Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Alle Themen rund um das Referendariat (Organisation, Ablauf, Wahlstation im Ausland etc.)

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von batman »

Das Berufungsgericht setzt nur den Streitwert für das Berufungsverfahren fest. Dass dies zu erfolgen hat, ergibt sich aus § 63 II GKG. Wie hoch der Wert ist, ergibt sich aus § 47 I 1 GKG. Den Streitwert für die 1. Instanz muss das AG festsetzen. § 63 III GKG gilt nur für eine Änderung der Wertfestsetzung.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5283
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

batman hat geschrieben:Das Berufungsgericht setzt nur den Streitwert für das Berufungsverfahren fest. Dass dies zu erfolgen hat, ergibt sich aus § 63 II GKG. Wie hoch der Wert ist, ergibt sich aus § 47 I 1 GKG. Den Streitwert für die 1. Instanz muss das AG festsetzen. § 63 III GKG gilt nur für eine Änderung der Wertfestsetzung.
Aber wenn das Berufungsgericht - sogar im Beschlussweg ohne mündliche Verhandlung - die Kostenentscheidung und die Streitwertfestsetzung der ersten Instanz abändern kann, letzteres nach § 63 Abs. 3 Nr. 2 GVG (vgl. LG München I, Beschluss vom 19.10.2009 - 1 S 14383/09), warum soll es dann nicht auch eine unterlassene Streitwertfestsetzung nachholen können? Das ist letztlich ja nicht anderes als eine Abänderung der Entscheidung.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von batman »

Das kann man - a minore ad maius - so sehen (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2015, 678; OLG Celle, OLGR 2002, 188 ausgehend von einer Analogie). Grundsätzlich soll aber jedes Gericht über den für seine Instanz maßgeblichen Streitwert entscheiden.
Eine solche "Ersetzungsentscheidung" müsste dann konsequenterweise den gleichen Anfechtungsregeln unterliegen wie die originäre Streitwertentscheidung des Rechtsmittelgerichts, was (wohl eher selten) zu einer Verkürzung des Rechtswegs führen kann.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Danke :thumbright:
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5283
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

batman hat geschrieben:Das kann man - a minore ad maius - so sehen (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2015, 678; OLG Celle, OLGR 2002, 188 ausgehend von einer Analogie).
Danke für die Fundstellen!
batman hat geschrieben:Grundsätzlich soll aber jedes Gericht über den für seine Instanz maßgeblichen Streitwert entscheiden.
Freilich.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Benutzeravatar
Justitian
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 926
Registriert: Mittwoch 20. Februar 2013, 01:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Justitian »

Wäre es nicht sinnvoll zu Beginn des Referendariats gleich neue Kommentare zu kaufen und mit denen dann ins Examen zu gehen? Die Chance dass sich mit der Neuauflage die Kommentierung so ändert dass man dadurch einen Nachteil hat geht wohl gegen 0, zumal die Klausuren ja auch nie aktuell sind. Statt alles umzukommentieren kann man dann noch etwas lernen.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Kasimir »

Justitian hat geschrieben:Wäre es nicht sinnvoll zu Beginn des Referendariats gleich neue Kommentare zu kaufen und mit denen dann ins Examen zu gehen? Die Chance dass sich mit der Neuauflage die Kommentierung so ändert dass man dadurch einen Nachteil hat geht wohl gegen 0, zumal die Klausuren ja auch nie aktuell sind.
Das hängt zunächst davon ab, ob Altauflagen zugelassen sind. Und ja, die Klausuren mögen nie aktuell sein, aber die Kommentare hinken ja durchhaus hinterher. Und zwei Jahre sind viel, gerade bei Kommentaren, die jährlich erscheinen. Ich kenne durchaus Fälle, in denen es auf die Aktualität der Kommentare ankam.
Justitian hat geschrieben:Statt alles umzukommentieren kann man dann noch etwas lernen.
Gibt es denn überhaupt noch Bundesländer, in denen man etwas in die Kommentare schreiben darf? Ich dachte, mittlerweile seien überall nur noch "jungfräuliche" zugelassen.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Kezzlerinho
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 106
Registriert: Montag 16. November 2015, 22:57
Ausbildungslevel: RRef

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Kezzlerinho »

Kasimir hat geschrieben:
Justitian hat geschrieben:Wäre es nicht sinnvoll zu Beginn des Referendariats gleich neue Kommentare zu kaufen und mit denen dann ins Examen zu gehen? Die Chance dass sich mit der Neuauflage die Kommentierung so ändert dass man dadurch einen Nachteil hat geht wohl gegen 0, zumal die Klausuren ja auch nie aktuell sind.
Das hängt zunächst davon ab, ob Altauflagen zugelassen sind. Und ja, die Klausuren mögen nie aktuell sein, aber die Kommentare hinken ja durchhaus hinterher. Und zwei Jahre sind viel, gerade bei Kommentaren, die jährlich erscheinen. Ich kenne durchaus Fälle, in denen es auf die Aktualität der Kommentare ankam.
+1

