Ich bin wahrlich kein Modeexperte, aber es gibt doch auch Hemden von der Stange in den unterschiedlichsten Schnittarten, also auch sehr anliegend und körperbetont. Jedenfalls sieht keiner meiner schmächtigen Freunde dämlich im Hemd ausmea parvitas hat geschrieben:Dass ein Hemd bei dezent adipösen Menschen besser aussieht als bei einer schmächtigen Person, liegt wohl eher in der Natur der Sache und wird auch durch eine Krawatte nicht annihiliert.OJ1988 hat geschrieben:Sogar Hemd ohne Krawatte sieht schnell dämlich aus, wenn man den juristentypischen "Hühnerbrust"-Körperbau hat.
Im Übrigen finde ich gerade Hemd mit Krawatte ohne Sakko albern.
Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Bei "dezent adipösen" Menschen sieht es wegen der unvermeidlichen "Bauch-in-Hose-reinquetsch"-Optik sogar noch bescheuerter aus.mea parvitas hat geschrieben:Dass ein Hemd bei dezent adipösen Menschen besser aussieht als bei einer schmächtigen Person, liegt wohl eher in der Natur der Sache und wird auch durch eine Krawatte nicht annihiliert.OJ1988 hat geschrieben:Sogar Hemd ohne Krawatte sieht schnell dämlich aus, wenn man den juristentypischen "Hühnerbrust"-Körperbau hat.
Im Übrigen finde ich gerade Hemd mit Krawatte ohne Sakko albern.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Wir halten somit fest: Hemden sehen immer bescheuert aus, es sei denn man hat eine Adonis Figur
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Also mir steht ein Anzug auch ohne Krawatte :-p
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Schon OK. Aber spannt der obere Knopf nicht ein ganz kleines bisschen? Oder kommt das vom eingedrehten Oberkörper? Wobei Du ja auch einen relativ langen Oberkörper zu haben scheinst. Ggf. fällst Du also auch in OJs Hühnerbrustkategorie?markus87 hat geschrieben:Also mir steht ein Anzug auch ohne Krawatte :-p
"Ich sage nicht, dass man sich hier zu siezen hätte oder ähnlichen Quatsch. Bei einem Forum von Juristen für Juristen ist meine Erwartungshaltung aber trotzdem nochmal eine andere als bei der Kneipe um die Ecke." OJ1988
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Je unansehnlicher der bloße Körperbau, desto günstiger ist eine möglichst 'kleidende' Garnierung (also Hemd, Anzug, Krawatte). Darauf wollte ich hinaus.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Definitiv:-DParabellum hat geschrieben:Schon OK. Aber spannt der obere Knopf nicht ein ganz kleines bisschen? Oder kommt das vom eingedrehten Oberkörper? Wobei Du ja auch einen relativ langen Oberkörper zu haben scheinst. Ggf. fällst Du also auch in OJs Hühnerbrustkategorie?markus87 hat geschrieben:Also mir steht ein Anzug auch ohne Krawatte :-p
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Was ist ein Anzug?markus87 hat geschrieben:Also mir steht ein Anzug auch ohne Krawatte :-p
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Hallo,
wäre es sinnvoll mich jetzt schon auf die Stationen RA II (Feb. 2018) und die Wahlstation (Juli 2018) zu bewerben? Für die RA I Station bin ich in meiner Wunschkanzlei untergekommen. Ich würde vielleicht doch mal gerne in eine GK reinschauen und vielleicht bei einer Strafrechtsboutique. Damit hätte ich dann quasi alles abgedeckt. Eine Bundesbehörde würde mich auch noch interessieren. Ich kann mir zwar nicht vorstellen in einer GK zu arbeiten, geschweige denn als Strafverteidiger (zumindest was die "normalen" Delikte angeht, Wirtschaftskriminalität hört sich allerdings spannend an), aber anschauen könnte ich es mir ja mal.
Wären Bewerbungen zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh und ich sollte noch abwarten? Bei der ersten Station war der Partner relativ überrascht, dass ich schon so früh dran war (Beginn ist im Juni 2017) und die haben wirklich viele Bewerbungen auf dem Tisch. Das ist doch nicht zu früh....? Gut, das Ref fängt ja erst im Oktober an, aber bis Juni 2017 ist ja dann auch nicht mehr so viel Zeit.
PS: Die "Tauchstation" wäre in BW die RA II Station, kurz vor dem schriftlichen, seh ich das richtig? Über Sinn und Unsinn einer Tauchstation wurde ja schon genug geschrieben, aber ich kann ja jetzt noch nicht abschätzen wie es im Ref tatsächlich bei mir läuft und ob ich nicht besser in dieser Zeit Vollzeit lerne, anstatt in einer tollen Kanzlei richtig mitzuarbeiten. Deswegen würde ich mit den Bewerbungen gerne noch abwarten, bis ich mal wirklich mit dem Ref angefangen habe und in etwa weiss was da auf mich zukommt und wie ich damit zurecht komme. Aber gerade bei Bundesbehörden (Wahlstation), sollte man doch schon frühzeitig mit den Bewerbungen anfangen, oder?
wäre es sinnvoll mich jetzt schon auf die Stationen RA II (Feb. 2018) und die Wahlstation (Juli 2018) zu bewerben? Für die RA I Station bin ich in meiner Wunschkanzlei untergekommen. Ich würde vielleicht doch mal gerne in eine GK reinschauen und vielleicht bei einer Strafrechtsboutique. Damit hätte ich dann quasi alles abgedeckt. Eine Bundesbehörde würde mich auch noch interessieren. Ich kann mir zwar nicht vorstellen in einer GK zu arbeiten, geschweige denn als Strafverteidiger (zumindest was die "normalen" Delikte angeht, Wirtschaftskriminalität hört sich allerdings spannend an), aber anschauen könnte ich es mir ja mal.
Wären Bewerbungen zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh und ich sollte noch abwarten? Bei der ersten Station war der Partner relativ überrascht, dass ich schon so früh dran war (Beginn ist im Juni 2017) und die haben wirklich viele Bewerbungen auf dem Tisch. Das ist doch nicht zu früh....? Gut, das Ref fängt ja erst im Oktober an, aber bis Juni 2017 ist ja dann auch nicht mehr so viel Zeit.
PS: Die "Tauchstation" wäre in BW die RA II Station, kurz vor dem schriftlichen, seh ich das richtig? Über Sinn und Unsinn einer Tauchstation wurde ja schon genug geschrieben, aber ich kann ja jetzt noch nicht abschätzen wie es im Ref tatsächlich bei mir läuft und ob ich nicht besser in dieser Zeit Vollzeit lerne, anstatt in einer tollen Kanzlei richtig mitzuarbeiten. Deswegen würde ich mit den Bewerbungen gerne noch abwarten, bis ich mal wirklich mit dem Ref angefangen habe und in etwa weiss was da auf mich zukommt und wie ich damit zurecht komme. Aber gerade bei Bundesbehörden (Wahlstation), sollte man doch schon frühzeitig mit den Bewerbungen anfangen, oder?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Was die Bundesbehörden angeht: Ja, möglichst vorzeitig. Ich wollte "damals" gerne zum BKA, anderthalb Jahre vorher waren aber (angeblich) schon alle Plätze weg. Ob das verallgemeinerungsfähig ist, kann ich nicht sagen, aber den Bewerbungsaufwand hast du ja so oder so. Und wenn du schon weißt, wo du hinwillst, kann es ja nicht schaden, die Bewerbung möglichst früh abzugeben.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ganz erhrlich und nur vom subjektiven "Prakiker-Feeling" aus betrachtet: zu früh! Mehr als ein Jahr im Vorfeld halte ich nicht für angebracht, weil auch in den großen Kanzleien bis dahin noch viel passiert. Ich habe meine Anwalts- und Wahlstation (so heißt das hier in BY) maximal 9 Monate im voraus fix gemacht. Wenn Du aber Angst hast, dass Du leer ausgehen könntest, kannst Du auch ohne weiteres in den Kanzleien anrufen und nachfragen, welche Vorlaufzeiten üblich sind.Tobias__21 hat geschrieben:Hallo,
wäre es sinnvoll mich jetzt schon auf die Stationen RA II (Feb. 2018) und die Wahlstation (Juli 2018) zu bewerben? Für die RA I Station bin ich in meiner Wunschkanzlei untergekommen. Ich würde vielleicht doch mal gerne in eine GK reinschauen und vielleicht bei einer Strafrechtsboutique. Damit hätte ich dann quasi alles abgedeckt. Eine Bundesbehörde würde mich auch noch interessieren. Ich kann mir zwar nicht vorstellen in einer GK zu arbeiten, geschweige denn als Strafverteidiger (zumindest was die "normalen" Delikte angeht, Wirtschaftskriminalität hört sich allerdings spannend an), aber anschauen könnte ich es mir ja mal.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Das BMJ(V) empfiehlt bspw. eine Bewerbung "spätestens 8 Monate vor Ausbildungsbeginn":
http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Ausbi ... 1.1_cid297
Aber auch hier gilt: möglichst frühzeitig.
http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/Ausbi ... 1.1_cid297
Aber auch hier gilt: möglichst frühzeitig.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Wie sieht das denn aus mit dem Dresscode beim "Dienstantritt", also wenn man sich erstmalig zum Ref. einfindet? So wie ich das verstanden habe, erhält man da v.a. seine Unterlagen und gibt seine KV-Bescheinigung ab, etc.
Tendenziell wird da vermutlich kein Anzug erwartet?
Tendenziell wird da vermutlich kein Anzug erwartet?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Wo fängst Du denn mit dem Ref an? Da gab es auch schon mal einen Thread zu. Aber etwa in Berlin gibt es eine offizielle Begrüßung mit dem Präsidenten des Kammergerichts, dh da darf es schon etwas schicker sein - auch wenn jetzt kein Anzug erwartet wird.
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