Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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thh
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Stadtkreise hat BW Gott sei Dank als Begriff exklusiv.
Ich finde den Begriff eigentlich sogar besser verständlich als "kreisfreie Stadt", obschon ich mit letzterem aufgewachsen bin.

Ein Stadtkreis ist eine Stadt, die funktional einem Landkreis gleichsteht.

(Verwirrend ist doch eher die Figur der "Großen Kreisstadt" ... :) - und auch komplexer in den Folgen.)
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
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Ara
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Vielen Dank. Also ist eine "Stadt" immer auch zugleich eine Gemeinde?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ja! Und die Gemeinde ist ja auch (Gebiets)Körperschaft und wird vom BM vertreten.

In der GemO BW findest Du in den §§ 1ff. was dazu. Insbesondere § 5 II GemO:
Die Bezeichnung »Stadt« führen die Gemeinden, denen diese Bezeichnung nach bisherigem Recht zusteht. Die Landesregierung kann auf Antrag die Bezeichnung »Stadt« an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und ihren kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;j ... -GemOBWpP1

Die werden Euch doch sicher die entsprechenden Normen abdrucken, wenn so etwas als Klausur gestellt wird? Ich meine, woher willst Du das als Stadtstaatler auch wissen (sofern Du dich sonst nicht auch sonderlich für KommR. interessieren solltest)? Ich fände es etwas unfair, wenn die Euch Klausuren aus einem Ringtausch stellen und das dann nicht entsprechend anpassen würden, bzw. Bearbeiterhinweise geben würden.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Ich muss ehrlich sagen, ich war schlicht zu dumm... Ich sah gerade, dass im Bearbeitervermerk steht "Etwaige Rechtsbehelfe sind gegen die Stadt Dormagen zu richten."

Die Klausur war so gestellt, dass man zwischen Widerspruch und Klage schwankt und ich las es im Sinne von "sind AN die Stadt Dormagen zu richten" und dachte das betrifft nur einen möglichen Widerspruch. ::roll:
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Stadtkreise hat BW Gott sei Dank als Begriff exklusiv. Toll ist auch die "Städteregion Aachen".
Na, dass Nordrhein-Westfalen sich wieder irgendetwas ausgedacht hat, was niemand versteht, sollte ja Legende sein.
Zuletzt geändert von Einwendungsduschgriff am Sonntag 16. Juli 2017, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ara hat geschrieben:Vielen Dank. Also ist eine "Stadt" immer auch zugleich eine Gemeinde?
Wieso nicht? Eine Stadt ist eine Gemeinde einer gewissen Größe - jeweils durch das jeweilige Kommunalrecht, das man nachlesen kann, bestimmt. Oder wie kommst Du auf die Idee, dass Stadt eine unterkomplexe Gemeindeeinheit sein soll? Trotz einer gemeinsamen Prüfungseinheit mit dem Land Schleswig-Holstein lernt Ihr kein Kommunalrecht? Da sollte S-H mal rangehen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Vielen Dank. Also ist eine "Stadt" immer auch zugleich eine Gemeinde?
Wieso nicht? Eine Stadt ist eine Gemeinde einer gewissen Größe - jeweils durch das jeweilige Kommunalrecht, das man nachlesen kann, bestimmt. Oder wie kommst Du auf die Idee, dass Stadt eine unterkomplexe Gemeindeeinheit sein soll? Trotz einer gemeinsamen Prüfungseinheit mit dem Land Schleswig-Holstein lernt Ihr kein Kommunalrecht? Da sollte S-H mal rangehen.
Eine Stadt ist für mich alles was n paar mehr Häuser halt als ein Dorf. Hielt es jetzt nicht für völlig abwegig, dass zwei Städte gemeinsam mit den Dörfern die dazwischen liegen eine Gemeinde bilden.

Die Schleswig-Holsteiner haben sicherlich keine Lust im Gegenzug das Selbstbestimmungsrecht der Hamburger Bezirke zu lernen. Die auswärtigen Referendare tun sich hier schon schwer das Zusammenspiel zwischen Senat und Bezirksamtsleiter/Bezirksversammlung zu verstehen. Von daher lernt einfach jeder sein eigenen Besonderheiten und bei den Klausuren wird darauf geachtet, dass niemand Vorteile bekommt.

