Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Moderator: Verwaltung
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
So, Panik bricht aus! 3 Angeklagte....Ich hab keine Ahnung wie ich da das Plädoyer aufbauen soll. Meine Idee wäre den Sachverhalt und die Beweiswürdigung soweit möglich in einem Aufwasch zu präsentieren und falls sich dort Abweichungen ergeben die herauszustellen. Was mache ich bei der Strafzumessung? Jeden Angeklagten einzeln abarbeiten und dann am Ende nochmal einen zusammenfassenden Antrag mit allen dreien?
Also bspw: "Was den Angeklagten xy betrifft" und dann weiter wie gehabt. Dann der zweite Angeklagte "Hinsichtlich des Angeklagten xy" usw. ?
Gibt es dazu irgendwelche Muster? In den einschlägigen Skripten hat man immer nur mit einem Angeklagten zu tun.
Also bspw: "Was den Angeklagten xy betrifft" und dann weiter wie gehabt. Dann der zweite Angeklagte "Hinsichtlich des Angeklagten xy" usw. ?
Gibt es dazu irgendwelche Muster? In den einschlägigen Skripten hat man immer nur mit einem Angeklagten zu tun.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 18
- Registriert: Sonntag 24. April 2016, 23:36
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Tobias: Besprichst du die Akten nicht mit deinem Ausbilder?
Ara: Ich dachte, in Hamburg ist die Strafrechtsstation gar nicht bei der StA, sondern bei Gericht?
Ara: Ich dachte, in Hamburg ist die Strafrechtsstation gar nicht bei der StA, sondern bei Gericht?
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
pillowtalk hat geschrieben:Tobias: Besprichst du die Akten nicht mit deinem Ausbilder?
Ara: Ich dachte, in Hamburg ist die Strafrechtsstation gar nicht bei der StA, sondern bei Gericht?
Die Akten hab ich heute kurz vor 12 bekommen, weil ein Sitzungsvertreter krank wurde und die dringend einen Ref gesucht haben. Ich war so dumm und hab mich freiwillig gemeldet. Montag morgen ist die Verhandlung (Ich geh etwas früher zum Richter und sag ihm das). Ach ja, Strafvorschlag ist auch nirgends zu finden. Man wollte das wohl im Strafbefehlsverfahren abhandeln, wurde aber abgelehnt vom Gericht, weil zumindest hinsichtlich eines Angeklagten wohl eine Freiheitsstrafe im Raum steht (vermute ich mal, ganz bin ich noch nicht durch, sieht mir aber schwer danach aus, dass da nix mehr mit GS zu machen ist). Ich könnte grad kotzen...
Btw: Die andere Akte ist BtM. Noch nie gemacht Das wird ein schönes Wochenende
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 18
- Registriert: Sonntag 24. April 2016, 23:36
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Krass, dass die das echt einem Referendar geben. Ich wäre aber wahrscheinlich auch so übermotiviert gewesen und hätte die Akten sofort genommen.
Also wie du siehst, kann ich dir nicht helfen. In diesen kleinen Büchern zum Sitzungsdienst steht auch nix?
Also wie du siehst, kann ich dir nicht helfen. In diesen kleinen Büchern zum Sitzungsdienst steht auch nix?
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4499
- Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
So dramatisch ist das alles nicht. Es gibt auch keine fixen Regeln, wie du das aufbaust. Ob du das zusammen oder getrennt machst, würde ich je nach Beweislage unterscheiden. Wenn eh alles klar ist (und so ist es ja oft), dann natürlich zusammen ("...der Tatvorwurf gegen die Angeklagten aufgrund der heutigen Beweisaufnahme für erwiesen...").Tobias__21 hat geschrieben:pillowtalk hat geschrieben:Tobias: Besprichst du die Akten nicht mit deinem Ausbilder?
Ara: Ich dachte, in Hamburg ist die Strafrechtsstation gar nicht bei der StA, sondern bei Gericht?
Die Akten hab ich heute kurz vor 12 bekommen, weil ein Sitzungsvertreter krank wurde und die dringend einen Ref gesucht haben. Ich war so dumm und hab mich freiwillig gemeldet. Montag morgen ist die Verhandlung (Ich geh etwas früher zum Richter und sag ihm das). Ach ja, Strafvorschlag ist auch nirgends zu finden. Man wollte das wohl im Strafbefehlsverfahren abhandeln, wurde aber abgelehnt vom Gericht, weil zumindest hinsichtlich eines Angeklagten wohl eine Freiheitsstrafe im Raum steht (vermute ich mal, ganz bin ich noch nicht durch, sieht mir aber schwer danach aus, dass da nix mehr mit GS zu machen ist). Ich könnte grad kotzen...
