geschmackssache. Mit dem Kintz kam ich überhaupt nicht klar. Da werden nur Standardkonstellationen besprochen, die häufig nicht der Examensrealität entsprechen und auch seine Lösungen sind manches Mal eher - Achtung - unterkomplex.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Antworten