Es wird dich vielleicht wundern, aber wir lernen hier auch weder Hamburgisches, Bremer oder Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsrecht. Hier wird entweder mit dem Bundesrecht gearbeitet oder aber Verwaltungsrecht von einem unbeteiligten Land.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Ara hat geschrieben: Eine Stadt ist für mich alles was n paar mehr Häuser halt als ein Dorf. Hielt es jetzt nicht für völlig abwegig, dass zwei Städte gemeinsam mit den Dörfern die dazwischen liegen eine Gemeinde bilden.
Bedenke: Gemeinden bzw. Städte sind historisch gewachsen, d. h. man kann sich ziemlich viele Feinde machen, wenn man anfängt, irgendwelche Nachbarstädte und / oder -dörfer zu neuen Gemeinden zusammenzuschließen. Wenn Du in einer Region zwei Städte (> 5.000 Einwohner) und ein paar Dörfer hast, ist es - ungeachtet irgendwelcher Gebietsreformen - immer noch einigermaßen wahrscheinlich, dass die beiden Städte unterschiedliche Gemeinden bilden und die Dörfer entweder (ggf. mehrere zusammen) weitere Gemeinden bilden oder zu einer der beiden Stadtgemeinden gehören. Warum sollte z. B. eine Stadt wie Lüneburg keine Gemeinde sein können? Die nächste Frage ist dann erst, was die "Gemeinden" konkret dürfen und inwieweit sie in weitere Strukturen wie z. B. einen Landkreis eingebunden sind, um die Erfüllung sämtlicher staatlicher Aufgaben gewährleisten zu können.

Tipp: Klicke Dich mal bei google maps ein wenig durch die Orte in Schleswig-Holstein, da wird Dir das gesamte Gemeindegebiet angezeigt und die Einwohnerzahl; es gibt dort Gemeinden mit deutlich unter 1.000 Einwohnern.
Es wird dich vielleicht wundern, aber wir lernen hier auch weder Hamburgisches, Bremer oder Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsrecht. Hier wird entweder mit dem Bundesrecht gearbeitet oder aber Verwaltungsrecht von einem unbeteiligten Land.
Das macht in Prüfungsverbünden m. E. auch Sinn. Ich hielt es im 2. Examen zumindest für einen kleinen mentalen Vorteil, dass man mir im Ringtausch das Landesrecht vorgelegt hat, das ich Jahre zuvor im Studium gelernt habe.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Man muss sich einfach von der Vorstellung verabschieden, dass Bezeichnungen im umgangssprachlichen Sinne wie "Dorf", "Stadt" usw. einem wirklich weiterhelfen; Gleiches gilt im Grunde auch für Eigennamen, die eine gewisse Verselbstständigung nahelegen könnten. Wie vor allem kleine Siedlungsstrukturen kommunalrechtlich zugeordnet sind, kann man in vielen Fällen rein äußerlich nicht beurteilen.

In einigen Bundesländern gibt es übrigens auch noch gemeindefreie Gebiete. Glücklicherweise sind sie aber meistens nicht bewohnt, so dass die Wahrscheinlichkeit, in Klausuren damit konfrontiert zu werden, gering ist.
"Honey, I forgot to duck."
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Hier ein ganz hübsches Beispiel, bei dem man die bewohnten Gebiete dann wohlweislich ausgenommen hat:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gutsbezirk_M%C3%BCnsingen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

julée hat geschrieben: Tipp: Klicke Dich mal bei google maps ein wenig durch die Orte in Schleswig-Holstein, da wird Dir das gesamte Gemeindegebiet angezeigt und die Einwohnerzahl; es gibt dort Gemeinden mit deutlich unter 1.000 Einwohnern.
"Das Land Schleswig-Holstein besteht aus insgesamt 1110 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden"

Ich hätte ehrlich gesagt auch spontan die Anzahl der Gemeinden in nem Bundesland auf 20 oder so geschätzt... Crazy Flächenstaatler :P

Aber nun bin ich ja dank euch schlauer!
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

In SH gibt's übrigens auch noch zwei dieser gemeindefreien Gebiete.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von julée »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:In SH gibt's übrigens auch noch zwei dieser gemeindefreien Gebiete.
Die aber unbewohnt sind und im Wesentlichen aus Wald bestehen. Das dürfte kein realistisches Szenario für eine Examensklausur bilden (und falls doch, sollte man den zuständigen Dezernenten im JPA wahrscheinlich auf seine Zurechnungsfähigkeit hin überprüfen lassen).
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich wollte doch nur den Wahn der Flächenstaatler unterstreichen. ;)

Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber anmerken, dass ich tatsächlich mal einen Fall auf einem Truppenübungsplatz der Bundeswehr hatte, der ein gemeindefreies Gebiet betraf. Gott sei Dank ging es um Staatshaftungsrecht, und der Anspruchsgegner war nicht zweifelhaft. :)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Meine Heimatstadt wurde vor ein paar Jahren übrigens zur großen Kreisstadt. *VerwirrungbeiArastift* :D :D
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