Btw: Die andere Akte ist BtM. Noch nie gemacht Das wird ein schönes Wochenende
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5292
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Exakt. - Nur die Ruhe!Tobias__21 hat geschrieben:So, Panik bricht aus! 3 Angeklagte....Ich hab keine Ahnung wie ich da das Plädoyer aufbauen soll. Meine Idee wäre den Sachverhalt und die Beweiswürdigung soweit möglich in einem Aufwasch zu präsentieren und falls sich dort Abweichungen ergeben die herauszustellen. Was mache ich bei der Strafzumessung? Jeden Angeklagten einzeln abarbeiten und dann am Ende nochmal einen zusammenfassenden Antrag mit allen dreien?
Die Angeklagten müssen ja an der Tat / den Taten gemeinsam beteiligt gewesen sein (schlimmstenfalls in wechselnden Kombinationen ...), sonst bestünde kein Zusammenhang. Zunächst folgt also der Sachverhalt (entspricht den Feststellungen zur Sache im Urteil), danach die Beweiswürdigung, ausgehend nun nicht von den Einlassungen des Angeklagten, sondern den Einlassungen der Angeklagten. Wie man die am besten nacheinander präsentiert, hängt u.a. davon ab, was die Angeklagten sagen, insbesondere, ob einer geständig ist und die anderen nicht. Da gibt es aber auch kein richtig oder falsch, allenfalls geschickter und weniger geschickt. Wenn Du im Auge behältst, dass die Beweiswürdigung anderen verständlich machen soll, wie Du zu den Feststellungen im Sachverhalt gelangt bist, ist eigentlich immer alles im Lot. Daran schließt sich die rechtliche Würdigung an, die meistens ja sehr kurz ausfällt; hier wäre ggf. ein Satz zur Zurechnung bei Mittäterschaft geboten, wenn einem Angeklagten Tathandlungen anderer eben nach § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden sollen.
Danach folgt dann die Strafzumessung, und da die Strafe für jeden Angeklagten individuell zuzumessen ist, macht man das dann auch einzeln - wobei man sinnigerweise Gesichtspunkte, die alle Angeklagten betreffen, vorwegstellt (oder hintenan). "Zugunsten aller Angeklagter ist zu berücksichtigen, dass der angerichtete Schaden nur gering war. Für den Angeklagten A spricht überdies ... (geständig, Schadenswiedergutmachung, ...). Für den Angeklagten B spricht ebenfalls seine geständige Einlassung; zudem ist ihm zugute zu halten, dass er bisher unbestraft ist. Für den Angeklagten C ... Zu Lasten aller Angeklagten ist hingegen die hohe kriminelle Energie ... Den Angeklagten A belasten überdies seine erheblichen, teilweise auch einschlägigen Vorahndungen; überdies stand er zur Tatzeit unter Bewährung. Der Angeklagte B war die treibende Kraft der Planungen und derjenige, der die beiden anderen Angeklagten in die von ihm entworfene Tat verstrickt hat; dies ist bei ihm strafschärfend zu berücksichtigen. Der Angeklagte C ..."
Ich würde dann die konkreten Anträge für alle Angeklagten an den Schluss stellen, nachdem die Strafzumessungsgesichtspunkte für alle abgearbeitet worden sind.
Ein spezielles Muster braucht's dafür eigentlich nicht - grundsätzlich machst Du Sachverhalt, Beweiswürdigung, rechtliche Würdigung grundsätzlich "en bloc", Strafzumessung und Anträge dann jeweils einzeln. Wie genau Du das am besten aufbaust, ist in so hohem Maße von der Tat/den Taten, der Beteiligungsform, den Einlassungen und den Beweismitteln abhängig, dass man dafür kaum ein sinnvolles Muster vorgeben könnte.Tobias__21 hat geschrieben:Gibt es dazu irgendwelche Muster? In den einschlägigen Skripten hat man immer nur mit einem Angeklagten zu tun.
Zuletzt geändert von thh am Freitag 24. März 2017, 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ja, so ganz klar ist das aber nicht. Ich werde zu drei höchst unterschiedlichen Strafvorschlägen kommen, so wie ich das jetzt sehe. Wegen der Strafzumessung habe ich auch kein Schiss, das krieg ich schon hin. Mir geht es nur darum, wie ich die sauber abgehandelt kriege. Wahrscheinlich beim Strafvorschlag einfach einen nach dem anderen namentlich durch gehen und die Strafzumessungsgesichtspunkte abarbeiten und dann am Ende: Zusammenfassend beantrage ich daher, den Angeklagten xy zu bla bla bla, den Angeklagten yx zu bla bla und den Angeklagten yy zu bla bla. Als Verurteilte tragen die Angeklagten auch die Kosten des Verfahrens (oder so ähnlich )
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
@thh: zum wiederholten Male vielen Dank! Dein Vorschlag hört sich sehr gut an Erscheint mir geschickter als mein angedachtes Vorgehen
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5292
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
"Hier" ist das im Regelfall nicht üblich, d.h. nicht der Standard vor der Sitzung - wobei natürlich immer die Möglichkeit da ist, wenn spezieller Gesprächsbedarf besteht.pillowtalk hat geschrieben:Tobias: Besprichst du die Akten nicht mit deinem Ausbilder?