Wenn man jetzt ins Ref geht und sich bspw. die aktuellste 2017er-Auflage vom Meyer-Goßner holt, dann sind dort aktuelle Entwicklungen/Entscheidungen nur bis März 2016 berücksichtigt. Examen schreibt man aber erst Mitte/Ende 2018. Die Chance dabei auf die Schnauze zu fallen, wäre mir deutlich zu hoch. Gerade in Revisionsklausuren werden z.B regelmäßig aktuelle Entscheidungen abgefragt. Da hilft es beim Argumentieren ungemein zumindest das "richtige" Ergebnis zu kennen.
Benutzeravatar
Justitian
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 926
Registriert: Mittwoch 20. Februar 2013, 01:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Justitian »

In Bayern darf man jetzt sogar systematisch kommentieren, nur nicht mehr in Farbe. Je nach Erscheinungsdatum verpasst man ja nur eine Auflage, beim Thomas/Putzo hätte ich z.B. März 2017 statt März 2018. Vielleicht kommt es auch auf das Rechtsgebiet an, StPO ist sicherlich wichtiger als BGB. In Bayern kann man sogar mehrere Auflagen mitbringen, aber wer hat schon Zeit in 2 Palandts zu schauen.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Kasimir
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3751
Registriert: Sonntag 10. Dezember 2006, 11:18
Ausbildungslevel: RA

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Kasimir »

Justitian hat geschrieben:In Bayern darf man jetzt sogar systematisch kommentieren, nur nicht mehr in Farbe. Je nach Erscheinungsdatum verpasst man ja nur eine Auflage, beim Thomas/Putzo hätte ich z.B. März 2017 statt März 2018. Vielleicht kommt es auch auf das Rechtsgebiet an, StPO ist sicherlich wichtiger als BGB. In Bayern kann man sogar mehrere Auflagen mitbringen, aber wer hat schon Zeit in 2 Palandts zu schauen.
Gerade den Palandt sollte man aktuell haben. Der erscheint nicht umsonst jährlich. Gerade im Mietrecht etc. tut sich ja immer viel.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ich habe mir Altauflagen von 2015/16 bei jurcase besorgt um damit die Klausuren zu schreiben. Im Nachhinein keine so gute Idee, beim BGH sind sie viel günstiger. Man muss die auch nicht alle auf einmal kaufen, sondern kann erstmal mit dem Zivr starten, da man da ja auch die ersten Klausuren schreibt. Auch so ein Faktor, den ich in meinem Kaufrausch nicht bedacht habe. Jetzt stehen hier auch VwVfG und VwGO Kommentare, die ich zur Zeit nicht brauche :) Zum Examen hab ich welche gemietet (früh reservieren, wenn man das machen möchte. Am besten schon zu Beginn des Refs). Altauflagen darf man hier benutzen, aber auf eigenes Risiko. Jungfräulich müssen sie auch sein.

Andere Frage: Was würdet Ihr an Literatur für die Strafstation empfehlen? Gibts da was vergleichbares zu Anders/Gehle? Das Strafprozessrecht habe ich in Grundzügen (teilweise auch schon vertiefter) drauf.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8346
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Ara »

Justitian hat geschrieben:In Bayern darf man jetzt sogar systematisch kommentieren, nur nicht mehr in Farbe.
Wenn Bayern das Examen so verschenkt, muss man überlegen, ob man das überhaupt im Rest der Republik noch anerkennen kann.. :D
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Tobias__21 hat geschrieben:Ich habe mir Altauflagen von 2015/16 bei jurcase besorgt um damit die Klausuren zu schreiben. Im Nachhinein keine so gute Idee, beim BGH sind sie viel günstiger. Man muss die auch nicht alle auf einmal kaufen, sondern kann erstmal mit dem Zivr starten, da man da ja auch die ersten Klausuren schreibt. Auch so ein Faktor, den ich in meinem Kaufrausch nicht bedacht habe. Jetzt stehen hier auch VwVfG und VwGO Kommentare, die ich zur Zeit nicht brauche :) Zum Examen hab ich welche gemietet (früh reservieren, wenn man das machen möchte. Am besten schon zu Beginn des Refs). Altauflagen darf man hier benutzen, aber auf eigenes Risiko. Jungfräulich müssen sie auch sein.

Andere Frage: Was würdet Ihr an Literatur für die Strafstation empfehlen? Gibts da was vergleichbares zu Anders/Gehle? Das Strafprozessrecht habe ich in Grundzügen (teilweise auch schon vertiefter) drauf.
Klasse Buch: http://www.beck-shop.de/Schuster-Weitne ... t=17593537
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Danke! Hört sich gut an. Ich hab mir für das materielle Recht und die Stationsarbeit noch eine Altauflage vom Satzger StGB geschossen :)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von batman »

Am Fischer führt doch ohnehin kein Weg vorbei.
Antworten