Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

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Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Denselben Knoten verwendet man wohl auch bei Reitpferden :) Also gar keine typisch badische Erfindung ausem Ländle :)
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Einwendungsduschgriff
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ara hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben: Wer im Ref den badischen Aktenknoten nicht gelernt hat, hat eindeutig etwas verpasst.
Ja meine Ausbilderin hatte mir bei der StA auch erzählt, dass sie letztens ein Verfahren bekommen hat, was nur per Bindfaden zusammengehalten wurde... Verrückte Leute da im Süden der Republik... Hat hier erstmal nen richtigen Aktendeckel bekommen, wie es sich gehört!
Das Verfahren hat aber zahllose Vorteile. Zuvörderst: die Akte liest sich in der Handhabung immer leichter. Sonstige Aktenführungen leider immer den Mangel, dass die Akte immer schnell zuklappt. Obwohl in Württemberg sozialisiert: immer wieder gerne badische Aktenführung. Natürlich hat die Akte auch einen Aktendeckel. Zum Thema: bei meiner letzten Arbeitsstelle mit Aktenbezug wurde blattiert. Man zitiert also "Bl. 7 d. A." bzw. "Bl. 7 d. A., Rs." oder "Bl. 7 d. A., dorsa." Die Zusatzinformation auf die in Bezug genommene Entscheidung war nicht notwendig, da man ja die Akte zitiert und nicht den Urteilsumdruck.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von OJ1988 »

"dorsa"?
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batman
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von batman »

Besser wäre dorsum.
Tobias__21
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Je nach Deklination :)
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thh
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben: Das Verfahren hat aber zahllose Vorteile.
Das hatte es vielleicht einmal.

In der heutigen Zeit überwiegen die Nachteile; nach dem Kopieren oder Scannen einer Akte wieder Schnüre hindurchzufriemeln oder auch nur hinzukommende Aktenteile zu ergänzen, ist überproportional aufwendig.

Und wer längere Akten gerne bequemer lesen will, nutzt die gescannte Version, einen Ordner oder einen Heftstreifen mit langen Plastikzungen. Selbst die Gerichtsakte württembergischer Provenienz ist überlegen.

"Lesen" ist eben nur ein kleiner Teil dessen, was mit Akten getan wird.

(Für Vortragsskripte - oder alle anderen Werke, die einmal erstellt werden und dann fertig sind - hingegen ist die badische Aktenschnürung tatsächlich ziemlich klasse. Wenn ich nur mehr Aktenschnüre hätte ... Bindfaden ist einfach kein adäquater Ersatz.)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Kauf Dir halt welche :)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Kauf Dir halt welche :)
Bezugsquelle?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von batman »

JVA...?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Die JVA Bruchsal u.a. stellen die her. Gibts aber auch im Internet zu bestellen, bspw. hier:

https://archivbox.com/aktenschnur-nestel.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
https://www.officept.com/buerobedarf/verpacken-und-versand/sonstiges-versandmaterial/so-161002200/4066300236026/230.602/wihed%C3%BC/wihed%25c3%259c-aktennestel-an-50-wei%25c3-laenge (Verwaister Link automatisch entfernt)

Du musst aber darauf achten, dass die an den Enden verklebt sind. Ich hatte mal blaue Aktenschnüre ohne Verklebung, die sind sofort aufgefranst wenn man sie geöffnet hat und waren danach nicht mehr verwendbar.

Die passenden Locher gibt es hier:
http://shop.vaw.de/buro/kleiner-badischer-aktenlocher.html#.WI8SJbbhCRs (Verwaister Link automatisch entfernt)
http://shop.vaw.de/buro/buerozubehoer/grosser-badischer-aktenlocher.html#.WI8TKLbhCRs (Verwaister Link automatisch entfernt)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Die JVA Bruchsal u.a. stellen die her. Gibts aber auch im Internet zu bestellen, bspw. hier:

[...]
Oh, ganz hervorragend, herzlichen Dank! (Es ist bestimmt über ein Jahrzehnt her, dass ich danach im Netz - vergeblich - gesucht hatte. Dann mal direkt einen Hamstervorrat anlegen ...)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Gerne :) Wahrscheinlich bekommst Du die Bändel bei der JVA aber günstiger. Ich würde da einfach mal anrufen und nachfragen ob die auch Einzelbestellungen annehmen.
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Ich muss nochmal diese Kostengeschichte hochholen:

Forderung Höhe 100 eingeklagt. AG weist Klage vollumfänglich ab. Berufung in Höhe von 5 erfolgreich. § 92 II Nr. 1 ZPO soll außen vor bleiben.

Tenor:

Von den Kosten der ersten Instanz hat der Beklagte 5/100 zu tragen, der Kläger 95/100. Von den Kosten der zweiten Instanz trägt der Beklagte 5/100, der Kläger 95/100.

Ist das korrekt? Ich hab das so nie noch nie gesehen und mich macht das etwas stutzig dass die Kostenentscheidung für beide Instanzen gleich ausfällt. Übersehe ich da was? Am Streitwert hat sich nichts geändert, die Anträge aus der ersten Instanz werden komplett aufrecht erhalten - also muss das doch eigentlich korrekt sein. Sprachlich hört sich das allerdings etwas unschön an. Könnte man (sofern das korrekt ist) das ganze auch straffen und schreiben:

Von den Kosten der ersten und zweiten Instanz Instanz trägt der Beklagte je 5/100, der Kläger je 95/100.

?
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Tenor:

Von den Kosten der ersten Instanz hat der Beklagte 5/100 zu tragen, der Kläger 95/100. Von den Kosten der zweiten Instanz trägt der Beklagte 5/100, der Kläger 95/100.
Warum nicht:

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 5%, der Kläger zu 95%?

Es erscheint mir wenig sinnvoll, eine identische Kostenentscheidung für jede Instanz gesondert zu tenorieren.

(Aber was verstehe ich schon von Zivilprozessrecht?)
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Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen

Beitrag von Tobias__21 »

Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit, da ich in der Berufungsinstanz über die gesamten Kosten beider Instanzen zu entscheiden habe. Daran habe ich gerade gar nicht gedacht, obwohl schon öfters so tenoriert :)

Noch eine ergänzende Frage: Das AG hat den Streitwert nicht festgesetzt. Was schreibe ich da in den Nebenentscheidungen? Ist das dann der § 47 I GKG oder der § 47 II GKG? Den § 63 GKG kann ich hier ja nicht nehmen, oder? Und was kommt dann in den Tenor? Reicht hier "Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf xxx € festgesetzt? Oder muss ich da auch noch was bzgl. der ersten Instanz schreiben?
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