Naja, mehrere Angeklagte (und mehrere Taten) sind jetzt nun nichts sooo besonderes; "kompliziert" wird das nur durch die kurze Einarbeitungszeit mit fehlender Möglichkeit zu Rückfragen, auch nach dem Strafvorschlag. -- Und Btm-Sachen gehören auch zum täglichen Brot des Strafrichters ...pillowtalk hat geschrieben:Krass, dass die das echt einem Referendar geben.
Dem Sachbearbeiter selbst (oder einem eingearbeiteten Dezernenten) werden wohl üblicherweise nur sehr spezielle Materien vorbehalten (Wirtschafts- und Nebenstrafrecht, Arztstrafrecht, ...), solche mit großem Interesse der Öffentlichkeit und/oder schwierigen Beteiligten (Reichsbürger oder "politische" Strafsachen). Alles andere kann auch den Referendar treffen ...
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ja, schwierig an sich finde ich das jetzt auch nicht. Eher ungewohnt, da es für den Ref. ja gerade nicht alltäglich ist 3 Angeklagte zu haben, zumal im allerersten Fall bei dem er alleine ist und auch nicht mehr rückfragen kann. BtM finde ich jetzt auch nicht besonders schwer, muss ich mir halt mal die Vorschriften anschauen, hier ist der SV jedenfalls klar und es war auch nur ein Einspruch gegen einen Strafbefehl.
Zuletzt geändert von Tobias__21 am Freitag 24. März 2017, 18:07, insgesamt 1-mal geändert.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5292
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Gerne.Tobias__21 hat geschrieben:@thh: zum wiederholten Male vielen Dank! Dein Vorschlag hört sich sehr gut an Erscheint mir geschickter als mein angedachtes Vorgehen
Es geht aber natürlich auch so, wie Du das angedacht hattest, also - wenn ich Dich recht verstanden habe - etwa "Für den Angeklagten A spricht ... Gegen ihn spricht ... (Ggf. auch schon: Daher erscheint hier diese und jene Strafe als tat- und schuldangemessen) Für den Angeklagten B spricht ... Gegen ihn spricht ... usw." Das führt dann aber gerne zu Wiederholungen, weil ja oft etliche Strafzumessungsgesichtspunkte für mehrere Angeklagte zutreffen.
Wie gesagt: es gibt da kein richtig und falsch, sondern allenfalls geschickter oder weniger geschickt, üblich oder weniger üblich, und natürlich die jeweiligen persönlichen Vorlieben.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Ja, so hätte ich das gedacht. Man wächst da auch sicher mit der Zeit hinein und klammert sich nicht mehr an Schemata und wird auch etwas freier in seinen Formulierungen Im Moment ist es noch etwas ungewohnt, wobei meine ersten beiden Verhandlungen doch ganz gut liefen
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
- Ara
- Urgestein
- Beiträge: 8350
- Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
- Ausbildungslevel: Schüler
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Etwa die Hälfte kommt immer zur StA und die andere Hälfte zu Gericht.pillowtalk hat geschrieben: Ara: Ich dachte, in Hamburg ist die Strafrechtsstation gar nicht bei der StA, sondern bei Gericht?
Da wir nur Anklage- und Revisionsklausuren schreiben und keine Urteilsklausuren, sind normalerweise die Plätze bei der StA auch deutlich beliebter.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
-
- Noch selten hier
- Beiträge: 18
- Registriert: Sonntag 24. April 2016, 23:36
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Da hast du dich ja schnell wieder eingekriegt.Tobias__21 hat geschrieben:Ja, schwierig an sich finde ich das jetzt auch nicht. Eher ungewohnt, da es für den Ref. ja gerade nicht alltäglich ist 3 Angeklagte zu haben, zumal im allerersten Fall bei dem er alleine ist und auch nicht mehr rückfragen kann. BtM finde ich jetzt auch nicht besonders schwer, muss ich mir halt mal die Vorschriften anschauen, hier ist der SV jedenfalls klar und es war auch nur ein Einspruch gegen einen Strafbefehl.
Das ist ja richtig bescheuert, Ara! Aber danke für die Info.
Und thhs Ausführungen fand ich auch sehr interessant. Vielleicht wende ich mich bei Gelegenheit mit meinen Problemen auch an euch. Wobei mich das glaube ich auch zT dazu verführen würde, in Panik zu verfallen. Es macht halt super Spaß, aber im Grunde kann man auch nicht so viel falsch machen.
Wegen "krass, dass man das einem Referendar gibt": meinte eher wegen der knappen Zeit und der fehlenden Möglichkeit, sich abzusprechen. Aber s. o. und im Grunde sollte man die Sachen, die man machen darf, ja auch irgendwie hinbekommen.
-
- Fossil
- Beiträge: 10395
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Exmatrikulation vor Ref und andere Fragen
Es ist ja auch auf meinem Mist gewachsen. Hätte ich mich nicht gemeldet, hätten sich die StA halt was überlegen müssen, oder es hätte sich ein anderer Ref gemeldet
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet